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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2021

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4325-0

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2021

§ 5 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr

UStR zu § 5:


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Rz
1. Zollwert als Bemessungsgrundlage
688
2. Bemessungsgrundlage bei der Wiedereinfuhr veredelter Gegenstände
689
2.1 Passiver Veredelungsverkehr
690
2.2 Bemessungsgrundlage bei kostenlosen Veredelungen im Drittland
691
2.3 Lieferung des Gegenstandes vor der Wiedereinfuhr
693
3. Hinzurechnungen
694
4. Umrechnung von Werten in fremder Währung
696

1. Zollwert als Bemessungsgrundlage

688

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei der Einfuhr (siehe Rz 101 ff) ist der Zollwert, soweit nicht ein Veredelungsentgelt heranzuziehen ist (siehe Rz 689). Die Ermittlung des Zollwertes ist unter Beachtung der Art. 69 bis 74 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Unionszollkodex (UZK), ABl. Nr. L 269 vom S. 1 (bis : Art. 28 bis 36 ZK) und Art. 127 bis 144 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex (UZK-IA) (bis : Art. 141 bis 181a ZK-DVO) vorzunehmen, wobei nach folgender Reihenfolge vorzugehen ist:

  • Transaktionswert (Art. 70 iVm Art. 71 und 72 UZK; bis : Art. 29 ZK) als Zollwert:

    In der Regel und unter weiteren, im ZK näher geregelten Voraussetzungen, ergibt sich als Transaktionswert der Prei...

Umsatzsteuer-Handbuch 2021

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