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Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis, BFG vom 15.03.2022, RV/5100612/2021

Unrichtige Einschätzungen der österr. Bundesregierung im Jänner 2021, aufgrund derer die Beschwerdeführerin die Frist zum Widerruf der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs 3 UStG 1994 nicht wahrgenommen habe, stellen keine unabwendbaren oder unvorhergesehenen Ereignisse iSd § 308 BAO dar

Entscheidungstext

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat über die Beschwerde vom der Beschwerdeführerin ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene WTGL Wirtschaftstreuhand - Steuerberatungs-GmbH & Co KG, Blumauerstraße 35, 4020 Linz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO betreffend Erklärung des Widerrufs des Regelbesteuerungsantrages gem. § 6 Abs 3 UStG 1994 zu Recht:

I)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

II)
Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.

Entscheidungsgründe

I. Verfahrensgang

Mit Schreiben vom wurde von der Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz BF) ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO betreffend Erklärung des Widerrufs des Regelbesteuerungsantrages gem. § 6 Abs 3 UStG 1994 gestellt. In der Begründung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die BF im Jänner 2021 aufgrund der Umsätze in den vorangegangenen Jahren, so auch im ersten "Corona-Jahr" 2020, noch davon ausgegangen sei, dass sie auch 2021 die Kleinunternehmergrenze gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG überschreiten werde. Erst die immer weiter verlängerten Corona-bedingten Einschränkungen, die in Österreich nur schleppend umgesetzten Covid 19 Impfungen und die steigenden Infektionszahlen hätten dazu geführt, dass mit hohen Umsatzausfällen gerechnet hätte werden müssen. Die Entwicklung der Corona-Situation sei für die BF ebenso unabwendbar wie unvorhergesehen. Der Wiedereinsetzungsantrag sei rechtzeitig innerhalb der 3-Monatsfrist des § 308 BAO erfolgt.

Mit Bescheid vom wies das Finanzamt den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO als unbegründet ab und führte aus, dass die Entwicklung der Corona-Situation seit März 2020 zwar unstrittig unvorhersehbar und unabwendbar gewesen sei, diese jedoch nicht die Einhaltung der gesetzlichen Frist zum Widerruf der Regelbesteuerung gem. § 6 Abs 3 letzter Satz UStG 1994 für das Kalenderjahr 2021 zum gehindert hätte. Das im gegenständlichen Fall maßgebliche unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignis beziehe sich ausschließlich auf ein Ereignis, welches die Einhaltung der Frist (hier der ) verhinderte und nicht darum, ob ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis vorliege, welches Grund für im Kalenderjahr 2021 zu erwartende Umsätze sei, die unter der Kleinunternehmergrenze in Höhe von € 35.000 Euro netto liegen würden.

Mit Schreiben vom brachte die BF eine Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom ein. In der Begründung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass die BF bis zum davon ausgegangen sei, dass ihre Umsätze 2021 die Kleinunternehmergrenze überschreiten würden und ein Widerruf des Regelbesteuerungsantrages sohin unnötig gewesen wäre. Sie sei jedenfalls unverzüglich als sie erkennen hätte müssen, dass aufgrund der weiteren Entwicklung der Pandemie und der wirtschaftlichen Situation ihre Umsätze 2021 die Kleinunternehmergrenze nicht erreichen würden, tätig geworden und habe am eine Anfrage betreffend den Widerruf des Regelbesteuerungsantrages an das Finanzamt gestellt. Es habe ab etwa Mitte Jänner bis zur Anfrage an das Finanzamt am ein sich unvorhersehbar und unabwendbar als unrichtig herausstellendes Vertrauen der BF in die positiven Erwartungen und Aussagen der Bundesregierung zur Pandemie- und Konjunkturentwicklung im Jahr 2021 und daraus aufbauend eine sich ebenso unvorhergesehen und unabwendbar als unrichtig herausstellende Erwartung, dass die Umsätze 2021 die Kleinunternehmergrenze überschreien würden, bestanden.

Die Beschwerde wurde vom Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung vom als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der in der Beschwerdebegründung geschilderte "Glaube" an die Aussagen der Bundesregierung zum weiteren Verlauf der Pandemie und der Entwicklung der Konjunktur keinen tauglichen Grund darstelle, welcher das Versäumen der gegenständlichen Frist rechtfertigen würde. Es liege im vorliegenden Fall eine unmittelbare Entscheidung der BF vor, welche sich in der Folge, in Ausübung des Unternehmerwagnisses als für das Unternehmen nachteilig herausgestellt habe. Die Regelung des § 308 BAO diene nicht dazu, ungünstige strategische Unternehmensentscheidungen zu revidieren. Es sei nicht schlüssig nachvollziehbar und nachgewiesen, warum im Jänner 2021 eine Umsatzerwartung mit Überschreitung der Kleinunternehmergrenze gerechtfertigt gewesen sei, im März 2021 jedoch nicht mehr. Der eigentliche Grund für den hier zu beurteilenden Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand dürfte in der Annahme eines Auftrages von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmers zu sehen sein, welcher nach den Angaben der BF sämtliche Ressourcen im Jahr 2021 binde.

Am wurde von der BF über FinanzOnline ein Vorlageantrag eingebracht. In der Begründung wurde ergänzend vorgebracht, dass die BF in den letzten Jahren ca. 20 Beratungs- und Gutachtensaufträge pro Jahre ausgeführt und daraus einen Umsatz im Jahr 2017 von € 21.101,00, im Jahr 2018 von € 49.063,00, im Jahr 2019 von € 22.816,00 und im Jahr 2020 von € 39.348,00 erzielt hätte. Mit der weiteren Entwicklung der Pandemie sei es unmöglich gewesen, Aufträge zu requirieren, sodass zur Aufrechterhaltung irgendeiner Tätigkeit der Beratervertrag mit dem TV abgeschlossen worden sei, obwohl er eine Umsatzeinbuße im Vergleich zu 2020 von rund 36,5 % bedeutet habe (Umsatz inkl. Reisekostenvergütung netto € 25.000,00 für den Zeitraum 1.4. bis ). Hätte die BF im Jänner 2021 Kenntnis über die weiter steigenden Infektionszahlen gehabt, hätte sie vor dem den Regelbesteuerungsantrag widerrufen. Es sei schlüssig, dass die BF mit den durch die tatsächlich steigenden Infektionszahlen ausbleibenden Aufträge im März - aber auch bereits im Jänner, wenn die offiziellen Vorhersagen über die Pandemieentwicklung dies richtig dargestellt hätten - das Unterschreiten der Kleinunternehmergrenze erkannt hätte. Nicht die Annahme eines Auftrages von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer sei der Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sondern das pandemiebedingte Unterschreiten der Kleinunternehmergrenze.

Das Finanzamt legte die Beschwerde am dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor.

Mit Mängelbehebungsauftrag des Bundesfinanzgerichtes vom wurde der BF gem. § 309a iVm § 85 BAO aufgetragen, nachstehend angeführte Mängel des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beheben: "Dem Antrag fehlen die Bezeichnung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (§ 308 Abs 1), die Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Fristversäumung notwendig sind und die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind (§ 309a lit b, c und d BAO)."

