Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis, BFG vom 30.04.2019, RV/4100459/2013

Teilbetriebsaufgabe

Entscheidungstext

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R I über die Beschwerde vom

des Herrn VN Bf, vertreten durch die StB Steuerberatungs GmbH, 123 EGA, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom betreffend Einkommensteuer 2011

zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig (§ 25 a Abs 1 VwGG).

Entscheidungsgründe

Ablauf des Verfahrens:

Es ist strittig, ob der Beschwerdeführer (Bf) im Jahr 2011 einen Transportbetrieb oder einen Transportteilbetrieb aufgegeben hat und ob der daraus resultierende Aufgabegewinn i S des § 2 Abs 2b Z 3 EStG 1988 begünstigt ist.

Bescheid betreffend E 2011 vom , beim Bf eingelangt (HA 2011):

In diesem Bescheid wurde ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 205.242,16 € angesetzt. Der begehrte Verlustvortrag wurde gem. § 2 Abs 2b Z2 EStG 1988 nur in Höhe von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte berücksichtigt.

Der Bf habe Fahrmischerbetonpumpen, einen Kipper und einen Bagger verkauft und zeitnahe eine Großmischpumpe gekauft .

Eine Teilbetriebsaufgabe i S. des § 2 Abs 2b Z 3 dritter TS EStG 1988 liege nicht vor. Die Merkmale eines Teilbetriebes seien nur in untergeordneter Weise erfüllt. Die Voraussetzungen der Branchenungleichheit, der selbstständigen Organisation, einer eigenen Verwaltung, einer eigenen Buchführung, einer eigenen Kostenrechnung, einer eigenen Gewerbeberechtigung seien nicht erfüllt. Die Veräußerung des Anlagevermögens sei daher keine Teilbetriebsaufgabe.

Berufung vom mit dem Hinweis auf ESTR 5584:

Der Bf begehrt im Zusammenhang mit der Aufgabe eines Teilbetriebes die vollständige Gewährung des Verlustvortrages gem. § 2 Abs 2b Z 3 dritter TS EStG 1988. Er begehrt den Ansatz eines Einkommens von Null.

Der Bf habe vor der Betriebsaufgabe Betonlieferungen gemacht. Er habe über ein eigenes Anlagevermögen (Kipper Benford Dumper, Bagger Takeuchi TB 135, Mercedes Actros) verfügt, das im Zuge der Betriebsaufgabe an mehrere Erwerber verkauft worden sei. Er habe vor der Betriebsaufgabe einen völlig anderen Kundenkreis gehabt: EOL OBG GmbH, EOL IAC2 GmbH, EOL EGA GmbH.

Mit dem Teilbetrieb „Betonpumpe“ erbringe er direkte Baustellenarbeiten. Er pumpe jetzt Beton. Er habe seit der Betriebsaufgabe einen völlig anderen Kundenkreis. Dies ergebe sich aus den Debitorenlisten 2011, 2012 und 2013: Seine Kunden nach der Betriebsaufgabe seien z.B. MIA und ATB GmbH.

Mit Schreiben vom teilte die steuerliche Vertreterin mit, dass die L-Pumpe am übernommen worden sei. In diesem Zusammenhang legte die Bf den bezughabenden Leasingvertrag vom (HA 2011) vor.

Mit BVE vom , eingelangt , wurde die Berufung abgewiesen.

Laut der Rechtsprechung setze die Teilbetriebsveräußerung vor der Veräußerung

das Vorhandensein zweier oder mehrerer Teilbetriebe innerhalb des

Gesamtbetriebes und nach Veräußerung einen verbleibenden (Rest)Betrieb beim

Veräußerer voraus. Im gegenstandlichen Fall sei die neue L-Pumpe erst

im Marz 2011 übernommen worden, der Verkauf des übrigen Anlagevermogens sei im

Zeitraum zwischen Februar und September 2011 erfolgt. Daher seien keine zwei

Teilbetriebe gleichzeitig tätig gewesen. Somit handle es sich beim Verkauf des

Anlagevermögens nicht um eine Teilbetriebsaufgabe, sondern vielmehr um eine

Veräußerung einzelner Wirtschaftsguter.

Der Bf brachte am Montag, einen Vorlageantrag ein.

Im Zuge der Neustrukturierung habe der Bf seine Tätigkeit von der Betonlieferung auf das Pumpen von Beton verlagert. Das Transportunternehmen habe über ein separates Anlagevermögen (Mercedes Actros, Kipper Benford, Bagger Takeuchi) verfügt, welches zur Gänze abverkauft worden sei.

Der Bf verweist darin auf EStR 5584. Die Kunden hätten sich geändert: Er werde seit der Betriebsaufgabe vorwiegend für Baufirmen tätig. Vorher sei er überwiegend für Baustoffhersteller tätig gewesen.

