Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2021

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4325-0

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2021

Art. 21 Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung

Melhardt

UStR zu Art. 21:


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Rz
1. Nichtunternehmer
4131
2. Fahrzeugeinzelbesteuerung
4141
3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
4151
3.1 Allgemeines
4151
3.2 Rechtliche Grundlagen für die ZM
4151
3.3 Betroffene Unternehmer
4152
4. Ig Warenlieferung
4161
4.1 Ig Lieferungen
4161
4.2 Ig Verbringungen
4162
4.3 Dreiecksgeschäfte – Unternehmer ist Lieferer
4163
4.4 Dreiecksgeschäfte – Unternehmer ist Erwerber
4164
4.5 Übergang der Steuerschuld gemäß Art. 196 MWSt-RL 2006/112/EG idF Richtlinie 2008/8/EG (Rechtslage ab )
4166
5.
derzeit frei
6. Angaben in der ZM
4171
7. Zeitlicher Bezug der ZM
4186
8. Änderung der Bemessungsgrundlage iZm der ZM
4201
8.1 Berichtigung der ZM
4203
8.2 Berichtigungsmeldung
4204
9. ZM als Steuererklärung – Verspätungszuschlag
4211
10. Elektronische Übermittlung der Daten
4216
11. Gesonderte Erklärung von ig Lieferungen
4226

1. Nichtunternehmer

4131

Gem Art. 21 UStG 1994 gelten die Vorschriften des § 21 UStG 1994 betreffend UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch

  • für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Art. 1 Rz 3585 bis 3588) oder eine gem Art. 25 Abs. 5 UStG 1994 übergegangene Steuer beim Dreiecksgeschäft (siehe Art. 25 Rz 4291 bis 4296a) zu entrichten haben...

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