Mit Schreiben vom wurde von der BF der Mängelbehebungsauftrag des Bundesfinanzgerichtes beantwortet. Versäumte Frist sei jene des § 6 Abs 3 letzter Satz UStG 1994, nämlich der Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres, konkret der . Im beschwerdegegenständlichen Fall würden gleich zwei unabwendbare und unvorhergesehene Ereignisse im Sinne der VwGH-Rechtsprechung vorliegen:

1. Zunächst sei es die Covid 19-Pandemie mit ihrer unabwendbaren und unvorhergesehenen Entwicklung, insbesondere auch der in einer wärmeren Jahreszeit steigenden Infektionszahl.

2. Hinzu trete die Unrichtigkeit der optimistischen Beurteilung der Pandemieentwicklung durch die österreichische Bundesregierung im Jänner 2021: Die BF habe vor dem ihre Umsatzerwartung und die Entscheidung, den Regelbesteuerungsantrag zu widerrufen oder nicht zu widerrufen, nur auf der damaligen Beurteilung der Pandemieentwicklung durch die österreichische Bundesregierung aufbauen können. Mitte bis Ende Jänner sei von der österreichischen Bundesregierung im Zuge der Verlängerung des damals laufenden Lockdowns ein Sinken der Infektionszahlen ab dem Frühling und eine Erholung der Konjunktur in Österreich im Jahr 2021 vorausgesagt und mit der Impfkampagne begründet worden. Tatsächlich sei die Zahl der Neuinfektionen auch im März 2021 noch immer steigend gewesen. Die BF habe die Unrichtigkeit der optimistischen Beurteilung der Pandemieentwicklung durch die österreichische Bundesregierung im Jänner 2021 ebenso wenig vorhersehen wie abwenden können.

Zur Unvorhersehbarkeit sei noch anzumerken, dass sich die beiden Ereignisse noch kumuliert hätten: Zunächst sei im Jänner 2021 ein Anstieg der Covid-Infektionszahlen in der wärmeren Jahreszeit aufgrund der Erfahrungen mit anderen Viren (zB Grippe) nicht zu erwarten gewesen. Letztlich seien allfällige Zweifel der BF über eine Fortführung der bisherigen Umsätze durch die optimistische Beurteilung der Pandemieentwicklung durch die österreichische Bundesregierung zerstreut worden.

Die beiden Ereignisse, nämlich die unabwendbare und unvorhergesehene Entwicklung der Covid-Pandemie und die ebenso unabwendbare und unvorhergesehene Unrichtigkeit der optimistischen Beurteilung der Pandemieentwicklung durch die österreichische Bundesregierung im Jänner 2021 hätten dazu geführt, dass die BF im Jänner 2021 von der Fortführung der Umsätze ähnlich dem Vorjahr ausgehen hätte müssen.

Mitte bis Ende Jänner 2021 sei von der österreichischen Bundesregierung im Zuge der Verlängerung des damals laufenden Lockdowns ein Sinken der Infektionszahlen ab dem Frühling und eine Erholung der Konjunktur in Österreich vorausgesagt und u.a. mit der Impfkampagne begründet worden. Es könne dahin gestellt bleiben, ob die menschliche Unzulänglichkeit mehr bei der Bundesregierung mit einer solch positiven, sich inzwischen als unrichtig herausgestellten Aussage über die Pandemie- und Konjunkturentwicklung gelegen sei oder bei der BF, indem sie diesen Aussagen vertraut und ihre Umsatzerwartungen darauf aufgebaut habe.

Die BF habe keinesfalls auffallend sorglos gehandelt. Sofern der BF überhaupt ein Verschulden zugerechnet werden könne, so nur insoweit, als sie in einer für sie gänzlich unbekannten Pandemie-Situation ihrer Lebenserfahrung mit anderen Viren (sinkende Ansteckungsgefahr in der wärmeren Jahreszeit) und den Beurteilungen der österreichischen Bundesregierung vertraut habe.

Die auch im März 2021 weiter steigenden Infektionszahlen hätten offenkundig werden lassen, dass a) entgegen der Lebenserfahrung die Infektionsgefahr in der wärmeren Jahreszeit nicht sinke und b) die optimistische Beurteilung der Pandemieentwicklung durch die österreichische Bundesregierung unrichtig gewesen sei, sodass der Wiedereinsetzungsantrag am zweifelsfrei innerhalb der 3 Monatsfrist eingebracht worden sei.

Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom wurde die BF aufgefordert, ergänzende Beweismittel vorzulegen. Mit Schreiben vom wurden von der BF die angeforderten Unterlagen nachgereicht.

II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen:

1. Sachverhalt

Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts basiert auf folgendem Sachverhalt, der in den Akten der Abgabenbehörde sowie des Gerichtes abgebildet und soweit nicht gesondert angeführt unbestritten ist.

Am wurde von der BF die Erklärung gem. § 6 Abs 3 UStG 1994 (Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) ab dem Kalenderjahr 2011 abgegeben.

Mit Antrag vom wurde durch die steuerliche Vertretung der BF die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO hinsichtlich der Frist für den Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 ("Regelbesteuerungsantrag") gem. § 6 Abs 3 UStG 1994 letzter Satz begehrt.

Am schloss die BF einen Beratervertrag mit dem TV ab. Der Vertrag wurde auf die Dauer von 3 Vertragsjahren abgeschlossen.

§ 3 "Vergütung/Zahlung" des Vertrages lautet auszugsweise:

(1) Die Auftragnehmerin erhält als Gegenleistung für die Erbringung sämtlicher ihrer Werke, Gutachten und Beratungsleistungen

a) ein jährliches Pauschalhonorar in Höhe von € 35.000, -- inklusive allfälliger Umsatzsteuer und zuzüglich

b) eine Pauschalvergütung in Höhe von € 5.000, -- inklusive allfälliger Umsatzsteuer zur Abgeltung sämtlicher Spesen und Barauslagen, sohin auch insbesondere von Reise- und Fahrtkosten.

(2) Die Auftragnehmerin erklärt derzeit Kleinunternehmer iSd § 6 Abs 1 Z 27 UStG zu sein; die Gesamtvergütung nach § 3 Abs (1) lit a) und b) wird daher bis zu einer Änderung dieser umsatzsteuerlichen Handhabung ausdrücklich ohne Ausweisung der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

(3) Bei einem allfälligen Wechsel (Option) der Auftragnehmerin von der Steuerfreiheit in die Steuerpflicht nach dem UStG wird eine jährliche Gesamtvergütung nach § 3 Abs (1) lit a) und b) sohin inklusive Umsatzsteuer geschuldet.

(4) Die jährliche Gesamtvergütung gem. § 3 Abs (1) lit a) und b) ist nach Legung einer den steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Rechnung (inkl. Ausweis Kleinunternehmer) per Jahresende im Nachhinein abzurechnen.

...........

Mit Bescheid vom wies das Finanzamt den Antrag vom auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO als unbegründet ab.

