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Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis, BFG vom 22.03.2023, RV/5100704/2019

Fortbildungskosten als Werbungskosten für Lehrer bei Studienreise abzugsfähig

Entscheidungstext

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Eva Maria Gögl in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht erkannt:

I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen.

II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.

Entscheidungsgründe

I. Verfahrensgang

Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2017

Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf) erklärte in dem am elektronisch eingebrachten Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten in Summe von EUR 2.596,92. Davon wurden EUR 136,52 für beruflich veranlasste Reisekosten und EUR 1.830 für Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten geltend gemacht.

Mit Ergänzungsersuchen vom ersuchte die belangte Behörde die Bf um Übermittlung einer Kostenaufstellung, Belege hinsichtlich der Zusammensetzung der angesetzten Werbungskosten sowie um eine Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und eine Erklärung, wie die angesetzten Werbungskosten mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Am wurden von der Bf die angeforderten Unterlagen übermittelt. Die Bf gibt u.a. an, dass die in den Fortbildungskosten enthaltene Studienreise mit dem Titel "Faszination Balkan - Volksgruppen, Natur und Kultur in ihrer Vielfalt erleben" als Fortbildungsveranstaltung von der privaten pädagogischen Hochschule der Diözese Linz (Institut für Fort- und Weiterbildung) ausschließlich für LehrerInnen angeboten würde und daher eine direkte berufliche Verbindung gegeben sei. Ihre Tätigkeit übe die Bf als NMS-Lehrerin für die Bereiche Mathematik, GW, MS, Religion etc. aus.

Einkommensteuerbescheid 2017

Mit Bescheid vom wurde die Anerkennung der beantragten Aufwendungen für die beruflich veranlassten Reisekosten und Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten mit folgender Begründung verwehrt:

"Kosten für eine Studienreise, deren Gegenstand ein Mischprogramm ist, sind der privaten Lebensführung zuzuordnen und können folglich nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Für die Frage, ob ein Mischprogramm vorliegt, ist nicht entscheidend, ob der Dienstgeber für die Reise eine Dienstfreistellung gewährt. Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen vielmehr derartig einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt sein, dass die Reise jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehrt."

Bescheidbeschwerde vom

Gegen den o.a. Bescheid legte die Bf am fristgerecht Beschwerde ein. Darin führte sie aus, dass die Studienreise "Faszination Balkan" (samt Vorbesprechungen und Nachbesprechung) zur Erfüllung der Fortbildungspflicht außerhalb der Unterrichtszeit diene. Diese Fortbildung sei ausschließlich für LehrerInnen und die Inhalte entsprechen den Vorgaben des BMUKK. Laut der Teilnahmebestätigung der privaten pädagogischen Hochschule der Diözese Linz habe die Bf einen Teilnehmerbeitrag in Höhe von EUR 1.500 bezahlt und würde diese Fortbildungsveranstaltung ausschließlich für die Zielgruppe LehrerInnen durchgeführt.

Mit Vorhaltvom ersucht die belangte Behörde die Bf folgende Fragen zu beantworten bzw. Unterlagen vorzulegen:

"- Legen Sie bitte das vollständige (detaillierte) Reiseprogramm in Kopie vor

- Haben an der Reise ausschließlich Mittelschul- bzw. Hauptschullehrerinnen teilgenommen? - Eine Teilnehmerliste ist vorzulegen.

- Wie konnten die erworbenen Kenntnisse in den von Ihnen unterrichteten Gegenständen (lehrplanmäßig) verwertet werden?

- Hätte die Reise (aufgrund des Programmes und der Durchführung) objektiv gesehen auch Anziehungskraft für "Nichtlehrerinnen"? Wenn nein, so begründen Sie dies bitte."

Im Antwortschreiben vom brachte die Bf vor, dass sie den Geographieklassen in der 4. NMS dank der gegenständlichen Bildungsreise einen guten Einblick zum Thema "Bosnien und Herzegowina" in die von uns unbekannte Gegend und Kultur geben könne. Die Pädagogische Hochschule organisiere Fortbildungen ausschließlich für Studierende und im Dienst stehende Pädagogen, und ausschließlich mit lehrplankonformen Inhalten. Des Weiteren wurde von der Bf das Reiseprogramm zu "Faszination Balkan" von der privaten pädagogischen Hochschule der Diözese Linz übermittelt:

"Faszination BALKAN

Banja Luka - Sarajevo - Mostar - Bucht von Kotor - Dubrovnik - Split

Mo 17. bis Do

PH Studienreise mit ***Reiseleiter***

22 Jahre nach Ende des schrecklichen Krieges besuchen wir auf unserer Balkanreise die heute wieder wunderschön restaurierte alte Stadt Mostar mit der neu erbauten "alten" Brücke über die Neretva und treffen auch den Direktor der Caritas Mostar und sein Team. Sie werden uns ihre Stadt zeigen und über die Arbeit der Caritas und die schwierige soziale Situation im Lande berichten. Übernachten werden wir im schönen Bildungshaus der Caritas am Ufer der Neretva inmitten von Weingärten.

