Umsatzsteuer-Handbuch 2022
1. Aufl. 2022
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S. 1320Durchführungsbeschluss des Ratesvom 22. Dezember 2009zur Ermächtigung der Republik Österreich, weiterhin eine von den Artikeln 168 und 168a der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden(2009/1013/EU) - ABl. L 384 vom , S. 211. E 2012/705/EU vom , ABl. L 319 S 8 vom 16.11.20122. D 2015/2428/EU vom , ABl. L 334 S. 12 vom 22.12.20153. D 2018/1487/EU vom , ABl. L 251 S. 33 vom 5.10.20184. D 2021/1779/EU vom , ABl. L 360 S. 120 vom
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2006/112/EG , insbesondere auf Artikel 395 Absatz 1,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit einem am beim Generalsekretariat der Kommission registrierten Schreiben hat die Republik Österreich (nachstehend „Österreich“) die Ermächtigung beantragt, weiterhin eine Regelung anwenden zu können, die von den Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG zum Vorsteuerabzugsrecht abweicht, und die bereits durch die Entscheidung 2004/866/EG nach der damals geltenden Sechsten Richtlinie 77/388/E...