Nachstehend werden auszugsweise die Presseaussendungen des Bundeskanzleramtes von Ende Dezember 2020 bis Anfang Februar 2021 zum Thema Pandemiebekämpfung angeführt:

"Presseaussendungen Bundeskanzleramt Jänner 2021

Bundeskanzler Kurz: "Mit jeder Impfung nähern wir uns Schritt für Schritt der Normalität"

Start der COVID-19-Impfung an der MedUni Wien - 3 Risikopatienten und 2 Mitglieder des Gesundheitspersonals als erste Freiwillige geimpft

"Der ist ein historischer Tag. Wir kämpfen in Österreich, in Europa und der ganzen Welt schon das ganze Jahr mit einer Pandemie, die von heute auf morgen fast alles verändert hat: Wir tragen Masken, müssen Abstand halten und haben immer wieder massive Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen vornehmen müssen. Wir wissen, dass mit dem heutigen Tag die Pandemie nicht gleich vorbei sein wird, aber die Impfung ist der Anfang vom Sieg über die Pandemie, sie ist der Game Changer und mit dem heutigen Tag wird diese Phase eingeläutet", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz im Rahmen eines Pressestatements nach dem COVID-Impfstart in Österreich gemeinsam mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober, der Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Vakzinologie und Vorsitzende der österreichischen Impfkommission, Ursula Wiedermann-Schmidt, und dem Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres.

3 Impfphasen vorgesehen

Sebastian Kurz erläuterte, dass die freiwillige Impfung in den nächsten Monaten in 3 Phasen durchgeführt werde: Zuallererst sei vorgesehen, die Hochrisikogruppe, insbesondere Menschen über 80 Jahren mit starken Fokus auch auf die Pflegeheime sowie das medizinische Personal in einem exponierten Bereich zu impfen. In der zweiten Phase sollen ältere Menschen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur sowie medizinisches Personal einen Impfschutz erhalten. In der dritten Phase werde die Impfung allen Personen angeboten.

Mit BioNTech-Pfizer sei der erste Impfstoff in Europa zugelassen worden. Der Regierungschef zeigte sich zuversichtlich, dass bald weitere folgen würden und versicherte, dass Österreich alle Optionen hinsichtlich der Beschaffung von Impfstoffen ausschöpfen werde.

Dank an Wissenschaft und globale Forschung

"Mein großer Dank gilt der Wissenschaft: Ohne die global vernetzte Forschung wäre dieser heutige Tag nicht möglich gewesen. Es ist in den letzten Monaten beeindruckendes geleistet worden. Es zeigt, wie sehr es gelingen kann, dass der Mensch auch über eine Herausforderung wie diese Pandemie siegen kann", so der Kanzler, der sich besonders darüber erfreut zeigte, dass bei BioNTech-Pfizer auch österreichische Unternehmen einen Beitrag geleistet hätten - ein Bestandteil des Impfstoffes wurde in Klosterneuburg produziert.

"Es ist ein historischer Tag. Es stehen uns zwar noch herausfordernde Monate bevor und es wird noch eine herausfordernde Phase werden, aber wir nähern uns Schritt für Schritt, mit jeder Impfung, die durchgeführt wird, zurück in Richtung Normalität", so Sebastian Kurz.

Anschober: Perspektive am Ende eines schwierigen Jahres

Gesundheitsminister Rudolf Anschober zeigte sich ebenso wie der Kanzler erfreut über den Impfstart in Österreich: "Es ist ein großartiges Ende dieses Jahres, dass jetzt die Wende eingeleitet ist. Wir haben noch nicht gewonnen, aber wir haben jetzt eine Perspektive und können Schritt für Schritt optimistischer werden." Es sei aber nicht nur ein großer Tag für Österreich, sondern auch für die Europäische Union. "Europa hat gezeigt, dass wir in der Krise gemeinsam einfach stärker sind."

Es sei aber auch ein großer Tag für die Forschung: "Es zeigt, wie wichtig es ist, dass nicht nur anlassbezogen Wissenschaft und Forschung finanziert wird, sondern dass wir dann, wenn es ernst wird, davon leben, dass Jahre hindurch stark geforscht wurde und europaweit in die Wissenschaft investiert wurde. Jetzt erleben wir das Resultat davon", so Anschober.

Die Auseinandersetzung mit dem Virus sei noch nicht gewonnen, aber es sei ein Tag der Wende. Die Impfung sei der entscheidende Schlüssel, um die Pandemie tatsächlich zu besiegen.

Impfdosenanteil bis Sommer auf über 4 Millionen gesteigert

Es brauche jetzt aber Geduld, denn man sei abhängig von den weiteren Marktzulassungen und von den entsprechenden Lieferungen. "Aber es werden immer mehr Menschen in Österreich die Chance einer Impfung erhalten und ich bin zutiefst überzeugt davon, dass eine große Mehrheit der Menschen diese auch nützen werden", zeigte sich der Gesundheitsminister zuversichtlich, auch impfkritische Menschen überzeugen zu können.

Das Ziel sei, bis spätestens Herbst so gut mit Impfstoffen ausgestatten zu sein, dass man sich nicht vor dem nächsten Winter fürchten müsse. "Wir tun alles dafür, dass wir Schritt für Schritt das Impfprogramm gut ausrollen." Man habe aktuell eine zweite Option der BioNTech-Pfizer-Vakzine gezogen und sich zusätzlich 1,962 Millionen Dosen gesichert. Damit hätte die Anzahl der bis zum Sommer verfügbaren Dosen auf etwas über 4 Millionen gesteigert werden können.

"Heute ist ein großer, historischer Tag, ein guter Start. Wir haben noch nicht gewonnen, aber es ist jetzt der erste Tag der Wende, um die Pandemie tatsächlich besiegen zu können", so der Gesundheitsminister abschließend.

Martin Kocher von Bundespräsident Van der Bellen als neuer Arbeitsminister angelobt

Bundeskanzler Kurz erfreut über weiteren Topexperten im Regierungsteam

"Die coronabedingte Gesundheitskrise wird uns noch einige Monate massiv fordern. Neben all den Notmaßnahmen, die wir im Moment zur Bewältigung der Krise setzen müssen, im Gesundheitsbereich, im Arbeitsbereich, im Wirtschaftsbereich und auch am Arbeitsmarkt, neben all den Einschränkungen, den Wirtschaftshilfen und auch der Kurzarbeit wird es notwendig sein, in den nächsten Jahren alles zu tun, um Österreich wieder zu alter Kraft zurückzuführen: unsere Wirtschaft wieder zu stärken und möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu bringen. Ich möchte das mit einem starken und kompetenten Team tun und ich freue mich daher, dass ich mit Martin Kocher einen zusätzlichen Topexperten für unser Team gewinnen konnte", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Präsentation des Nachfolgers von Arbeitsministerin Christine Aschbacher im Bundeskanzleramt. Zuvor bedankte er sich bei Christine Aschbacher für die ausgezeichnete Arbeit. Die Agenden Familie und Jugend werden an Bundesministerin Susanne Raab übergeben.

Mit Martin Kocher, Direktor des Instituts für Höhere Studien (IHS), übernehme ein Professor für Wirtschaftswissenschaften und vor allem ein international anerkannter Experte die wichtige Aufgabe des Arbeitsministers. Wirtschaft und Beschäftigung würden die wesentlichen Themen der nächsten Monate und Jahre sein. Insofern sei die Expertise von Kocher eine unglaubliche Bereicherung für das Regierungsteam. Er freue sich auf eine gute Zusammenarbeit, so der Bundeskanzler.

Kocher: Auswirkungen der Pandemie möglichst gering halten, Standort Österreich stärken und Zukunft der Arbeit neu definieren

Martin Kocher bedankte sich für das in ihn gesetzte Vertrauen: Er habe seine Aufgabe als Wissenschaftler und Experte am IHS sehr gerne ausgeübt, nun sei es aber wichtig, Verantwortung zu übernehmen: "Wir sind in der tiefsten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Diese Wirtschaftskrise, ausgelöst durch eine Pandemie, hat einen hohen Stand der Arbeitslosigkeit ausgelöst, viele Menschen sind in Kurzarbeit. Das ist eine große Herausforderung für den Arbeitsmarkt. Umso wichtiger ist es Expertise einbringen zu können und die großen Aufgaben am Arbeitsmarkt begleiten zu dürfen."