Abseits der jüngsten Zeitgeschichte macht die Mischung aus Religionen, Kulturen und historischen Einflüssen der jeweiligen Herrscher wie Türken oder Habsburger einen beträchtlichen Teil der Faszination des Landes aus. Am wurden in Sarajevo der österreichische Thronfolger Franz Ferdinand und seine Frau Sophie ermordet - es war sozusagen der letzte Funke, der schließlich zur Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien und zum Ausbruch des 1. Weltkrieges führte. Natürlich werden wir auch den Ort des Geschehens besuchen und genug Zeit haben, um auch das faszinierende multikulturelle Sarajevo von heute zu erkunden, durch den alten Basar zu bummeln und bei Begegnungen mit interessanten Menschen mehr über dieses Land zu erfahren.

Zur kulturellen Vielfalt kommt die reizvolle Natur mit dem Wechsel von üppigen alpinen Gegenden über karge Karstlandschaften bis zu fruchtbaren Mittelmeerlagen. Wir werden im Bergort Fojnica in einem nachhaltigen Tourismusprojekt "absteigen" und den Prokoscoro Bergsee auf 1700 m und die Schäfer dort besuchen. Im Karst der Herzegowina im Süden sehen wir die beeindruckende Quelle des Flusses Buna, bevor unsere Fahrt weitergeht über Trebinje ins kleine südliche Nachbarland Montenegro.

Ein landschaftlicher Höhepunkt der Reise ist die Bucht von Kotor. Die Bewegungen der Erdkruste und das Meerwasser haben hier ein über 30 km langes Becken in die Küste getrieben, eingerahmt von fast 1900 m hohen Bergen, und ganz hinten am Ende der Bucht ist die Weltkulturerbestadt Kotor, ein Juwel. Hier spürt man Dalmatien in Architektur, Kultur und natürlich in der Küche. Die kulinarischen Genüsse werden bei dieser Reise auch nicht zu kurz kommen, denn die Küche des Balkans ist VIEL mehr als nur Cevapcici & Co. Wir bleiben hier 3 Nächte und werden auch die Gelegenheit zu Verkostungen von Wein und Essbarem direkt beim Biobauern haben, zu einer Wanderung und einer Bootsfahrt durch den Fjord und natürlich auch zum Baden im kristallklaren und noch warmen Meer. Der Heimweg führt uns entlang der wunderschönen dalmatinischen Küste mit Zwischenstopps in Dubrovnik und Split zurück nach Österreich.

Tag 1: Linz - Graz - Zagreb - Banja Luka (600 km) Mo.

Abfahrt in Linz am Bahnhof um 6 h mit einem modernen Reisebus. Über Graz und Maribor erreichen wir Zagreb und bald die kroatisch - bosnische Grenze bei Gradiska. Nach der Überquerung des Grenzflusses Save sind es nur mehr 60 km nach Banja Luka, wo wir um ca. 15 h eintreffen werden und im zentral gelegenen Banja Luka ist die Hauptstadt der "Republika Srpska" (serbische Republik), einer der beiden sog. Entitäten des Staates Bosnien-Herzegowina, die durch das Abkommen von Dayton 1995 geschaffen wurden. Wir werden am restlichen Nachmittag und am nächsten Vormittag Zeit haben für einen kurzen Stadtbummel und zum Besuch des Ausbildungszentrums für soziale Berufe (SEC) der Caritas in Bosnien und Herzegowina, wo wir etwas über die Arbeit der Caritas in diesem Teil des Landes erfahren. Wir treffen den Bischof von Banja Luka. Franjo Komarica, der auch Vorsitzender der Bischofskonferenz und Caritaspräsident von Bosnien-Herzegowina ist. Gemeinsames Abendessen im schönen Gastgarten des Restaurants Villa Vrbas direkt am Fluss Vrbas gegenüber der alten Festungsanlage.

Tag 2: Banja Luka - Sarajevo (200 km) Di

Am Morgen Bummel durch die Stadt und Besuch des vom österreichischen Abt Pfänner gegründeten Trappistenklosters (dort wird in Kooperation mit einem Landwirtschaftsprojekt der Caritas ein wunderbarer Käse hergestellt) und zu Mittag Weiterfahrt quer durch Mittelbosnien über Jajce und Zenica auf einer landschaftlich sehr schönen Strecke nach Sarajevo (Fahrzeit ca. 4 - 5 h; 200 km). In Jajce machen wir Halt, besichtigen diese alte Königsstadt mit ihrem berühmten Wasserfall und haben Zeit für eine Nachmittagspause.

