Umsatzsteuer-Handbuch 2021
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art. 7 Innergemeinschaftliche Lieferung
UStR zu Art. 7:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |
1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit | 3981 |
1.1 Warenbewegung | 3982 |
1.2 Lieferung | 3986 |
1.3 Abnehmerqualifikation | 3991 |
1.4 UID | 3992a |
1.5 Erwerbsteuerbarkeit | 3993 |
1.6 Zusammenfassende Meldung | 3394 |
2. Ig Verbringen | 4001 |
3. Nachweispflichten | 4006 |
4. Sorgfaltspflichten und Vertrauensschutz | 4016 |
1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
3981
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Gegenstand der Lieferung muss von einem Mitgliedstaat in das übrige Gemeinschaftsgebiet, dh. in einen anderen Mitgliedstaat, befördert oder versendet werden (Warenbewegung).
Der Abnehmer ist ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat, oder eine juristische Person (Abnehmerqualifikation).
Der Abnehmer hat dem liefernden Unternehmer seine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte UID mitgeteilt (ab ).
Die Lieferung muss steuerbar sein.
Der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar (Erwerbsbesteuerung).
Der liefernde Unternehmer ist seiner Verpflichtung zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nachgek...