Der am von Bundespräsident Alexander Van der Bellen angelobte Arbeitsminister nannte 3 große Herausforderungen: Zunächst die Bewältigung der Pandemie und damit einhergehend die Abfederung von Arbeitslosigkeit. Es werde bis zum Sommer darum gehen, die akute Krise zu begleiten und die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Danach gelte es Beschäftigung zu schaffen: "Jeder Arbeitsplatz, den wir schaffen können wird helfen die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Die aktuelle Prognose des IHS sagt, dass die Arbeitslosigkeit im Jahr 2024 noch auf einem höheren Niveau sein wird als 2019. Das Ziel wird sein, eine bessere Rückkehr zur Beschäftigung zu finden und den Standort Österreich zu stärken", so Kocher. Der dritte Bereich betreffe die Zukunft der Arbeit: Digitalisierung, Strukturwandel und Fachkräftemangel würden in den nächsten Jahren die Arbeitsmarktpolitik beschäftigen. Die Corona-Pandemie habe diese Entwicklung beschleunigt. Abschließend bedankte sich Kocher beim Bundeskanzler und betonte, dass er sich auf die Zusammenarbeit freue.

Bundeskanzler Kurz: Gemeinsam Österreich wieder zu alter Stärke zurückführen

Erklärung im Nationalrat - Vorstellung des neuen Arbeitsministers Martin Kocher

"Seit knapp einem Jahr sind wir durch eine der schwersten Pandemien nicht nur in der Gesundheitskrise gefordert. Diese Pandemie hat auch eine Weltwirtschaftskrise ausgelöst, die um Österreich keinen Bogen macht und uns im Bereich Wirtschaft und Beschäftigung massiv fordert. Ich freue mich, Martin Kocher als neuen Arbeitsminister vorzustellen", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Erklärung im Nationalrat zur Vorstellung des neuen Arbeitsministers Martin Kocher.

Die Weltwirtschaftskrise zeige sich auch anhand der Zahlen in Österreich sehr deutlich. "Wir hatten im Jahr 2020 einen Wirtschaftseinbruch von 7,5 Prozent zu verzeichnen. Dadurch erleben wir eine sehr herausfordernde wirtschaftliche Situation. Wir haben 2020 versucht, die Auswirkungen dieser Krise bestmöglich abzufedern. In Summe haben wir über 30 Milliarden Euro zugesagt, um Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen", betonte der Regierungschef. Am Höhepunkt der Krise seien über eine Million Menschen in Kurzarbeit gewesen. Durch die Kurzarbeit sei es gelungen, viele Jobs zu retten, die sonst vernichtet worden wären.

"Ich möchte mich an dieser Stelle beim gesamten Regierungsteam, insbesondere aber bei Christine Aschbacher für ihre Arbeit und ihren Einsatz im letzten Jahr, bedanken", so Sebastian Kurz. Es sei wichtig gewesen, eine rasche und gute Personalentscheidung zu treffen. Gerade in Zeiten wie diesen sei es wichtig, dass in allen Bereich der Bundesregierung auf Hochtouren gearbeitet werde. "Ich bin froh, dass Susanne Raab die Agenden für Familie und Jugend zusätzlich zu ihrem Aufgabenbereich übernimmt. Zudem möchte ich mich bei Martin Kocher bedanken, dass er bereit war, im Regierungsteam einzusteigen und die Aufgaben für Arbeit und Arbeitsmarkt zu übernehmen", zeigte sich der Bundeskanzler erfreut.

Dieser Bereich sei ein herausfordernder, jetzt in der akuten Krisenphase, wird aber auch danach herausfordernd bleiben. "Die wesentliche Aufgabe, neben der Krisenbewältigung, in den nächsten Monaten und Jahren wird es sein, Österreich im Bereich Arbeit und Wirtschaft wieder zu alter Stärke zurückzuführen", so Sebastian Kurz. "Martin Kocher ist ein international anerkannter Experte mit einer beeindruckenden Laufbahn. Er ist uns zuletzt als Direktor des Instituts für Höhere Studien (IHS) immer wieder beratend zur Seite gestanden." Der Kanzler bedankte sich beim neuen Arbeitsminister für die gute Begleitung im vergangenen Jahr und die Bereitschaft, die Aufgaben des Arbeitsressorts zu übernehmen. "Das ist keine Selbstverständlichkeit. Herzlich willkommen im Team, ich freue mich auf die Zusammenarbeit", so Bundeskanzler Kurz.

Die Herausforderungen im Bereich Wirtschaft, Finanzen und Arbeit seien groß. "Wir befinden uns nach wie vor in der akuten Krisenphase mit einer Arbeitslosigkeit von über 530.000 Menschen und rund 400.000 Menschen in Kurzarbeit. Es ist daher die wesentliche Aufgabe, die Auswirkungen der Krise bestmöglich abzufedern, um so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern." In weiterer Folge sei der Kampf um den Weg zurück durch die Entstehung von Arbeitsplätzen, die Vermittlung von Menschen in Beschäftigung sowie die Chancen der Digitalisierung zentral.

Bundesregierung: Infektionsgeschehen unter Kontrolle halten

Lockdown-Verlängerung bis 8. Februar, FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel ab 25. Jänner

"Nach langen Beratungen mit österreichischen und internationalen Experten, vielen Regierungschefs, den Sozialpartnern und den Landeshauptleuten machen uns die Ergebnisse der Gespräche alles andere als glücklich. Aber es ist unsere Verantwortung, notwendige Entscheidungen zu treffen. Die Anstrengungen der letzten Wochen haben dazu geführt, dass Österreich wieder im Drittel der Länder in der EU ist, die das Infektionsgeschehen am besten unter Kontrolle haben. Aber die Virusmutationen aus Großbritannien und Südafrika sind deutlich ansteckender und haben sich in der gesamten Europäischen Union ausgebreitet. Die Mutationen sind auch in Österreich angekommen und verschärfen die Situation deutlich", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, bei der er gemeinsam mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Steiermarks Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und Univ.-Prof. Dr. Oswald Wagner, Vizerektor der MedUni Wien und Leiter des klinischen Institutes für Labormedizin, über die Verlängerung des Lockdowns bis 8. Februar informierte.

Mangelnde Planbarkeit besonders herausfordernd

Man wisse aus vielen Gesprächen, dass für viele Menschen in Österreich nicht nur der Verzicht so schmerzhaft sei, sondern dass es auch die Ungewissheit und die mangelnde Planbarkeit seien, die alle an den Rand der Belastungsgrenze bringe, so der Kanzler. Auch für die Politik sei die fehlende Planungssicherheit besonders herausfordernd. Dennoch wolle man einen Ausblick wagen. "Im August haben wir gesagt, dass es Licht am Ende des Tunnels gibt und dass wir im Sommer wieder zur Normalität zurückkehren können. Das ist die beste Nachricht, das wird jedenfalls eintreffen. Darüber sind wir uns ganz sicher."