Am frühen Abend Ankunft in Sarajevo, Hauptstadt des Gesamtstaates und auch der "kroatisch bosnischen Föderation", der zweiten "Entität" dieses komplizierten Staatsgebildes. Bezug des zentralen Hotels in der Altstadt. Gemeinsamen Abendessen mit Kolleginnen der Caritas BosnienHerzegowina in der Bascarsija (alter Basar und historisches Zentrum aus dem 15. Jh.). Und für Nachtschwärmer gibt es jede Menge netter Lokale in direkter Umgebung des Hotels. Wir übernachten heute und in den kommenden beiden Nächten hier in Sarajevo.

Tag 3: Sarajevo Mi 19. Juli 2017Am heutigen Tag haben wir Zeit, die Vielfalt dieser besonderen Stadt mit kundigen Begleiterinnen zu erforschen.

Sarajevo liegt in einem Talkessei umgeben von mehreren bis zu 2000 m hohen Gebirgsmassiven. Diese an sich schöne Lage hat im letzten Krieg aber leider dazu geführt, dass die Stadt 3 Jahre lang (1992-1995) belagert war und die Versorgung teilweise nur durch eine Luftbrücke mehr schlecht als recht möglich war. Ca. 10.000 Menschen kamen in Sarajevo während des Krieges ums Leben, viele Friedhöfe auf den Hügeln, Berghängen und in Parks geben heute trauriges und mahnendes Zeugnis davon. Heute leben Kroaten, Serben und Bosniaken wieder friedlich neben-, immer mehr auch miteinander und die einzigartige Mischung aus Religionen (moslemisch, orthodox, katholisch, jüdisch), Kulturen und historischen Einflüssen (Bogumilen, Türken, Habsburger...) ist hier wieder auf Schritt und Tritt spürbar.

Vor 103 Jahren, am , wurde hier in Sarajevo durch das Attentat auf den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand und seine Frau, der Erste Weltkrieg ausgelöst. Natürlich gehen wir auch zu der Stelle an der das passiert ist (ist übrigens ganz in der Nähe unseres Hotels) und können das dortige kleine Museum besuchen.

Gleich neben der katholischen Kathedrale gibt es eine sehr bedrückende aber wirklich sehenswerte Ausstellung über Srebrenica und die Gräuel und den Völkermord des letzten Krieges. Bis zum Zweiten Weltkrieg gab es auch ein blühendes jüdisches Leben hier in Sarajevo, auf dessen Spuren man sich in der renovierten alten Synagoge begeben kann.

[...]

Tag 4: Ausflug in die Berge: Sarajevo - Fojnica - Sarajevo (100 km) Do

Heute machen wir einen Ausflug in das Bergstädtchen Fojnica. Fojnica ist bekannt für seine Thermalquellen, die schon seit Jahrhunderten den Menschen beim Heilen verschiedener Krankheiten helfen. Oberhalb der Stadt liegt das alte Franziskanerkloster, wo sich das Museum mit einer Schatzkammer, Bibliothek, Archiv, Pinakothek, bergbaulich-geologischen Sammlung, dem Wappenbuch von Fojnica (1463) befindet. Das Kloster beherbergt die interessante Sammlung über das Leben und Arbeiten der Mönche und die Geschichte des Franziskanerordens auf dem Balkan. In Fojnica werden wir begleitet von ***Name***, die ein Regionalentwicklungsprogramm leitet, in dem versucht wird durch Ausbildung, nachhaltigen Tourismus und die Unterstützung der Handwerksbetriebe und bäuerlichen Produzentlnnen im Tal eine dauerhafte Verbesserung der Lebensbedingungen zu erreichen und der Abwanderung entgegenzuwirken.

Oberhalb von Fojnica im Vranica Massiv befindet sich auf einer Höhe von 1670 m der idyllische Prokosko See. Wir werden mit Kleinbussen hinauffahren. Die Berge rundherum erreichen Höhen von bis zu 2112 m. Besonders die Nordseite des Sees ist von vielen Holzhütten, die den Schafhirten und Waldfrüchtesammlern als Unterkunft dienen, umgeben. Wir werden in einer solchen Hütte heute ein traditionelles bosnisches Mittagessen mit Pita und Lamm am Spieß serviert bekommen. Für alle die wollen ist hier natürlich auch die Gelegenheit für eine ausgiebige Wanderung in Begleitung eines Führers. Zurück im Tal steht noch eine Käseverkostung bei einem Bauern auf dem Programm. Am Abend fahren wir zurück nach Sarajevo. Alternativ kann man diesen Tag auch in Sarajevo verbringen.

Tag 5: Sarajevo - Mostar (140 km) Fr

Wir haben noch den ganzen Vormittag in Sarajevo für Begegnungen mit interessanten Menschen oder für Freizeit. Wir verlassen zu Mittag Sarajevo und fahren weiter Richtung Süden. Am Stadtrand von Sarajevo, in der Nähe des Flughafens, besuchen wir noch das "Tunnel Museum". Der von Hand gegrabene "Tunnel" war während der Belagerung von Sarajevo im letzter Krieg praktisch die einzige Möglichkeit der Versorgung der Stadt. Fahrt durch das wunderschöne Neretva-Tal über Konijc und Jablanica nach Mostar, der Hauptstadt der Herzegowina. Wir beziehen unsere Zimmer im neu errichteten Bildungshaus Emmaus der Caritas Mostar im kleinen Ort Potoci ein paar Kilometer außerhalb von Mostar, schön gelegen direkt am Ufer der Neretva und umgeben von Weingärten. Dort werden wir vom Caritasteam begrüßt. Abendessen und gemütlicher Abend mit! einer lokalen Musikgruppe und hauseigenem Wein und Zeit für Gespräche mit dem Caritasteam.

