Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2022

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4508-7

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2022

§ 9 Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt

Melhardt

UStR zu § 9:


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 Rz 
  1. Umsätze für die Seeschifffahrt  
 1132 
 1.1 Betroffene Wasserfahrzeuge  
 1132 
 1.2 Betroffene Leistungen  
 1133 
  2. Umsätze für die Luftfahrt  
 1141 
 2.1 Betroffene Luftfahrzeuge 
 1141 
 2.2 Betroffene Leistungen  
 1144 
 3. Buchnachweis  
 1152 

1131

Es handelt sich um eine Vorstufenbefreiung, dh. nicht die Umsätze der See- und Luftfahrt sind befreit, sondern die Umsätze für die Seeschifffahrt bzw. Luftfahrt.

Diese Steuerbefreiung kommt nur für solche Umsätze in Betracht, die unmittelbar an den begünstigten Unternehmer erbracht werden und ist auf Umsätze vorhergehender Stufen (Subunternehmer) nicht anzuwenden, außer die endgültige Bestimmung (Verwendung) der fraglichen Gegenstände oder sonstigen Leistungen für den begünstigten Zweck kann ohne Einführung zusätzlicher Kontroll- und Überwachungsmechanismen ihrem Wesen und ihrer Vereinbarung nach als sicher gelten (, A Oy; , A Oy).

Beispiel:

Der Unternehmer A, der einen Handel mit technischen Geräten betreibt, liefert Bordinstrumente an die Fluggesellschaft B.

1. Umsätze für die Seeschifffahrt

1.1 Betroffene Wasserfahrzeuge

Unter Seeschifffahrt ist die Hochseeschifffahrt zu verstehen. Gemäß § 2 Z 2 Seeschifffahrtgesetz, BGBl. Nr. 174/1981 idF BGBl. Nr. 452/1992, versteht man unter „Seeschiff“ ein Fahrzeug, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für Fahrten auf See verwendet werden kann. Betriebsvorrichtungen wie Bohrinseln, Schwimmkräne, Schwimmdocks sowie Schiffe, die zwar hochseetauglich sind, aber in der Flussschifffahrt eingesetzt werden (Donauschifffahrt), fallen nicht unter die Steuerbefreiung.

Umsatzsteuer-Handbuch 2022

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