Zulassung von weiteren Impfstoffen entscheidend

"Klar ist auch, dass ab dem Zeitpunkt, an dem die über 65-Jährigen geimpft sind, eine Überlastung der Spitäler wesentlich weniger leicht eintritt", betonte Sebastian Kurz. Dennoch sei leider nicht genau berechenbar, wann weitere Impfstoffe in der EU zugelassen werden. Mit den bereits zugelassenen Impfstoffen und den derzeitigen Liefervereinbarungen werde man bis Ende April, Anfang Mai allen über 65-Jährigen eine Impfung anbieten können. Wenn es zu einer vollen Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes komme, werde das schon mit Ende März möglich sein. "Je nach Zulassung werden wir dann in eine andere Phase kommen, in der wir der Normalität deutlich näher sind als heute."

Die nächsten Monate werden noch hart, und seien ein Wettlauf gegen das Virus. Man müsse verhindern, dass aufgrund der Mutationen die Ansteckungen explosionsartig steigen und es zu einer Überlastung der Intensivkapazitäten in den Spitälern komme, so der Regierungschef.

Nachschärfungen: 2-Meter-Abstandsregel, FFP2-Maskenpflicht, Home Office-Empfehlung, Distance Learning

"Daher haben wir gemeinsam entschieden, dass wir aufgrund der höheren Ansteckungsgefahr durch die Mutationen einige Nachschärfungen vornehmen müssen. Die Abstandsregeln werden verschärft, von einem auf 2 Meter. Zudem empfehlen wir dringend, statt des Mund-Nasen-Schutzes eine FFP2-Maske zu tragen,. Ab dem 25. Jänner wird in gewissen Bereichen etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Handel die FFP2-Maske verpflichtend. Auch ersuchen wir alle Betriebe, dort wo es möglich ist, auf Home Office zu setzen. Darüber hinaus ist es notwendig, den Lockdown inklusive der Ausgangsbeschränkungen zu verlängern", informierte der Bundeskanzler. Ziel sei es, einer 7-Tage-Inzidenz von etwa 50 so nahe wie möglich zu kommen. Man werde die Zahlen wöchentlich evaluieren. "Ziel ist es, dass wir uns dem bis zum 8. Februar annähern und dann erste Öffnungsschritte im Handel, den körpernahen Dienstleistungen und bei den Museen möglich sind", so Kanzler Kurz. "Selbstverständlich müssen die Schulen immer bei den ersten Öffnungsschritten sofort dabei sein. Für die Schulen bedeutet das daher: Distance Learning bis zu den Semesterferien. Der Start im Schichtbetrieb soll mit dem 8. Februar in Wien und Niederösterreich erfolgen. In den anderen Bundesländern werden die Semesterferien eine Woche später stattfinden und somit sollen die Schulen dort am 15. Februar öffnen."

Besonders dramatisch sei die Situation auch in der Gastronomie und dem Tourismus. "In diesem Bereich werden wir spätestens Mitte Februar eine Entscheidung treffen." Das sei mit den Branchenvertretungen vereinbart worden.

"Wir sind uns bewusst, dass das für viele Unternehmen, Eltern, Kinder und für uns alle ein düsterer Ausblick auf die nächsten Wochen ist. Wir werden alles tun, um mit guten Wirtschaftshilfen die Unternehmerinnen und Unternehmer weiterhin bestmöglich zu unterstützen. Mit der Kurzarbeit werden wir weiterhin versuchen, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu retten und natürlich werden die Schulen Teil der ersten Öffnungsschritte sein. Es wird ein zusätzliches Angebot an Förderunterricht geben, um all das nachzuholen, wo es jetzt Defizite gibt", so Sebastian Kurz abschließend.

Anschober: Zeit gewinnen, damit uns Mutation nicht überrollt

Gesundheitsminister Rudolf Anschober verwies darauf, dass man bis Ende März einen großen Teil der vulnerablen Gruppen durchgeimpft haben werde. Bis Ostern sollten das 600.000 Menschen sein. "Bei einer Zulassung von AstraZeneca würden es 1,6 Millionen Personen sein. Das Tempo hängt von den Zulieferterminen ab." Man habe somit eine Perspektive. Mittelfristig Richtung Frühling habe man - in Kombination mit den dann ansteigenden Temperaturen - berechtigten Grund zur Hoffnung. "Aber in den nächsten 10 Wochen sind wir noch sehr gefordert. Die Ursache dafür ist die Virus-Mutation, die sich in Europa ausbreitet", betonte Anschober.

Anfang 2021 habe man bei uns 4 Personen mit einer Vollsequenzierung identifiziert, die diese Mutation in sich getragen haben. Mitte nächster Woche werde man das Ergebnis der rund 150 Verdachtsfälle am Tisch haben. "Wir müssen Zeit gewinnen, damit uns die Mutation nicht überrollt. Das ist das Gebot der Stunde. Wenn wir den Reproduktionsfaktor auf 0,9 drücken, hätten wir eine Verdoppelung der Infektionszahlen innerhalb von 15 Tagen, bei 0,8 käme man auf 35 Tage." Heute stehe man bei 0,94. "Es wird ein gemeinsamer Kraftakt der Gesellschaft in den nächsten Wochen, aber wir haben ein Ziel vor Augen. Österreich ist in dieser Situation absolut nicht alleine. Alle Nachbarländer reagieren mit Lockdown und mit zusätzlichen Maßnahmen."

FFP2-Masken zum Selbstkostenpreis erhältlich

"Die FFP2-Maske schützt uns aufgrund ihrer Filterwirkung von rund 92 Prozent deutlich stärker. Neben den bisherigen Abgabestellen wird diese Maske in den Supermärkten zum Selbstkostenpreis erhältlich sein. Und für alle Personen in einer schwierigen sozialen Lage wird sie gratis zur Verfügung gestellt", erklärte der Gesundheitsminister, der sich zuversichtlich zeigte, dass man mit diesem Paket durch die schwierigen Wochen kommen werde. "Mich ermutigt, dass wir die Maßnahmen in einer großen politischen Breite tragen", so Rudolf Anschober abschließend.

Bundeskanzler Kurz: Rasche und unbürokratische EMA-Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffs ermöglichen

Videokonferenz mit den "First Mover-Ländern" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

"Seit Beginn der Pandemie besteht ein regelmäßiger Austausch mit den First Mover-Ländern, um sich in der Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 abzustimmen. Der Fokus in der heutigen Videokonferenz lag vor allem auf der Impfung gegen das Coronavirus und den Impfstrategien in den einzelnen Staaten", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz nach einer Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der sogenannten First Mover-Länder Australien, Dänemark, Griechenland, Israel, Norwegen und Tschechische Republik.

Im Rahmen der Videokonferenz habe sich der Kanzler mit der dänischen Regierungschefin und dem griechischen Ministerpräsidenten abgestimmt, sich für ein gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union einzusetzen: "Wir werden dafür eintreten, dass in der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) alles getan wird, um eine unbürokratische, rasche Entscheidung hinsichtlich der Zulassung des Impfstoffs von AstraZeneca zu treffen." Sämtliche Daten des Impfstoffs, der in Großbritannien "von den besten Forschern" entwickelt worden sei, würden der EMA seit 12. Jänner vorliegen. "Was es jetzt braucht, ist eine auf allen wissenschaftlichen Fakten basierende, schnelle Entscheidung. Denn AstraZeneca kann alleine für Österreich im ersten Quartal bis zu 2 Millionen Dosen liefern. Und das ist natürlich eine enorme Veränderung für den Erfolg unserer Impfstrategie", so Sebastian Kurz. Daher werde sich Österreich gemeinsam mit Dänemark und Griechenland für ein rasches Prozedere in der EU einsetzen, selbstverständlich unter Einhaltung aller wissenschaftlicher Standards.