Tag 6: Mostar Sa

Nach dem Frühstück fahren wir hinein in die Stadt und werden bei einem Rundgang die wichtigsten Sehenswürdigkeiten kennenlernen. Die Stadt ist geteilt in den moslemischen Ostteil und den kroatischen Westteil. Die Neretva fließt mitten durch die schöne moslemische Altstadt. Über den Fluss führen einige Brücken, die Bekannteste ist natürlich die berühmte "Stari Most" (Alte Brücke). Seit Jahrhunderten das Wahrzeichen von Mostar, wurde sie 1993 im Krieg zerstört und 2004 wurde die rekonstruierte Brücke feierlich wiedereröffnet. Beiderseits erstreckt sich die Altstadt mit zahlreichen kleinen Gassen und nettem Flair. Der Nachmittag steht ganz im Zeichen der Caritas. Direktor Don Ante Komadina und sein Team werden uns über ihre Arbeit und die soziale Situation im Land berichten und wir werden auch die Möglichkeit haben, konkrete Projekte und Einrichtungen zu besuchen (Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Frauenprojekt Miriam, Rehazentrum Hl. Familie - dort erhalten wir auch das Mittagessen). Abends werden wir in einem Weingut zu Abend essen und die Weine der Region genießen. Übernachtung im Bildungshaus der Caritas.

Tag 7: Mostar - Bucht von Kotor - Tivat (170 km) So

Am Vormittag machen wir einen Ausflug ins 12 km südlich von Mostar gelegene mittelalterliche Städtchen Blagaj. Besuch des Derwischklosters, das Ende des 15. Jh. erbaut wurde und für damalige Verhältnisse mit einem Bad, einer hauseigenen Mühle und einer Fußbodenheizung luxuriös ausgestattet war. Heute beherbergt das Gebäude ein Museum, in dem die islamische Wohnkultur der damaligen Zeit gezeigt wird. Gleich daneben liegt die Bunaquelle, eine typische Karstquelle. Das Wasser sprudelt aus einer höhlenähnlichen Felsenöffnung, die mit dem Schlauchboot befahren werden kann. Im Gastgarten des Restaurants direkt am Fluss ist es angenehm kühl und lässt es sich gut eine Weile aushalten (Mittagspause). Am Vormittag machen wir einen Ausflug ins 12 km südlich von Mostar gelegene mittelalterliche Städtchen Blagaj. Besuch des Derwischklosters, das Ende des 15. Jh. erbaut wurde und für damalige Verhältnisse mit einem Bad, einer hauseigenen Mühle und einer Fußbodenheizung luxuriös ausgestattet war. Heute beherbergt das Gebäude ein Museum, in dem die islamische Wohnkultur der damaligen Zeit gezeigt wird. Gleich daneben liegt die Bunaquelle, eine typische Karstquelle. Das Wasser sprudelt aus einer höhlenähnlichen Felsenöffnung, die mit dem Schlauchboot befahren werden kann. Im Gastgarten des Restaurants direkt am Fluss ist es angenehm kühl und lässt es sich gut eine Weile aushalten (Mittagspause). Ein landschaftlicher Höhepunkt ist die Bucht von Kotor. Die Bewegungen der Erdkruste und das Meerwasser haben hier ein über 30 km langes Becken in die Küste getrieben. Die Bucht von Kotor, eingerahmt von fast 1900 m hohen Bergen, ist der größte Fjord südlich von Skandinavien. Die Bucht windet sich vom Eingang bei Herceg Novi durch 4 Becken, dazwischen befinden sich Engstellen und ganz hinten am Ende der Bucht ist die Weltkulturerbestadt Kotor, vielleicht die schönste Stadt Montenegros. Hier spürt man Dalmatien in Architektur, Kultur und natürlich in der Küche. Wir werden aus den Bergen kommend hinunter in die Bucht fahren und dabei fantastische Tiefblicke haben und einen guten Überblick über dieses Wunder der Natur bekommen. Dann fahren wir mit der Fähre über die Bucht und treffen um ca. 18 h im Küstenort Prcanj ein und beziehen dort für die drei kommenden Nachte unsere Zimmer im ****Hotel Splendido. Direkt vor dem Hotel ist der Strand und jetzt ist eine gute Gelegenheit sich im klaren und angenehm warmen Wasser der Adria zu erfrischen. Am Abend gemeinsames Abendessen im Ort.

