Umsatzsteuer-Handbuch 2021
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art. 20 Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung
UStR zu Art. 20:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |
1. Berechnung der Steuer | derzeit frei |
2. Fahrzeugeinzelbesteuerung | 4121 |
1. Berechnung der Steuer
Derzeit frei.
Randzahlen 4111 bis 4120: Derzeit frei.
2. Fahrzeugeinzelbesteuerung
4121
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (bzgl der Definition „neues Fahrzeug“ siehe Art. 1 Rz 3667 bis 3685) durch natürliche Personen im Nichtunternehmensbereich (siehe Art. 1 Rz 3660 bis 3666) kommt es nicht zur Veranlagung, sondern zur Fahrzeugeinzelbesteuerung. Der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge durch andere als die angesprochenen Erwerber ist Gegenstand der Veranlagung und ist in die Voranmeldung und in die Steuererklärung aufzunehmen.
4122
Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, zu dem nicht die Normverbrauchsabgabe gehört. Dies hat gem § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 zur Folge, dass sich die Normverbrauchsabgabe um 20 % erhöht.
4123
Bezüglich des Verfahrens siehe Art. 21 Rz 4141 bis 4150.
Randzahlen 4124 bis 4130: Derzeit frei.