Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2021

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4325-0

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2021

§ 20 Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung

Melhardt

UStR zu § 20:


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Rz
1. Veranlagungszeitraum
2681
1.1 Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum
2681
1.2 Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum
2682
1.3 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung
2685
1.4 Berechnung der Steuer
2687
2. Vorsteuerabzug für den Veranlagungszeitraum
2701
2.1 Umfang des Vorsteuerabzugs
2701
2.2 Abziehbare Vorsteuern
2702
2.3 Vorsteuerabzug bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten
2703
3. Kürzerer Veranlagungszeitraum
2711
4. Umrechnung von Werten in einer anderen Währung
2731
5. EUSt
derzeit frei

1. Veranlagungszeitraum

1.1 Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum

2681

Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe § 20 Rz 2682 bis 2684 und Rz 2711 bis 2715.

1.2 Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum

2682

Der Unternehmer kann dieses unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG 1994 durch eine gegenüber dem Finanzamt abgegebene schriftliche Erklärung als Veranlagungszeitraum wählen (zur Erklärung siehe § 20 Rz 2685 und 2686).

2683

Hat sich der Unternehmer für ein abweichendes Wirtschaftsjahr auch auf dem Gebiet der USt entschieden, so ist es ihm nicht möglich...

Umsatzsteuer-Handbuch 2021

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