Bereits vor der Betriebsaufgabe hätte es beide Teilbetriebe gegeben. Die Betriebsaufgabe des Transportbetriebes sei zwischen Feber und September 2011 erfolgt. Mit der Betonpumpe sei der Bf bereits seit Feber 2011 tätig. Das Übergabedatum der neuen L-Pumpe sei zwar der gewesen. Der Bf habe aber bereits im Feber 2011 eine L-Pumpe von der Fa IHG angemietet.

Zu den Feststellungen in der BVE: Folge man dieser Argumentation , wäre eine Betriebsaufgabe mit folgender Betriebsneugründung erfolgt.

Die Art des Anlagevermögens und der Kundenstock, „etc“ seien seit der Betriebsaufgabe des Transportbetriebes völlig anders.

Soweit der Vorlageantrag.

Mit Ergänzungsauftrag des wurde der Bf aufgefordert, Unterlagen vorzulegen:

-Bilanzen, G+V 2008-2013
-AR, ER, Gutschriften, Zahlungsaufforderungen 2008-2013
-Ertrags- und Aufwandskonten 2008-2013
-Leasing- und Bestandverträge, die im Zeitraum 2008-2013 galten
-Debitorenkonten 2008-2013
-Anlagenverzeichnisse 2008-2013

Im selben Ergänzungsauftrag wurde der Bf ersucht, Informationen über Dienstnehmer und seine Werbeaktivitäten 2008-2013 zu geben.

Mit Schreiben vom wurde die Vermieterin der Fahrmischer-Betonpumpen und der Fahrmischer ersucht, alle Bestandverträge vorzulegen, die die Grundlage für die Bestandentgelte waren, die die Vermieterin vom Bf im Jahr 2010 erhalten hat.

Die Vermieterin antwortete per Mail vom : Der Bf habe 2005 und 2006 bei der Vermieterin zwei Fahrmischer – Betonpumpen und „einen“ (richtig: zwei) Fahrmischer gemietet. 2011 habe der Bf alle vorhandenen Modelle verkauft und eine L-Pumpe „angeschafft“ (richtig: geleast), die er heute noch benütze.

Gleichzeitig legte die Vermieterin insbesondere Kopien folgender Unterlagen vor:
-Rechnung betreffend die L-Pumpe an den Leasinggeber;
-Auftragsbestätigung vom betreffend diese L-Pumpe;
-Mietvertrag vom betreffend Transportbetonmischer (= „Fahrmischer“) AAA9 , Ser.-Nr. 3183124 , aufgebaut auf 4-Achs-Fahrgestell MB 123 WDB 9333 141 L 084754 (siehe insoweit AR vom des Bf Nr. 2011003);
-Mietvertrag vom betreffend Transportbetonmischer (= „Fahrmischer“) AAA9 , Ser.Nr. 123;
 

-Mietvertrag vom betreffend Fahrmischerbetonpumpe Type L3-Pumpe Ser.- Nr. 107650, aufgebaut auf 4-Achs-Fahrgestell AAA12 Actros, F.Nr. WDB933.314-1K-934.129 (siehe insoweit AR vom des Bf Nr. 2011003);

- Mietvertrag vom betreffend Fahrmischerbetonpumpe Type L3-Pumpe Ser.- Nr. 107646, aufgebaut auf 4-Achs-Fahrgestell AAA12 Actros, F.Nr. WDB933.314-1K-934.147 (siehe insoweit AR vom des Bf Nr. 2011003).

Am legte die Vermieterin Unterlagen betreffend die Auflösung des Mietvertrages vom betreffend den Transportbetonmischer AAA9 am vor (Schreiben vom , Gutschrift betreffend AAA9 , Fabr.Nr. 123).

Mit Schreiben vom , dem BFG übermittelt am , legte das Leasingunternehmen die Leasingverträge vor, die der Bf abgeschlossen hatte und die im Zeitraum 2008-2013 gegolten haben:

-1 Leasingvertrag betreffend einen Toyota Hilux ;

- 1 Leasingvertrag betreffend einen Toyota Avensis;

- 1 Leasingvertrag betreffend eine L-Pumpe (zeitlicher Geltungsbereich -)

Vernehmung des Bf vom :

Der Bf gab an:

Im Zeitraum 2008-2011 sei er insbesondere für die Fa EOL OBG mit vier bis fünf Betonmischern und vier bis fünf Fahrern tätig gewesen. Zwei von diesen Betonmischern seien mit je einer Fahrmischerbetonpumpe bestückt gewesen [Niederschrift (NiS) vom , S. 1 und 2].

Der Standort seiner betrieblichen Organisation sei damals IEK 48 gewesen. Die Fahrzeuge (Betonmischer mit und ohne Fahrmischerbetonpumpen) seien allerdings ständig auf dem Firmengelände des Auftraggebers stationiert gewesen. Die Auftragsannahme habe damals wie folgt funktioniert: Ein Baumeister habe im Büro des Auftraggebers den Beton bestellt, der Mischmeister des Auftraggebers sei darüber informiert worden und dieser Mischmeister habe die Lenker der Betonmischer , dh u.a. die Lenker der Fahrzeuge des Bf, für Fahrten eingeteilt [Niederschrift (NiS) vom , S. 1 und 2].