Gerade angesichts der Mutation des Virus zähle in der Bekämpfung "jeder Tag - Jede Woche ist entscheidend und jeder einzelne Tag, der eine frühere Zulassung ermöglicht, ist ein gewonnener Tag", betonte der Bundeskanzler. Zudem sei es wichtig, sich auf möglichst einheitliche Reisebestimmungen für die Europäische Union zu einigen, insbesondere betreffend die Einreise aus Drittstaaten. "Wir brauchen ein generelles Vorgehen und klare Standards für Reisen und Reisebeschränkungen, um eine maximale Sicherheit in Europa zu ermöglichen", so Sebastian Kurz.

Bundeskanzler Kurz: Forderung nach schneller Zulassung von AstraZeneca

Beratung mit EU-Staats- und Regierungsspitzen - Strikte Regeln, um Verbreitung von Mutationen zu verhindern

"Eine Zulassung des Impfstoffs von AstraZeneca erwarte ich bis spätestens nächste Woche. Bei einer vollständigen Lieferung könnten im ersten Quartal alle über 65-Jährigen geimpft werden", betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz im Rahmen einer Videokonferenz der EU-Staats- und Regierungsspitzen und bezog sich auf die für diesen Zeitraum geplante Liefermenge von bis zu 2 Millionen Dosen für Österreich.

Auch die Frage restriktiverer Vorgangsweisen bei Reisen wurde diskutiert: "Es muss alles getan werden, um zu verhindern, dass wir weitere Mutationen nach Europa einschleppen. Daher unterstütze ich striktere Einreisekontrollen und Testpflichten, um die Verbreitung von Mutationen zu verhindern", erläuterte der österreichische Regierungschef. Es gehe vor allem um die britische Mutation und jene aus Südafrika, die wesentlich ansteckender seien.

"Im EU-Vergleich steht unser Land im Kampf gegen Corona sehr gut da. Bei den Ansteckungszahlen befinden wir uns im besten Drittel der Mitgliedstaaten, bei der Testquote sogar unter den besten 5", sagte Sebastian Kurz.

Bundeskanzler Kurz: "Behutsame Öffnungsschritte mit intensiven Sicherheits- und Begleitmaßnahmen"

"Wir haben uns nach intensiven Gesprächen in den letzten Tagen auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt. Die gute Nachricht ist: Der Lockdown hat in Österreich Wirkung gezeigt und wir sind, was die Ansteckungszahlen betrifft, im besten Drittel innerhalb der Europäischen Union. Die schlechte Nachricht ist: Die Mutationen breiten sich aus. Sie fressen ein Stück weit den Erfolg des Lockdowns auf. Vom Idealszenario einer 7-Tage-Inzidenz von rund 50, also rund 700 Ansteckungen pro Tag, sind wir derzeit weit entfernt. Es ist daher heute maximal möglich, nur sehr behutsame Öffnungsschritte zu setzen und auch das nur, wenn diese mit intensiven Sicherheits- und Begleitmaßnahmen verbunden sind", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt. Der Kanzler informierte dabei gemeinsam mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober, dem steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, dem Wiener Bürgermeister Michael Ludwig und Univ.-Prof. Dr. Oswald Wagner, Vizerektor der Medizinischen Universität Wien und Leiter des klinischen Institutes für Labormedizin, über die weitere Vorgehensweise in der Corona-Krise.

Epidemiologisch sei die Sache ganz klar: Der sicherste Weg wäre es, im Lockdown zu verharren. Aber es gebe das Bedürfnis, dass Kinder wieder in die Schule gehen können. Es gebe die Notwendigkeit alles zu tun, um die Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten und es gebe natürlich auch soziale und psychische Aspekte, die miteinfließen müssten, so Sebastian Kurz. "Wir haben uns daher einstimmig, alle Bundesländer und die Bundesregierung, darauf verständigt, einige vorsichtige Öffnungsschritte vorzunehmen, aber gleichzeitig auch andere Sicherungsschritte und Verschärfungen einzuführen."

Schulen kehren nach Semesterferien mit Testkonzept zu Präsenzunterricht zurück

"Der Bereich, der uns besonders am Herzen liegt, sind die Schulen. Die Schulen sollen nach den Semesterferien zum Präsenzunterricht zurückkehren, mit einer vollständigen Rückkehr der Volksschulen und einem Schichtbetrieb für die Unter- und Oberstufe. Wesentlich ist, dass wir das nicht ungesichert machen, sondern mit einem ausgeklügelten Testkonzept", erklärte der Regierungschef. Das bedeute, dass alle Schülerinnen und Schüler bei Schulbeginn in der Schule getestet werden. Der Test habe eine Gültigkeit von 48 Stunden. Wenn der Unterricht im Schichtbetrieb stattfinde, dann werde der eine Teil einer Klasse am Montag getestet und habe am Montag und Dienstag Präsenzunterricht. Der zweite Teil der Klasse werde am Mittwoch getestet und sei am Mittwoch und Donnerstag in der Schule. In Volksschulen erfolge zweimal wöchentlich eine Testung. Dadurch werde es möglich, den Unterricht so sicher wie möglich stattfinden zu lassen, so Bundeskanzler Kurz.

Öffnung von Handel, Museen, Tierparks und körpernahen Dienstleistern

Ab dem 8. Februar sollen darüber hinaus Handel, Museen und Tierparks mit klaren Schutzmaßnahmen wieder öffnen können. Das Tragen von FFP2-Masken wird verpflichtend sein. Die Quadratmeterbegrenzung wird von 10 auf 20 ausgedehnt, um eine "bestmögliche Entzerrung" sicherzustellen.

"Wir haben uns darüber hinaus dafür entschieden, die körpernahen Dienstleister wie Friseure ab dem 8. Februar zu öffnen. Hier werden wir auf das Konzept der Eintrittstests setzen. Der Test wird ebenfalls 48 Stunden lang gültig sein", informierte Sebastian Kurz. "Wir wissen, dass das eine gewisse Herausforderung ist und eine Hürde darstellt, aber die Alternative wäre, die körpernahen Dienstleister gar nicht zu öffnen."

2 Haushalte, maximal 4 Personen - nächtliche Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen

Für den privaten Bereich wird es ab dem 8. Februar wieder erlaubt sein, dass sich 2 Haushalte mit insgesamt maximal 4 Erwachsenen treffen dürfen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr bleiben bestehen, so der Kanzler.

Verschärfungen bei Verstößen und an den Grenzen - Beratungen über Tourismus, Gastronomie, Sport und Kultur am 15. Februar

Zudem sei es notwendig Verschärfungen in 2 Bereichen vorzunehmen. Das betreffe einerseits die Verstöße gegen die gesetzten Maßnahmen. "Wer keine Maske trägt oder etwa bei Demonstrationen andere Menschen anspuckt, gefährdet andere Personen und das ist kein Kavaliersdelikt. Wir haben uns daher darauf verständigt, dass wir die Strafen noch einmal deutlich anheben wollen, um zu zeigen, dass es für die Gefährdung anderer in unserer Gesellschaft keine Toleranz gibt", bekräftigte Bundeskanzler Kurz.