Tag 8: Die Bucht von Kotor und Entspannen am Meer Mo

Heute Vormittag ist Zeit zum Ausspannen. Genießen Sie die Sonne und das Meer und die wunderbare Szenerie und erholen Sie sich von den Strapazen der letzten Tage. Frühmorgens gibt es die Möglichkeit einer Wanderung auf der Halbinsel zur alten kuk Festung Vrmac. Wer möchte kann auch ins nur 6 km entfernte Kotor auf den Markt fahren. Zu Mittag fahren wir mit dem Boot durch die innere Bucht von Kotor. Am Weg machen wir Halt in Perast, das mit seinen vielen Palazzi und Kirchen und den beiden vorgelagerten Klosterinseln ein perfektes Postkartenmotiv abgibt. Wir haben Zeit dieses Kleinod zu entdecken. Eine der beiden Inseln, ein früheres Kloster, ist in kirchlichem Besitz und kann normalerweise nicht besucht werden. Wir machen dort unsere Mittagsrast (kleiner Imbiss wird mitgebracht) und man kann vor der Kulisse von Perast im Meer schwimmen gehen (dieser Besuch ist angefragt). Entlang der malerischen Küstendörfer gelangen wir weiter nach Kotor. Kotor ist von gewaltigen Festungsmauern umgeben und gilt mit vielen engen Gassen und Plätzen, Kirchen und Palästen im venezianisch-dalmatinischen Stil und seiner quirligen balkanischen Lebendigkeit als die schönste Stadt Montenegros. Wir haben Zeit diese Stadt zu entdecken, Ausdauernde können auch die 1300 Stufen hinauf zur Zitadelle mit tollem Tiefblick gehen. Abendessen in Kotor und Rückfahrt nach Prcanj mit dem Bus (10 Min.)

Tag 9: Lovcen Nationalpark, Bootsfahrt am See und Genuss am Weingut Di

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diesen Tag zu gestalten. Die erste Option ist ein Bummel durch den Ort und ein gemütlicher Tag am Strand. Gerne organisieren wir einen Ausflug zum Skadarsee (größter See des Balkans) oder eine Wanderung. Ein großer Teil des Sees ist Nationalpark und weist ein völlig intaktes Ökosystem mit einer großen Artenvielfalt auf, so auch Europas nördlichste Pelikan-Kolonie.

Variante A: Den Skadarsee mit dem Kajak erleben. Um 9 h Fahrt zum Ausgangspunkt des Paddelabenteuers in Rijeka Crnojevica. Beim Paddeln durch kleine Wasserkanäle wird die reiche Fauna und Flora des Sees besonders intensiv erlebt. Reine Paddelzeit ca. 2 h, leicht, kaum Strömung.

Variante B: Um 9 Uhr Fahrt auf der alten kuk Serpentinenstraße in den Nationalpark Lovcen mit traumhaftem Panoramablick über die Bucht von Kotor. Zwischenstopp in Cetinje, der früheren Hauptstadt des Königreichs Montenegro im 19. Jahrhundert. Geführter Spaziergang durch dieses schöne Städtchen. Mittagspause und Transfer nach Rijeka Crnojevica am Ufer des Skadarsees. Anschließend beginnt eine genussvolle Rundfahrt mit dem (Motor)Boot von ca. 2 h. Danach gemeinsamer Transfer zum kleinen montenegrinischen Slow Food Weingut Jablan in Rvasi, wo wir nach einem Spaziergang durch den Weingarten zu Abend essen werden und die Produkte des Gutes verkosten werden. Am Abend Rückfahrt mit dem Bus ins Hotel an der Küste.

Tag 10: Tivat - Dubrovnik - Split (310 km) Mi

Ober Herceg Novi erreichen wir die kroatische Grenze und nach ca. 2 h Fahrt die Stadt Dubrovnik, UNESCO Weltkulturerbe und eine der schönsten Städte Kroatiens. Wir machen hier eine längere

Pause und jeder kann die Stadt auf eigene Faust erkunden. Besonders eindrucksvoll ist der Gang über die bis zu 25 m hohe Stadtmauer, bei dem man eine herrliche Aussicht auf die Altstadt und auf das Meer hat. n Auch heute werden wieder 2 Varianten angeboten:

Am Nachmittag fahren wir weiter entlang der wunderschönen dalmatinischen Küste und erreichen am frühen Abend Kamen bei Split, wo wir in einem kirchlichen Gästehaus unsere Zimmer beziehen und uns frisch machen können. Danach fahren wir weiter (ca. 10 km) in die lebendige und nicht minder schöne Hafenstadt Split. Split ist die zweitgrößte Stadt Kroatiens, ihre Ursprünge gehen auf den Dokletianspalast zurück, der heute einen Teil der mittelalterlichen Altstadt bildet. Den besten Überblick über das Gewirr der engen Gassen hat man vom Glockenturm der Kathedrale. Split gehört ebenfalls zum UNESCO Weltkulturerbe. Wir haben Zeit für einen Stadtbummel und ein letztes gemeinsames Abendessen in der konoba kod Joze (Sredmanuska Ulica 4).