Wenn ein kleinerer Auftrag für eine kleine Baustelle (z.B. ein Einfamilienhaus) zu bearbeiten gewesen sei, sei er oder einer seiner Männer mit einem Betonmischer mit Fertigbeton, der mit einer Fahrmischerbetonpumpe bestückt gewesen sei, zur kleinen Baustelle gefahren. Diesfalls hätten er oder einer seiner Fahrer nicht nur den Beton vom Lieferanten zur Baustelle transportiert , sondern auf der Baustelle auch mit Hilfe der Fahrmischerbetonpumpe an den gewünschten Ort auf der Baustelle gepumpt (NiS vom , S. 2).

Die Pumpleistung der Fahrmischerbetonpumpe habe unter Baustellenbedingungen nur bis zu 35 m³ pro Stunde betragen, weil man nicht durchgehend pumpen habe können. Beim Pumpen gebe es immer wieder arbeitsbedingte Pausen, z.B. weil ein Fahrmischer geleert worden sei und die Pumpe an den nächsten Fahrmischer angeschlossen werden müsse. Zudem müsse man auch immer wieder darauf warten, bis der gepumpte Beton von den Maurern verarbeitet worden sei (NiS S. 2).

Der Bf erklärte das durch das BFG aus dem Internet ausgedruckte Foto einer Fahrmischerbetonpumpe , durch den Bf „LE2“ genannt (das Foto zeigt das Fabrikat L1-Pumpe): Diese LE2s seien z.B. bei kleinen Baustellen eingesetzt worden. Dies habe mit der geringeren Reichweite der Pumpe (verglichen mit der wesentlich größeren Reichweite einer L-Pumpe) zu tun. Die Reichhöhe der LE2 betrage in der Praxis ausnützbare 19 m , auch wenn der Hersteller mehr angebe. Die Reichweite betrage ca 19 m und die Reichtiefe ca 10 m. Die Pumpleistung betrage in der Praxis 30-35 m² pro Stunde. Die Rohrleitung der Pumpe habe einen Durchmesser von 100 mm.

Er habe in der Zeit vor der Umstrukturierung maximal drei LKW mit Mischer ohne Pumpe zur Verfügung gehabt und zwei LKW mit Pumpe und Mischer (NiS, S. 2).

Im Feber 2011 habe er den Betonmischer Mercedes Benz und zwei LE2s an die deutsche Fa. KIO verkauft. Den Verkauf des LKW Man dürfte er nur vermittelt haben (NiS S. 3).

Wenn der Transport durch den Bf nur mit dem Betonmischer stattgefunden habe, so sei der Beton auf der Baustelle wie folgt verteilt worden:

Der Betonmischer sei rückwärts nahe an den Zielort herangefahren, z.B. an eine Schalung: Mit Hilfe einer Verlängerungsrinne sei der Beton vom Betonmischer in die Schalung geleitet worden.

Eine andere Möglichkeit sei es gewesen, den Betonmischer nahe einem Kran – Kübel zu positionieren und den Fertigbeton vom Mischer über die Verlängerungsrinne in den Kran – Kübel zu leiten. Mit Hilfe des Krans sei sodann der Fertigbeton auf der Baustelle verteilt worden.

Eine weitere Möglichkeit sei es gewesen, den durch den Bf angelieferten Beton durch eine große L-Pumpe zu verteilen (NiS S. 3).

Er habe damals für seinen Auftraggeber entweder nur Transportleistungen oder Transportleistungen mit Pumpleistungen erbracht. Pumpleistungen alleine habe es damals in seinem Betrieb nicht gegeben (NiS S. 3).

Die Fahrzeuge hätten die Aufschrift „EEE“ und „VN Bf Transporte + Adresse in IEK“ getragen. Die Ausgangsrechnungen (AR) des Bf hätten die Firmenbezeichnung „Bf VN Betontransporte“ getragen und seien an die Fa EEE (heute OOE) adressiert gewesen. Damals wie heute habe sich sein Auftraggeber auch noch „EOL OBG“ genannt. Der Bf habe pro Fahrzeug abgerechnet: Bei Leistungen nur durch den Betonmischer habe er Transportleistungen in Rechnung gestellt und für Leistungen mittels LE2 Transportleistungen und Pumpleistungen. Auf den Rechnungsformularen sei immer dieselbe Firma gestanden: „VN Bf Betontransporte“ (NiS S. 4).

Der Briefkopf seiner betrieblichen Korrespondenz habe damals gelautet „VN Bf Transporte“.

Er habe damals keine Werbung für seinen Betrieb machen müssen, weil er einen fixen Auftraggeber gehabt habe. Er habe damals aber das volle Risiko gehabt. Wenn eines seiner Fahrzeuge beschädigt gewesen sei, sei das sein Problem gewesen. Er habe auch damals eine Homepage gehabt, die ihm allerdings nicht nützlich gewesen sei, weil er bedingt durch seinen Auftraggeber zu 100% fremdbestimmt gewesen sei. Er habe seinen Betrieb auch auf der Homepage als „VN Bf Transporte“ bezeichnet.