Andererseits müsse aufgrund der Mutationen auch bei den Grenzen nachgeschärft werden. Die Mutationen seien eine extreme Herausforderung, da sie zu einer schnelleren Ausbreitung führen. Daher werde das Grenzregime noch einmal deutlich verschärft, um die Einschleppung weiterer Mutationsvarianten zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

Am 15. Februar werde man die Situation evaluieren und über die weitere Vorgangsweise beraten, etwa was den Tourismus, die Gastronomie oder den Sport- sowie Kulturbereich betreffe.

"Abschließend ist es mir noch ein persönliches Anliegen, eine nicht unwesentliche Wahrheit auszusprechen: Die Ansteckungszahlen hängen nur bedingt von den Entscheidungen ab, die wir heute getroffen haben. Ob die Branchen offen sind oder nicht, hat Auswirkungen, keine Frage. Aber viel wichtiger ist, wie sich jede einzelne Person privat verhält. Wir glauben oft, dass die Menschen, die uns vertraut sind, nicht gefährdet sind, uns das Virus zu übertragen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Daher ist unsere große Bitte, vorsichtig zu sein und soziale Kontakte zu vermeiden." Man wolle damit die Chance haben, dass diese vorsichtigen Öffnungsschritte Bestand haben können.

Folgende Punkte seien daher besonders zentral, sagte der Kanzler. "Bitte verstehen Sie diese punktuellen Lockerungen nicht als Entwarnung. Wenn die Zahlen exponentiell steigen, und das ist ein realistisches Szenario, dann werden wir wieder verschärfen müssen. Wie lange das dauert, hängt von uns allen ab und davon, wie wir uns verhalten, und ganz besonders davon, wie wir uns privat verhalten", appellierte der Regierungschef zum Abschluss seines Statements an die Bevölkerung.

Anschober: Einigung zwischen Bund und Ländern über weitere Vorgehensweise beim nationalen Impfplan

Gesundheitsminister Rudolf Anschober berichtete von einer Einigung zwischen Bund und Ländern über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des nationalen Impfplans, der aufgrund der Marktzulassung des Impfstoffes von AstraZeneca weiterentwickelt wurde. "Die gute Nachricht ist jene, dass wir davon ausgehen, dass wir bis Ostern rund einer Million Menschen einen weitgehenden Corona-Impfschutz geben können", zeigte sich Anschober erfreut. Das Ziel sei erreichbar, wenn die Liefermengen wie garantiert eintreffen würden. Beim Schutz der Menschen, die das größte Risiko hätten, sei man einen großen Schritt weiter, was die Sicherheitslage im Rahmen der Pandemiebekämpfung betreffe.

Es gehe in den nächsten Wochen vor allem darum, Zeit zu gewinnen. Man habe sich mit vielen Expertinnen und Experten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausgetauscht und sei zu dem Schluss gekommen, dass es wesentlich sei, Perspektiven zu schaffen, und gleichzeitig Sicherheit zu geben. "Es geht um eine Mischung aus einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung in gesellschaftlich besonders wichtigen Bereichen auf der einen Seite und gleichzeitig um Verschärfungsmaßnahmen, um uns die Sicherheiten zu geben, die wir auf jeden Fall auch brauchen", so Anschober. Die Analysen hätten ergeben, dass seit Mitte November eine sinkende Infektionszahl zu verzeichnen war, sich die Reduktion aber mit dem Auftreten von Mutationen deutlich verlangsamt hätte: "Je mehr es von diesen Mutationen gibt, je stärker sie sich ausbreiten, desto größer ist das Risiko, dass sich die Zahlen wieder erhöhen", so Anschober.

Verschärfungen, um mehr Sicherheit geben zu können

Es sei daher wichtig gewesen, dass neben der Schaffung von Perspektiven auch in manchen Bereichen Verschärfungen vorgenommen werden, "um Sicherheiten tatsächlich geben zu können". Als Beispiele nannte der Gesundheitsminister die Verbreitung der Mutationen. Wo diese aufkämen wolle man "sehr konsequent und kompromisslos agieren". Zudem würden die erfolgreichen Testungen weiter ausgebaut und große Erweiterungen im Bereich der FFP2-Masken verankert.

Weiters haben sich Bund und Länder eine Art Sicherheitsnetz vorgenommen, bei dem nach abgestimmten Größenordnungen Treffen vereinbart werden, um über das weitere Vorgehen und konkrete Maßnahmen zur Gegensteuerung zu beraten.

"Jeder von uns entscheidet jetzt darüber, wie die Situation bis Ostern verläuft. Niemand kann zu 100 Prozent ausschließen, dass die Zahlen wieder nach oben gehen. Aber wenn wir das gemeinsam wirklich wollen, dann können wir vermeiden, dass wir in einigen Wochen erneut eine krisenhafte Situation haben", so Anschober abschließend."

2. Beweiswürdigung

Gem. § 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. In Befolgung dieser Grundsätze ist der oben dargestellte Sachverhalt deshalb wie folgt zu würdigen.

Der oben dargestellte Sachverhalt ist hinsichtlich des dargestellten Verfahrensablaufes aktenkundig bzw. ergibt sich hinsichtlich des mit dem Tiroler Jägerverbandes abgeschlossenen Vertrages aus dem vorgelegten Vertrag vom .

Die Aussendungen des Bundeskanzleramtes im dargelegten Zeitraum sind der homepage des Bundeskanzleramtes zu entnehmen.

Die getroffenen Feststellungen können somit gem. § 167 Abs 2 BAO als erwiesen angenommen werden.

3. Rechtliche Beurteilung

3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung)

Außer in den Fällen des § 278 BAO hat das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen (§ 279 Abs 1 BAO).

Gem. § 308 Abs 1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt.

Ein Ereignis ist jedes Geschehen, also nicht nur ein Vorgang in der Außenwelt, sondern auch ein psychischer Vorgang wie Vergessen, Verschreiben, Sich irren usw. (zB ; , 94/16/0164; Hengstschläger/Leeb, AVG, § 71 Tz 34 und 35; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 308 Anm. 8). Unvorhergesehen ist ein Ereignis, das die Partei nicht einberechnet hat und dessen Eintritt sie auch unter Bedachtnahme auf die ihr persönlich zumutbare Aufmerksamkeit und Vorsicht nicht erwarten konnte (zB Fasching, Lehrbuch2, Tz 579; ; , 94/13/0236; , 2009/16/0098; , 2012/13/0051). Unabwendbar ist ein Ereignis dann, wenn es die Partei mit den einem Durchschnittsmenschen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mitteln nicht verhindern konnte, auch wenn sie dessen Eintritt voraussah (Ritz/Koran, BAO7, § 308, Rz 8ff mit Verweis auf Fasching, Lehrbuch2, Tz 579; ; , 94/13/0236; , 2009/16/0098; , 2012/13/0051).

