Umsatzsteuer-Handbuch 2021
1. Aufl. 2021
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Art. 25a Sonderregelung für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und für Lieferungen durch elektronische Schnittstellen innerhalb eines Mitgliedstaates
UStR zu Art. 25a:
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Rz | |
1. Voraussetzungen für im Gemeinschaftsgebiet niedergelassene Unternehmer | 4297 |
2. Erklärung | 4299 |
3. Umrechnung von Werten in fremder Währung | 4300 |
4. Beendigung, Ausschluss und Sperrfrist | 4300a |
5. Sondervorschriften | 4300b |
6. Drittlandsunternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet weder den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine Betriebsstätte haben | 4300c |
7. Überblick über die One-Stop-Shops nach Leistungserbringer und Umsatz in der EU | 4300d |
1. Voraussetzungen für im Gemeinschaftsgebiet niedergelassene Unternehmer
4297
Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer gemäß § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 oder bestimmte Lieferungen in der EU erbringen, können sich unter gewissen Voraussetzungen dazu entscheiden, Umsätze über den EU-One-Stop-Shop (EU-OSS; bis : MOSS) zu erklären. Der Unternehmer wird somit nur in einem EU-Mitgliedstaat (MSI) umsatzsteuerlich erfasst und kann die in anderen Mitgliedstaaten – bzw. in manche...