Tag 11: Split - Zagreb - Graz - Linz (800 km) Do

Wir brechen spätestens um 9 Uhr auf und fahren auf der kroatischen Autobahn durch die im Krieg heftig umkämpfte Region Krajina Richtung Norden. Vorbei an Zagreb, Maribor und Graz werden wir um spätestens 21 Uhr in Linz eintreffen.

Preise und organisatorische Hinweise

Veranstalter: Pädagogische Hochschule der Diözese Linz in Kooperation mit WELTANSCHAUEN

Reiseleitung: ***Reiseleiter***, ***Reiseleiter***

Preis: 1550 € pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmerzuschlag: 250 €

Inbegriffen sind:

• Busfahrt ab/bis Linz laut Programm

• Übernachtungen: 1x Hotel 4* in Banja Luka, 3x Hotel 3* in Sarajevo, 2x Bildungshaus in Mostar, 3x Hotel 4* in Prcanj. 1x Gästehaus in Kamen bei Split, alle inkl. Frühstück.

• Inkludierte Mahlzeiten: wie bei den einzelnen Tagesbeschreibungen im Programm angegeben; F = Frühstück; M = Mittagessen; A = Abendessen

• Bootsfahrt in der Bucht von Kotor und am Skadarsee (Aufpreis für Kajakfahrt)

• Organisation der Begegnungen mit Vertreterinnen verschiedener lokaler Organisationen

• Eintritte in Nationalparks, Sehenswürdigkeiten und Stadtführungen laut Programm

Nicht inbegriffen sind: Trinkgelder, Versicherungen, Getränke, Mahlzeiten wenn nicht angeführt;

Aufpreis für das Kajaking am Skadarsee 50 € pro Person (Durchführung ab 6 Personen), kann vor Ort entschieden und bezahlt werden.

Teilnehmerzahl: mindestens 20 Personen, maximal 30 Personen

Anmeldung: für Lehrer/-innen: mit pho-Nummer 17FP909 per Mail an ***@***

für andere Teilnehmer/-innen (falls freie Plätze): ***@***

Anmeldeschluss:

Vorbereitungstreffen am von 18 h bis 21 h in Linz (PH)

Für Detailfragen und weitere Auskünfte zum Programm stehen ihnen gerne ***Reiseleiter*** (***TelNr***, ***Reiseleiter***@***) bzw. ***Reiseleiter*** (***TelNr***; ***Reiseleiter***@*** zur Verfügung.

Versicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reise- und Stornoversicherung - Details unserer Versicherungen bei Allianz Global Assistance finden Sie hier: Reiseschutz mit Storno Classic um 80 Euro. http://www.worldtour.at/files/Versicherungen/2016/AGA RS Storno Classic 2016.pdf Reiseschutz Classic um 33 Euro http://www.worldtour.at/files/Versicherungen/2016/AGA RS Classic 2016.pdf

Für diese Reise wird ein gültiger Reisepass benötigt (gültig bis mindestens 6 Monate nach Reisedatum). Geringfügige Änderungen des Programms und des Preises sind noch möglich. Stand

WELTANSCHAUEN ist ein Projekt von Worldtour travel Gmbh, Eggenberger Allee 4,.8020 Graz; www.worldtour.at; Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen, diese sehen sie im Detail unter http://www.worldtour.at/files/arb/ARB.Ddf Kundengeldabsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung - RSV: Die bei Worldtour gebuchten Pauschalreisen sind nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungverordnung - RSV (BGBl. II Nr. 10/1998) durch eine Bankgarantie der Raiffeisenbank Graz Strassgang vom abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei der Mondial Assistance International AG; Niederlassung für Österreich Pottendorfer Straße 25-27 1120 Wien Österreich, Telefon: +43 1 525 03 - 0 nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz anzumelden. Veranstalternummer beim BMWA: 2013/0042. Die Anzahlung entspricht 10% des Reisepreises! Restzahlungen dürfen frühestens 20 Tage

vor Reiseantritt nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Passagier entgegen genommen werden. Kreditkartenzahlungen sind leider nicht möglich."

Eine Teilnehmerliste wurde lt. Bf aus Datenschutzgründen nicht übermittelt.

Beschwerdevorentscheidung vom

Die Beschwerde wurde von der belangten Behörde als unbegründet abgewiesen und aufgrund § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG wie folgt begründet:

"Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen nach der Rechtsprechung folgende Voraussetzungen (kumulativ) vorliegen:

1. Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lassen;

2. die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete Verwertung in seinem Beruf zulassen;

3. das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt sein, dass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren;

4. andere allgemein interessierende Programmpunkte dürfen zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Tätigkeiten verwendet wird. Dabei ist von einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich auszugehen.

Ist eine Reise durch ein Programm geprägt, das private Erholungs- und Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt (Mischprogramm), so liegt grundsätzlich keine berufliche Veranlassung vor.

