Umsatzsteuer-Handbuch 2021
1. Aufl. 2021
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S. 1306Verordnung (EU) 2020/283 des Ratesvom zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates sind unter anderem Vorschriften für die Speicherung und den Austausch bestimmter Informationen auf elektronischem Weg im Bereich der Mehrwertsteuer festgelegt.
(2) Die Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs erleichtert den grenzüberschreitenden Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen an Endverbraucher in den Mitliedstaaten. In diesem Zusammenhang sind mit grenzüberschreitendem elektronischem Geschäftsverkehr Lieferungen gemeint, für die die Mehrwertsteuer in einem Mitgliedstaat gesch...