Umsatzsteuer-Handbuch 2021
1. Aufl. 2021
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§ 4 Bemessungsgrundlage für die Lieferungen, sonstigen Leistungen und den Eigenverbrauch
UStR zu § 4:
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Rz | |
1. Entgelt | 643 |
2. Zusätzliche Entgelte | 651 |
2.1 Freiwillige Aufwendungen | 651 |
2.2 Entgelt von dritter Seite | 652 |
3. Durchlaufende Posten | 656 |
3.1 Allgemeines | 656 |
3.2 Einzelfälle | 657 |
4. Differenzbesteuerung | derzeit frei |
5. Pfandschein und Spiel mit Gewinnmöglichkeit | derzeit frei |
6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz | 671 |
6.1 Allgemeines | 671 |
6.2 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer | 672 |
6.3 Weitere Einzelfälle | 671 |
7. Geschäftsveräußerung im Ganzen | 676 |
8. Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch | 679 |
8.1 Dauernde Entnahme | 679 |
8.2 Vorübergehende Nutzung | 680 |
8.3 Entnahme der sonstigen Leistung | 681 |
9. Normalwert als Bemessungsgrundlage ab | 682 |
10. Bemessungsgrundlage bei Mehrzweckgutscheinen im Zeitpunkt der Einlösung – Rechtslage für ab ausgestellte Gutscheine | 683 |
1. Entgelt
644
Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist Bemessungsgrundlage das Entgelt. Die USt selbst gehört nicht zum Entgelt, jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag.
Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch gegeben werden und ...