Unter Bezugnahme auf das vorgelegte Reiseprogramm kann kein Zweifel daran bestehen, dass es sich bei dieser "Studienreise" um eine solche mit Mischprogramm gehandelt hat, weil die dargestellten Reiseabläufe nicht nur für Ihre Berufsgruppe von Interesse waren. Insbesondere im Hinblick auf die im Rahmen dieser Reise durchgeführten täglichen Besichtigungen von Landschaften und Sehenswürdigkeiten ist schlüssig davon auszugehen, dass die Reise durchwegs Programmpunkte umfasste, die nicht nur für Pflichtschullehrer, sondern ebenso für andere Personen, die eine Affinität zur Kultur, Geschichte, zu Sehenswürdigkeiten und zur Begegnung mit Menschen der besichtigten Regionen und Städte haben, von allgemeinen Interesse waren. Eine Reise, die aufgrund ihrer Gestaltung - ungeachtet der fachspezifischen Ausrichtung auf die berufliche Tätigkeit der Steuerpflichtigen - für einen vielseitig interessierten Teilnehmerkreis, auch außerhalb des beruflichen Tätigkeitsfelds der Steuerpflichtigen (als Lehrerin) von Interesse ist, ist zur Gänze nicht absetzbar."

Im Vorlageantrag vom bezieht sich die Bf auf die Beschwerdevorentscheidung vom . Im Vorlagebericht vom beantragt die belangte Behörde unter Bezugnahme auf das vorgelegte Reiseprogramm die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Es bestünden keine Zweifel daran, dass die Studienreise private Erholungs- und Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt und somit ein "Mischprogramm" vorliege. Außerdem sei die Reise aufgrund der geplanten Aktivitäten (Besichtigen von Landschaften und Sehenswürdigkeiten, Gespräche mit Einheimischen etc.) jedenfalls auch für Personengruppen von Interesse die nicht als Lehrkräfte tätig sind. Daher sei die Studienreise zur Gänze nicht absetzbar.

II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen:

1. Sachverhalt

Die Bf unternahm von bis eine zehntägige Reise "Faszination Balkan" in die Regionen Banja Luka - Sarajevo - Mostar - Bucht von Kotor - Dubrovnik und Split. Organisiert wurde diese Reise von der privaten pädagogischen Hochschule der Diözese Linz (Institut für Fort- und Weiterbildung). Inhalte der Reise waren zeitgeschichtliche, kulturelle, kulinarische und landschaftliche Ziele in den Balkonregionen. Der Veranstalter war im Wesentlichen "WELTANSCHAUEN", ein Projekt von Worldtour travel GmbH, Eggenberger Allee 4, 8020 Graz (siehe hierzu das detailliert wiedergegebene Programm).

Die belangte Behörde anerkannte die diesbezüglich beantragten Aufwendungen nicht als Fortbildungsaufwendungen an. Streitpunkt ist die Frage, ob Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der von der Bf ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit anzuerkennen sind oder diese unter das Abzugsverbot für Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung fällt, selbst wenn sie die Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit der Bf erfolgen. Die Höhe der geltend gemachten Fortbildungskosten ist unstrittig

2. Beweiswürdigung

Der Sachverhalt ergibt sich widerspruchsfrei aus den von der belangten Behörde elektronisch vorgelegten Aktenteilen.

3. Rechtliche Grundlagen

§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zufolge sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig.

Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden.

4. Rechtliche Beurteilung

4.1. Zu Spruchpunkt I.

Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (; ; ). Aus- und Fortbildungskosten sind nur dann abzugsfähig, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Maßgebend ist die konkrete Einkunftsquelle (zB konkretes Dienstverhältnis, konkrete betriebliche Tätigkeit), nicht ein früher erlernter Beruf, ein abstraktes Berufsbild oder eine früher ausgeübte Tätigkeit. Von einem Zusammenhang mit der ausgeübten oder verwandten Tätigkeit ist dann auszugehen, wenn die durch die Bildungsmaßnahme erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit verwertet werden können (vgl ; ).

Die Bf konnte nach dem Sachverhalt das im Rahmen des Lehrgangs erworbene Wissen konkret in ihrem Beruf einsetzen. Es liegen daher abzugsfähige Fortbildungskosten dem Grunde nach vor.

Zur steuerlichen Anerkennung von Auslandsreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. ; ) entschieden, dass Kosten einer Studienreise des Steuerpflichtigen grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind, außer sie sind ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst, was bei Vorliegen folgender Voraussetzungen (kumulativ) der Fall ist:

• Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt.

• Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete Verwertung in seinem Beruf zulassen.

• Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe der Bf abgestellt sein, dass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren.

• Allgemein interessierende Programmpunkte dürfen zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Tätigkeiten verwendet wird. Dabei ist von einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich auszugehen (; ).

Die nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabes festzustellen ().