Rechnungswesen habe er damals nur eines gehabt.

Er habe damals zunächst 12 und später 10 Konzessionen für LKW im Nah- und Fernverkehr gehabt.

Er habe mit den Betontransporten ca im Dezember 2010 aufgehört (NiS S. 5).

Der Bf werde 2008 – 2010 jährliche Umsätze von bis zu ca 400.000 € aus den Transport- und Pumpleistungen erzielt haben. Daneben habe er auch noch geringe Umsätze aus der Vermietung von Erdbewegungsgeräten erzielt.

Zur betrieblichen Tätigkeit des Bf ab Feber 2011 (NiS S. 5):

Im Feber 2011 habe er sich beruflich verändert. Er sei damals zu seinem Auftraggeber gegangen und habe ihn gebeten, ihm einen Euro mehr pro m³ zu bezahlen, weil er sonst nur noch schwarze Nullen schreiben könne. Sein Auftraggeber habe seinen Vorschlag verworfen und ihm für den Fall, dass sich der Bf mit einer neuen großen Maschine selbstständig machen würde, KUB „GCN“ OU.

Er sei seit Feber 2011 Spezialist für Betonpumpleistungen. Es gebe in CAV etwa 7-8 vergleichbare Autobetonpumpen und vielleicht 5 noch größere Pumpen . Zudem gebe es in CAV vielleicht etwa 40 LE2s (NiS S. 9).

Er habe sodann ab Feber 2011 zunächst eine gebrauchte L-Pumpe seines bisherigen Vermieters gemietet. Ab März 2011 habe er dann eine neue L-Pumpe geleast (NiS S. 6). Diese sei sein weitaus wichtigstes Gerät (NiS. S. 8).

Er habe eine neue betriebliche Tätigkeit mit einer L-Pumpe begonnen. Er sei jetzt hauptsächlich für seinen Auftraggeber EOT in ganz CAV tätig.

Er verfolge seit Feber 2011 die Absicht, bei seinen Leistungen Dinge zu tun, die keiner gerne machen wolle, z.B. könne er das Betonieren eines Kellerbodens ermöglichen, indem er einen Schlauch über eine Länge von 30 – 40 m in den Keller lege , um den Beton hineinpumpen zu können. Dies erfordere beträchtliche Erfahrung, weil ansonsten ein hoher Schaden entstehen könne (NiS S. 6).

Vor einiger Zeit habe er einen speziellen Auftrag von MOW Bau KNI für ein Bauwerk am SHX gehabt. Die räumlichen Verhältnisse seien ungünstig gewesen, daher sei eine lange Pumpleitung erforderlich gewesen. Mit Hilfe einer zusätzlichen Schlauchleitung habe er dort eine Pumpleitung von über 70 m ermöglicht (NiS S. 6).

Der Bf zeigte mit Hilfe seines Smartphones Bilder einer Baustelle, bei der der Boden einer Halle betoniert werden habe müssen. Mit Hilfe seiner L-Pumpe samt Schlauchleitung sei es gelungen, den Beton auf dem ganzen Boden zu verteilen. Dadurch habe sich der Einsatz von Schubkarren vermeiden lassen.

Die Schubkarre habe auf den meisten Baustellen ausgedient.

Er habe mit der L-Pumpe ein besonders gutes Einsatzgebiet im Inneren eines Gebäudes, weil man dorthin mit einem Kran oder einem Betonmischer nicht gelangen könne (NiS S. 6).

Verglichen mit einer L-Pumpe sei eine LE2 ein Spielzeug (NiS. S. 6).

Eine LE2 habe zu wenig Kraft für eine auch nur 50 m lange Rohrleitung. Mit der L-Pumpe könne er Rohrleitungen von 100 m Länge + der Reichweite der Pumpe beschicken. Man könne somit mit der L-Pumpe wesentlich größere Entfernungen überwinden, wozu man aber auch wesentlich mehr Erfahrung und Können benötige.

Die Reichhöhe sei 36 m und die Reichweite ca 32 m, die Reichtiefe mit Schlauch sei ca 25 m. Die Mastlänge betrage 36 m. Die volle Länge sei in der Praxis nicht ausnützbar. Ausnützbar seien vielleicht 32 m (S. 7).

Es sei auch die Pumpleistung einer L-Pumpe wesentlich höher: 50-60 m³/ Stunde seien kein Problem. Die Angaben des Herstellers (161 m³ pro Stunde ) seien wahrscheinlich nicht einmal bei idealen Verhältnissen auf Großbaustellen realistisch (NiS S. 7).

Der Drehradius der L-Pumpe sei derselbe wie bei einer LE2 : 370 Grad, einmal ausnützbar (NiS S. 8).

