Umsatzsteuer-Handbuch 2021
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 7 Ausfuhrlieferung
UStR zu § 7:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |
1. Beförderung oder Versendung | 1052 |
1.1 Beförderung | 1052 |
1.2 Versendung | 1053 |
1.3 Touristenexport | 1054 |
2. Ausländischer Abnehmer | 1059 |
2.1 Grundsatz | 1060 |
2.2 Touristenexport | 1062 |
3. Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels | 1065 |
3.1 Gegenstände zur Ausrüstung eines KFZ | 1066 |
3.2 Werklieferungen | 1067 |
3.3 Feste Verbindung bzw bestim mungsgemäße Verwendung | 1068 |
3.4 Versorgung eines Kraftfahrzeuges | 1070 |
3.5 Entscheidungsbaum | 1071 |
3.6 Andere Beförderungsmittel | 1072 |
4. Ausfuhrnachweis allgemein | 1075 |
5. Ausfuhrnachweis im Versendungsfall | 1083 |
6. Ausfuhrnachweis im Touristenexport bzw bei sonstiger Beförderung | 1093 |
6.1 Ausfuhrnachweis im Touristenexport | 1093 |
6.2 Ausfuhrnachweis bei sonstiger Beförderung | 1099 |
7. Verordnungsermächtigung | derzeit frei |
8. Unselbständige Nebenleistungen | 1106 |
1051
Eine Ausfuhrlieferung ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:
der liefernde Unternehmer hat den Gegenstand in Erfüllung dieses Umsatzgeschäftes in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, oder
der ausländische Abnehmer hat den Gegenstand in das Drittlandsgebiet versendet oder befördert,
über die erfolgte Ausfuhr liegt ein Ausfuhrnachweis vor und
die vorstehenden Voraussetzungen werden bu...