Umsatzsteuer-Handbuch 2021
1. Aufl. 2021
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S. 980Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu den Beihilfen- und Ausgleichsprozentsätzen, die im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes anzuwenden sind - BGBl. II Nr. 56/1997 idF BGBl. II Nr. 579/2020
Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes, BGBl. Nr. 746/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I. Nr. 104/2019 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz verordnet: (BGBl. II Nr. 579/2020)