Die L-Pumpe sei an einem LKW befestigt. Beide seien von ihm geleast worden. Er müsse noch etwa ein Jahr lang zahlen. Die Pumpe werde ihm sicherlich noch 10 Jahre lang gute Dienste leisten (NiS. S. 7).

Auf der L-Pumpe stehe die Firma „Bf VN Betontransporte oder Transporte“. Auch die Fa. EOT stehe drauf, ebenso die Firmenbezeichnung der Lieferantin (Produzentin) Fa. IHG-IHGGmbH (NiS S. 8).

Er pumpe den Beton seit seiner beruflichen Veränderung auf kleinen und großen Baustellen.

Seine wichtigsten Kunden seien nach wie vor die Betonproduzenten. Von diesen sei die EOT GmbH der wichtigste Kunde. Die Auftragsannahme funktioniere mit Hilfe der Fa. EOT. Wenn der Bf andere Kunden bedienen wolle, spreche er sich mit dem Mischmeister der EOT ab. Mit einer L-Pumpe hätte er mit seinem ehemaligen Auftraggeber nicht ins Geschäft kommen können. Dieser Job sei besetzt gewesen (NiS S. 7,8).

Die Konzessionen seien dieselben geblieben.

Er habe keine Mitarbeiter mehr. Er bringe die L-Pumpe selbst mit dem LKW auf die Baustelle. Bei einfachen Baustellen sei es ausreichend, sich auf die Angaben des Mischmeisters zu verlassen. In solchen Fällen fahre er ohne vorherigen Ortsaugenschein mit der L-Pumpe hin. Bei Spezialfällen sehe er sich die Sache vorher an (NiS S. 7).

Der Betriebsstandort sei IEK 48. An dieser Adresse befinde sich der Standort der L-Pumpe. Das Haus Nr. 48 gehöre ihm nicht mehr, wohl aber der Parkplatz davor, wo sich der Standort der Pumpe befinde. Der kaufmännische Sitz seines Unternehmens sei jetzt IEK 28 (NiS. S. 7).

Die Firmenbezeichnung auf den Rechnungsformularen sei „L-Pumpe und Betontransporte VN Bf“. Die Leistungsbeschreibung auf den Rechnungen laute „Pumpleistung“. Es gebe fast keine geschäftliche Korrespondenz. Er bekomme seine Aufträge von der EOT GmbH oder telefonisch von Leuten, die ihn kennen (Fa ERE, LIW, ETOE & GUR und AKD Beton).

ETOE & GUR sei eine Zementfabrik in ETOE mit einem Mischwerk in VCO. AKD und ERE seien Betonproduzenten, diese hätten Mischwerke.

Er habe für Baustellenfahrten nach der Umstrukturierung nach wie vor den Toyota Hilux mit derselben Firmenbezeichnung verwendet. Wie lange er den Toyota Avensis genutzt habe, wisse er nicht mehr . Dieses Fahrzeug habe keine Firmenbezeichnung getragen. Er wisse auch nicht mehr, wie lange er den Ford Connect genutzt habe. Die Firmenbezeichnung auf dem Ford Connect sei dieselbe geblieben.

Ab dem Jahr 2011 , vielleicht ab Feber, vielleicht auch erst ab Oktober 2011 verwende er einen ASTZ, hauptsächlich für Baustellenbesichtigungen. Auf diesem Fahrzeug stehe die Firmenbezeichnung „Betonpumpe“ und die Telefonnummer (NiS. S. 8).

Er mache keine Werbung für sich. Er habe immer noch seine Homepage, aber er glaube nicht, dass ihm diese Geschäfte bringe. Die wichtigsten Geschäfte mache er über seine geschäftlichen Kontakte.

Beim Rechnungswesen habe sich nichts geändert.

Die wesentlichen Betriebsgrundlagen seien der LKW mit der L-Pumpe. Er habe die erforderlichen Schläuche ab 2011 auf demselben LKW mittransportiert (NiS S. 9). Seit zwei Jahren transportiere er Schläuche mit einem zusätzlichen Klein- LKW.

Soweit die Angaben des Bf lt. NiS vom .

Am informierte der Bf das BFG per E-Mail, dass der Toyota Avensis nur vom - bei ihm angemeldet gewesen sei (Abmeldungsbestätigung vom ).

Der Betonmischer AAA9 123 sei der Vermieterin bereits am retourniert worden (Schreiben der Vermieterin vom ) (Anmerkung des BFG: Siehe ebenso Schreiben der Vermieterin vom ) . Die restlichen drei Maschinen habe er im Feber 2011 an KIO verkauft.

Der Betonmischer LKW MAN sei durch den Leasinggeber dem neuen Eigentümer verkauft worden (Schreiben des Leasinggebers vom ).

Per Mail vom legte der StB vor:

Stellungnahme des StB vom mit den Beilagen:

(1)Stellungnahme über „Dienstnehmer 2011“: Der Bf teilt darin mit, den Dienstvertrag mit dem letzten Dienstnehmer am beendet zu haben.

