Umsatzsteuer-Handbuch 2021
1. Aufl. 2021
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S. 1301Durchführungsverordnung (EU) 2020/194 der Kommissionvom - mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Sonderregelungen für Steuerpflichtige, die Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen sowie Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte Lieferungen von Gegenständen innerhalb der Union tätigen1. DVO (EU) 2020/1318 vom , ABl. 309 vom
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, insbesondere auf Artikel 47l Buchstaben a und b, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Titel XII Kapitel 6 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates‚ das Sonderregelungen für Steuerpflichtige vorsieht, die bestimmte Dienstleistungen erbringen, wurde durch die Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates und die Richtlinie (EU) 2019/1995 des Rates geändert‚ um die Sonderregelungen zu erweitern. Die Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesen beiden Änderungsrichtlinien nachzukommen, gelten ab dem