Kosten für Studienreisen, deren Gegenstand ein Mischprogramm (private Erholungs- und Bildungsinteressen sind untrennbar mit beruflichen Interessen vermengt) ist, sind der privaten Lebensführung zuzuordnen (; ; ) und damit zur Gänze nicht abzugsfähig. Ein Abzug eines Privatanteils, wie ihn die Bf. vorgenommen hat, kommt daher nicht in Betracht.

Für die Frage, ob ein Mischprogramm vorliegt, ist nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber einen Teil der Reisekosten ersetzt oder eine Dienstfreistellung oder der Interessentkreis gewährt.

Fallen im Rahmen einer Reise mit Mischprogramm eindeutig abgrenzbare Fortbildungskosten oder sonstige Werbungskosten an (zB Teilnahmegebühren für Fortbildungsveranstaltungen, Erwerb von schriftlichen Kongressunterlagen), sind diese Kosten abzugsfähig.

Lassen sich die beruflich veranlassten Reiseabschnitte klar von privat veranlassten Reiseabschnitten trennen, ist eine Aufteilung bzw. Zuordnung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Nächtigungsgeldern vorzunehmen ().

Das bedeutet für den vorliegenden Beschwerdefall

Es wird erkannt, dass die dem Beschwerdefall zugrundeliegende Reise als eine Reise mit Mischcharakter einzustufen ist. Es besteht im Beschwerdefall ein untrennbares Reiseprogramm von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen, wodurch die Reisekosten für die Balkan-Studienreise zur Gänze nicht zu absetzbaren Werbungskosten führen. Im Hinblick auf das Mischprogramm kann es der Beschwerde auch nicht zum Erfolg verhelfen, wenn die Bf Kenntnisse, die sie auf dieser Reise erworben hat, unzweifelhaft konkret beruflich verwenden konnte.

Für die Annahme eines sog. Mischprogramm spricht der Besuch von üblichen Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten (Übernachtungen inmitten von Weingärten, Wanderungen, Verkostung von Wein und Käse bei lokalen Biobauern, Bootsfahrten, Baden im Mittelmeer, Stopps zum Einkaufen). Eine weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit bei der dieser Reise erworbenen Kenntnisse kann aber jedenfalls nicht einwandfrei erkannt werden.

Veranstaltet ein Lehrer eine Reise (z.B. während der unterrichtsfreien Zeit), sind seine Aufwendungen nur dann abzugsfähig, wenn die Reise vom Lehrer organisiert wird, und der gesamte Reiseverlauf zur Gänze auf den Schulunterricht zugeschnitten ist (vgl. ). Es ist also eine ausschließliche Zuordnung zum Schulbetrieb Voraussetzung für die Anerkennung der streitgegenständlichen Reisekosten. Bei Studienreisen mit Mischprogramm ist jedenfalls keine derartige ausschließliche Zuordnung möglich und gegeben. Eine mögliche berufliche Mitverwertung macht einen Aufwand noch nicht zum beruflich veranlassten Aufwand.

Des Weiteren ist gemäß dem Reiseprogramm keine zeitliche Aufteilung zwischen den einzelnen Programmpunkten hinsichtlich allgemein interessierender und beruflicher Betätigung durchführbar. Bei derartigen Reisen müsste zumindest das zeitliche Ausmaß der ausschließlichen beruflichen Veranlassung einen Umfang annehmen, der vergleichbar mit der üblichen Ausgestaltung eines Berufstages wäre. Die Rechtsprechung legt hier einen Umfang von ca. 8 Stunden pro Tag zugrunde. Bei der Gesamtbetrachtung der Reise darf nicht dahingehend aufgeteilt werden, dass zumindest ein gewisser Anteil der Gesamtreise eindeutig beruflich bedingt gewesen ist. Bei der gegenständlichen Reise finden sich einige Inhalte die in Ansätzen der beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind; eine klare Trennung ist allerdings nicht möglich. Demnach kann die Reise nur als Sachgesamtheit betrachtet werden und nicht als abzugsfähig erachtet werden.

Einwand der Ausschließlichkeit der Fortbildungsreise für Pädagogen und Studierende

Das Reiseprogramm und seine Durchführung umfasste Programmpunkte, die nicht nur für Pflichtschullehrer auf Interesse stoßen, sondern ebenso für andere Personen, die Interesse an Kultur, Geschichte und Sehenswürdigkeiten haben. Dies zeigt sich u.a. im Reiseprogramm wonach bei der Anmeldung zwischen Lehrer/-innen und anderen Teilnehmer/-innen unterschieden wird. Auch wenn die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich für die Zielgruppe Lehrer/innen durchgeführt wurde (vgl. Ergänzung zur Teilnahmebestätigung durch den Seminarleiter vom ) sind die Programminhalte nicht derart einseitig, dass sie ausschließlich die Berufsgruppe der Bf ansprechen.

Die Beschwerde war daher in diesem Punkt abzuweisen.

4.2. Zu Spruchpunkt II.

Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.

Im gegenständlichen Fall sind die zu klärenden Rechtsfragen durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entschieden, sodass eine Revision nicht zulässig ist.

Linz, am

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