(2) AfA-Verzeichnis 2010-2013:

(3) Erlös- , Aufwandskonten, Debitorenkonten 2013:

 (4) Erlös-, Aufwandskonten, Debitorenkonten 2012:

(5) Erlös-, Aufwandskonten, Debitorenkonten 2011

(6) Jahresabschlüsse (JA) 2011 -2013

Am legte der Bf die folgenden Unterlagen vor (schriftliche Bestätigung vom :

-Schriftsatz vom der steuerlichen Vertreterin mit den Beilagen

-Jahresabschluss (JA) 2008

-JA 2009

-Gutschrift der Fa IHG-IHGvom u.a. Unterlagen, die damit zusammengeheftet waren:

-Rechnung der Fa. IHG vom an den Leasinggeber IFN Leasing GmbH betreffend die L-Pumpe; Auftragsbestätigung der Verkäuferin der L-Pumpe vom an den Bf;

-den bereits bekannten Mietvertrag vom betreffend den Transportbetonmischer Typ AAA9 , Ser. Nr. 123, der im März 2010 aufgelöst worden ist; Schreiben der Vermieterin vom , welches die Auflösung dieses Mietvertrages zum Inhalt hat; weiteres Schreiben der Vermieterin vom an den Bf, welches die Auflösung desselben Mietvertrages zum Inhalt hat;

-den bereits bekannten Mietvertrag vom betreffend eine Fahrmischerbetonpumpe, die im Feber 2011 der Fa. KIO GmbH verkauft worden ist;

-den bereits bekannten Mietvertrag vom betreffend eine Fahrmischerbetonpumpe, die im Feber 2011 an die KIO GmbH verkauft worden ist;

-den bereits bekannten Mietvertrag vom betreffend einen Transportbetonmischer, der im Feber 2011 an die KIO GmbH verkauft worden ist;

-Leasingvertrag Avensis (dieser Leasingvertrag wurde am durch einen Leasingvertrag betreffend den Toyota Hilux abgelöst (E-Mail Bf vom ; vgl. auch Erläuterungen Aktiva im JA 2008).

-Leasingvertrag Hilux

-Aufstellung Dienstnehmer 2008 ( 6 Kraftfahrer)

-Zessionsvereinbarung Bf-IHG-EOL vom ; Stundungsvereinbarung vom ; div. Mahnungen und Stundungsvereinbarungen zwischen Bf und den Gläubigern von 2008-2010;

Am legte der Bf auch vor:

Ordner blau mit AR 2010: Die AR 2010048,2010099 fehlen.

Ordner Rot mit Buchhaltung, u.a. AR 2009:

2 Ordner schwarz 2013

2 Ordner schwarz 2012

3 Ordner 2011 (weiß, grün, schwarz) (AR 2011 schwarzer Ordner 5-12/2011; weißer Ordner AR 1-4 /2011)

2 Ordner blau 2010 (AR 2010)

3 Ordner 2009 rot, weinrot, schwarz

3 Ordner 2008 rot

Am übermittelte der StB per Mail noch den JA 2010 und fragte, ob die übermittelten Belege ausreichend seien. Der Richter bejahte dies per E-Mail vom selben Tag.

Über die Beschwerde wird erwogen:

A.) Feststellungen:

1.) Der Bf gründete 1986 ein Transportunternehmen.

Im Zeitraum 2008-Feber 2011 hatte er zwischen 10 und 12 Konzessionen für LKW im Nah- und Fernverkehr. Daran hat sich seit Feber 2011 nichts geändert [Niederschrift (NiS) vom , S. 5,7].

Im Feber 2011 hat der Bf alle ihm gehörenden LKW verkauft [Ausgangsrechnung (AR) vom 2011003]. Seit damals nutzt er für seine betriebliche Tätigkeit im Wesentlichen nur noch eine L-Pumpe , die er ab Feber 2011 gemietet hat und – nach Beendigung dieses Mietvertrages, eine neue L-Pumpe, die er seit geleast hat (Schreiben der Steuerberaterin vom , Dauerbelege; NiS S. 6).

2.) Betrieb des Bf 2008 – Feber 2011: Betontransporte, die zum Teil mit Betonpumpleistungen verbunden waren

a.)betriebliche Abläufe:

Der Bf transportierte in dieser Zeit im Auftrag von Lieferbetonfirmen mit mehreren (zwei bis drei) LKW, auf welchen nur Betonmischer angebracht waren (diese KFZ können als „Fahrmischer“ oder „Transportbetonmischer“ bezeichnet werden), Beton auf Baustellen. Die zwei oder drei LKW mit jeweils darauf aufgebautem Betonmischer werden in weiterer Folge vereinfachend als „ Fahrmischer“ bezeichnet (NiS S. 2).

 Mit Hilfe von Fahrmischerbetonpumpen (vgl. AR vom , Nr. 2011003) , die sich auf zwei weiteren seiner LKW mit Betonmischern befanden, pumpte er den herantransportierten Beton auftragsgemäß in jenen Teil der jeweiligen Baustelle, wo der Beton gerade benötigt wurde. Ein LKW, der mit einer Fahrmischerbetonpumpe und einem Betonmischer bestückt war, wird durch den Bf und ebenso in diesem Erkenntnis vereinfachend als „Fahrmischerbetonpumpe“ oder als „LE2“ bezeichnet (NiS S. 2).

