Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis, BFG vom 25.11.2021, RV/7500653/2021

Parkometerabgabe; Einleitung des ordentlichen Verfahrens, da die Behörde die mit der richtigen Identifikationsnummer fristgerecht veranlasste Bezahlung der mit Organstrafverfügung verhängten Geldstrafe wegen eines nicht im Verschulden des Bf. liegenden Übertragungsfehlers nicht zuordnen konnte

Entscheidungstext

Zusatzinformationen


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Materie
Verwaltungsstrafsachen Wien
betroffene Normen
§ 5 Abs. 1 VStG, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52/1991
§ 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. Nr. 09/2006
Verweise
ECLI
ECLI:AT:BFG:2021:RV.7500653.2021

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at