Nach Auffassung der BF würden unrichtige Einschätzungen der österreichischen Bundesregierung im Jänner 2021 hinsichtlich der weiteren Pandemieentwicklung einerseits und eine auch in der wärmeren Jahreszeit entgegen der Lebenserfahrung steigende Infektionszahl unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse im Sinne des § 308 BAO darstellen. Die immer weiter verlängerten Corona-bedingten Einschränkungen, die in Österreich nur schleppend umgesetzten Covid19-Impfungen und die steigenden Infektionszahlen hätten nämlich dazu geführt, dass die BF mit hohen Umsatzausfällen hätte rechnen müssen. Diese unvorhergesehene Erwartung und Sorge habe so weit geführt, dass die BF im März einen einzigen Auftrag eines nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Kunden angenommen habe, der alle Ressourcen im Jahr 2021 gebunden habe, obwohl damit der Umsatz hinter den Vorjahren zurückbleiben und die Kleinunternehmergrenze unterschritten würde. Weites hätte die BF den Beratervertrag mit dem TV in gleicher Weise mit einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer abgeschlossen. Damit sei klar, dass nicht die Annahme eines Auftrags von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmers der Grund für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei, sondern das pandemiebedingte Unterschreiten der Kleinunternehmergrenze.

Gerade mit diesem Vorbringen legt die BF aber schon selber dar, dass eben nicht ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, welches sich im Jänner 2021 ereignet und daher die Einhaltung der angeführten Frist verhindert hätte, der Grund für das Versäumen der Frist und damit für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war, sondern das pandemiebedingte Unterschreiten der Kleinunternehmergrenze.

Unabhängig davon stellen die von der BF dargestellten Umstände (unrichtige Einschätzungen der österreichischen Bundesregierung im Jänner 2021 hinsichtlich der weiteren Pandemieentwicklung einerseits und eine auch in der wärmeren Jahreszeit entgegen der Lebenserfahrung steigende Infektionszahl andererseits) nach der angeführten Rechtsprechung keine unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisse dar. Ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis liegt nämlich nur dann vor, wenn man gerade durch dieses Ereignis gehindert wurde, eine Frist wahrzunehmen, im gegenständlichen Fall die Frist zum Widerruf der Regelbesteuerung gem. § 6 Abs 3 letzter Satz UStG 1994. Dies setzt aber von vorneherein voraus, dass die Partei gewillt war, die Frist wahrzunehmen und nur durch das unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis daran gehindert wurde.

Die von der BF dargestellten - nach ihrer Ansicht - unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisse hätten die BF - ungeachtet einer allfälligen Richtigkeit der aufgestellten Behauptungen - aber zu keinem Zeitpunkt daran gehindert, die gegenständliche Frist zum Widerruf der Regelbesteuerung gem. § 6 Abs 3 letzter Satz UStG 1994 wahrzunehmen. Dass die BF diese Frist nicht wahrgenommen hat, ist letztlich lediglich der Ausfluss einer freien unternehmerischen Entscheidung der BF. Auch dass sie im März 2021 einen einzigen Auftrag eines nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Kunden angenommen hat, der alle Ressourcen im Jahr 2021 gebunden habe und der Umsatz damit hinter den Vorjahren zurückgeblieben ist und die Kleinunternehmergrenze unterschritten wurde, ist Ausfluss einer freien unternehmerischen Entscheidung der BF.

Ereignisse, die in der Zukunft passieren, wie der weitere Verlauf der Pandemieentwicklung, können schon nach dem Gesetzestext des § 308 BAO und dem Sinn der Bestimmung niemals unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse darstellen, durch welche die BF verhindert war, die Frist, im gegenständlichen Fall die Frist zum Widerruf der Regelbesteuerung gem. § 6 Abs 3 UStG 1994, einzuhalten.

Ergänzend ist auszuführen, dass sich das von der BF geschilderte Bild hinsichtlich der zu optimistischen Beurteilung der Pandemieentwicklung der österreichischen Bundesregierung nicht mit den unter Punkt 2 festgestellten tatsächlichen Aussendungen des Bundeskanzleramtes im Jänner 2021 deckt, wo seitens der österreichischen Bundesregierung ein eher vorsichtiges Bild der weiteren Entwicklung gezeichnet wird: "Die Impfung sei der entscheidende Schlüssel, um die Pandemie tatsächlich zu besiegen und biete eine Perspektive, damit man Schritt für Schritt optimistischer werden könne. Das Ziel sei, bis spätestens Herbst so gut mit Impfstoffen ausgestattet zu sein, dass man sich nicht vor dem nächsten Winter fürchten müsse. Aber die Virusmutationen aus Großbritannien und Südafrika seien deutlich ansteckender und hätten sich in der gesamten Europäischen Union ausgebreitet, die Mutationen seien auch in Österreich angekommen und würden die Situation deutlich verschärfen. Weiterer Tenor der Aussendungen war, dass die nächsten Monate noch hart würden und dass man im Sommer wieder zur Normalität zurückkehren könne. Es könnten daher nur behutsame Öffnungsschritte mit intensiven Sicherheits- und Begleitmaßnahmen gesetzt werden."

Warum dieses, wenn überhaupt nur vorsichtig optimistische Szenario, welches die österreichische Bundesregierung im Jänner 2021 der österreichischen Bevölkerung vermittelte, Grund dafür gewesen sein soll, dass die BF im Jänner 2021 von der Fortführung der Umsätze ähnlich dem Vorjahr ausgehen musste, ist für das Bundesfinanzgericht nicht nachvollziehbar. Angesichts der gezeichneten Lage wäre es wohl eher verständlich gewesen, wenn ein Unternehmer unter Bedachtnahme auf die ihm zumutbare Aufmerksamkeit und Vorsicht, von einer weniger optimistischen wirtschaftlichen Lage ausgegangen wäre.

Zur von der BF behaupteten, entgegen der Lebenserfahrung steigenden Infektionszahl in der wärmeren Jahreszeit wird seitens des Bundesfinanzgerichtes festgehalten, dass etwa das deutsche RKI auf seiner Homepage - abweichend von den Ausführungen der BF - anführt, dass sich viele Viren, die akute Atemwegserkrankungen verursachen, wie auch SARS CoV 2, in der kälteren Jahreszeit besser verbreiten würden. Allerdings werde generell eine Verbreitung von SARS-CoV-2 in fast allen Ländern der Erde unabhängig von der Jahreszeit beobachtet, weil in einer Pandemie grundsätzlich so viele Menschen leicht empfänglich für eine Infektion mit dem dann neuartigen, pandemischen Erreger seien. Auch in Deutschland sei es im Sommer zu Übertragungen und Ausbrüchen gekommen (vgl. Homepage des deutschen RKI (Stand )) entnehmen.

Ein Zusammenhang mit einem unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignis kann daher auch mit diesem Beschwerdevorbringen nicht hergestellt werden.

Es ist daher spruchgemäß zu entscheiden.

3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision)

Das Verwaltungsgericht hat im Spruch seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen (§ 25a Abs 1 VwGG).

Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist eine Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere, weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird (Art. 133 Abs 4 B-VG).

Dies trifft nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht zu, wenn die in Betracht kommenden Normen klar und eindeutig sind (vgl. mit vielen weiteren Nachweisen).

Mit dem vorliegenden Erkenntnis weicht das Bundesfinanzgericht nicht von der unter Punkt 4. (rechtliche Würdigung) angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, weshalb gemäß § 25a Abs 1 VwGG spruchgemäß zu entscheiden ist.

Linz, am

Zusatzinformationen


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Materie
Steuer
betroffene Normen
§ 308 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 6 Abs. 3 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Verweise
ECLI
ECLI:AT:BFG:2022:RV.5100612.2021

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at