In diesem Zeitraum hatte der Bf somit zwei oder drei Fahrmischer und zwei Fahrmischerbetonpumpen („LE2s“) zur Verfügung, somit insgesamt vier bis fünf LKW (NiS. S. 2).

 Ab Anfang April 2010 waren es nur noch vier LKW (2 Fahrmischer, 2 LE2s) (vgl. Schreiben der bisherigen Vermieterin vom an den Bf= Beilage zum Mail des Bf an den Richter vom ; Schreiben der bisherigen Vermieterin vom an den Bf = Beilage zum Mail der bisherigen Vermieterin an den Richter vom ) .

 Der Bf führte vor der Umstrukturierung im Feber 2011 zum Teil Betontransport- und Pumpleistungen, zum Teil nur Betontransporte durch (AR 2008-2010; AR bis Feber 2011).

b.) Leistungsfähigkeit der Pumpen

Diese Fahrmischerbetonpumpen (LE2s) konnten 30-35m³ pro Stunde Beton pumpen. Sie verfügten über folgende Reichweiten:

19 m.......Reichhöhe

19 m.......Reichweite

10 m.......Reichtiefe

Mit Hilfe einer Schlauchleitung von bis zu 40 m konnte der Bf die Reichweite einer LE2 erhöhen (AR vom Nr. 2010121; AR vom Nr. 201060; NiS S. 7). Die Reichweite einer LE2 mit daran befestigter Schlauchleitung betrug somit 19 m (Reichweite der Pumpe alleine) + 40 m (Länge des Schlauches).

c.) Kunden: Seine Kunden waren von 2008 bis Anfang Feber 2011 hauptsächlich Lieferbetonfirmen (= Betonproduzenten) [ hauptsächlich EOL OBG GmbH, EOL IAC2 GmbH, EOL EGA GmbH, vgl. Berufung vom ; NiS S. 1 und 2].

d.) ständig genutzte Wirtschaftsgüter:

Um seine betriebliche Tätigkeit durchführen zu können, nutzte der Bf die folgenden Wirtschaftsgüter ständig:

- Der Bf nutzte zwei LKW mit je einem Betonmischer und mit je einer darauf angebrachten Betonpumpe (zwei LE2s lt. Mietverträgen vom und vom ). Zudem nutzte der Bf zwei bis drei LKW mit jeweils einem Betonmischer (zwei bis drei Fahrmischer lt. Mietverträgen vom und vom ; Leasingvertrag lt. Schreiben vom der Leasinggeberin an IHG) (NiS. S. 2).

Für betrieblichen Fahrten nutzte der Bf ferner insbesondere

-einen geleasten Kastenwagen Ford Connect (Dienstwagen eines Fahrers) sowie

- einen geleasten Pickup Toyota Hilux (NiS S. 4).

Die Fahrmischer und LE2s, wenn sie nicht durch den Bf oder einen seiner Fahrer im Einsatz waren, wurden auf dem Firmengelände des wichtigsten Auftraggebers des Bf abgestellt (NiS S. 1).

Der Sitz der betrieblichen Tätigkeit war der Wohnort des Bf (NiS. S.1).

e.) Organisation (Führung, Mitarbeiter):

Der Bf führte seinen Betrieb. Er führte die Transport- und Pumptätigkeit selbst und durch seine Mitarbeiter wie folgt aus:

Zwischen der Transporttätigkeit (Transport des Betons in den Mischern zu Baustellen) und den Pumpleistungen , soweit sich diese unmittelbar an die Transporttätigkeit anschlossen, gab es keine organisatorische Trennung. Wenn der Bf den Auftrag hatte, den Beton zu transportieren und den transportierten Beton durch eine der durch ihn betrieblich genutzten Betonpumpen auf der Baustelle zu verteilen, setzte er zumindest eine LE2 (vgl. AR vom Nr. 2010118) und zum Teil auch einen oder mehrere Fahrmischer (NiS S. 2)

 [vgl. AR Nr. 2011006; vgl AR Nr. 2010121; vgl. AR vom Nr. 2010111; der LKW Kennz1 war eine LE2 (siehe Pkt B.2; lt. AR 2010102 vom ), der LKW Kennz2 (siehe Pkt B.2; vgl. AR vom Nr. 2010112) ebenso, der LKW Man Kennz3 (siehe Pkt B.2; lt. AR 2010096 vom ein Fahrmischer) und der LKW Kennz4 waren Fahrmischer (siehe Pkt B.2)]

für den Transport ein .

 Für das sich an den Transport anschließende Pumpen setzte er sodann mindestens eine LE2 ein (NiS. S. 2; vgl. AR Nr. 2011006 eine LE2; vgl. AR Nr. 2010121: 2 LE2s). Den Auftrag, den Beton nicht nur zu transportieren, sondern auf der Baustelle auch zu pumpen, bekam der Bf , wenn es um eine kleinere Baustellen ging (NiS S. 3). Bei größeren Baustellen waren idR größere Pumpen im Einsatz, die der Bf bis zur Umstrukturierung im Feber 2011 noch nicht innehatte.

 Wenn der Bf den Auftrag hatte, den Beton nur zu einer Baustelle zu transportieren, setzte er zumindest einen seiner Fahrmischer dafür ein (NiS. S. 3). Der Bf führte die ihm erteilten Aufträge entweder selbst oder durch einen seiner Fahrer durch.

Der Bf hat im Zeitraum vor der Umstrukturierung im Feber 2011 entweder nur Transportleistungen erbracht, oder Transport- und Pumpleistungen. Pumpleistungen alleine hat es vor der Umstrukturierung nicht gegeben (NiS. S. 3).

Vom Gesamtumsatz 2008-2010 der Transport-und Pumpleistungen von ca 400.000- ca 550.000 € pro Jahr entfielen zwischen ca 138.000 € und ca 145.000 € jährlich auf Pumpleistungen [AR 2008-2010; Jahresabschlüsse (JA) 2008-2010].

Die Auftragsannahme erfolgte einheitlich wie folgt:

Ein Baumeister beauftragte den Auftraggeber des Bf , eine Lieferbetonfirma, mit einer Betonlieferung mit oder ohne Pumpleistung. Dieser Auftrag ging idR telefonisch im Büro des Auftraggebers des Bf ein und wurde dem Mischmeister des Auftraggebers mitgeteilt.

Dieser beauftragte den Fahrer eines oder die Fahrer mehrerer verfügbarer Fahrmischer und/oder einer verfügbaren LE2 mit der Betonlieferung oder der Betonlieferung mit Betonpumpleistung . Ging es für den Bf nur um Betonlieferungen und nicht auch um anschließende Pumpleistungen, wurden idR nur die Fahrmischer eingesetzt, weil man mit einem Fahrmischer mehr Beton transportieren kann. Zum Teil erhielten der Bf oder einer seiner Fahrer diese Aufträge vom Mischmeister (NiS vom , S. 1 und 2).

Wenn der Bf zum Transport des Betons und zum Verteilen des Betons auf der Baustelle mit Hilfe seiner LE2 beauftragt worden ist, so wurden durch den Bf diese beiden Tätigkeiten als Teile der fakturierten Transport- und Pumpleistungen immer nacheinander ausgeführt: Zuerst transportierte der Bf den Beton in zumindest einem Fahrmischer

[vgl. AR Nr. 2011006; vgl AR Nr. 2010121; vgl. AR vom Nr. 2010111; der LKW Kennz1 war eine LE2 (lt. AR 2010102 vom ), der LKW Kennz2 (vgl. AR vom Nr. 2010112) ebenso, der LKW Man Kennz3

 (lt. AR 2010096 vom ein Fahrmischer) und der LKW Kennz4 waren Fahrmischer]

und/oder in zumindest einer LE2 (vgl. AR vom Nr. 2010118)

 auf die jeweilige Baustelle, danach pumpte er diesen Beton von zumindest einem Mischer mit Hilfe der auf einem LKW mit Mischer angebrachten Betonpumpe an jenen Ort der jeweiligen Baustelle, wo der jeweilige Baumeister den Beton benötigte (NiS. S. 2 ; vgl. AR Nr. 2011006 eine LE2; vgl. AR Nr. 2010121: 2 LE2s).

Wenn der Bf nur zum Transport des Betons beauftragt wurde, transportierte er den Beton mit zumindest einem seiner Fahrmischer auf die ihm angegebene Baustelle (NiS. S. 3).

Der Bf war im Zeitraum 2008-Dezember 2010 Dienstgeber für vier bis fünf Fahrer, die durch den Bf für die dem Bf übertragenen Fahrten eingesetzt worden sind (NiS S. 2). Der letzte Dienstvertrag mit seinem letzten Dienstnehmer wurde per aufgelöst (siehe Aufstellung des Bf. „Dienstnehmer 2011“).

Der Bf führte seinen letzten Betontransport und seinen letzten Betontransport, der mit Betonpumpleistungen verbunden war, im Feber 2011 durch. Auch im Jänner 2011 wurden noch Betontransporte und Betontransporte mit Betonpumpleistungen durchgeführt ( AR , Nr. 2011011 an die AR2TTT VCO über 313,15 € für Betontransporte im Feber 2011; AR vom Nr. 2011009 für Betontransporte im Jänner 2011 um 75,72 €; AR vom Nr. 2011006 für Betontransporte und Pumparbeiten im Feber 2011 um 1.324,36 €; AR vom Nr. 2011005 für Betontransporte und Pumparbeiten im Jänner 2011 um 3.213,98 €; AR vom Nr. 2011002 für Pumparbeiten bis über 300 €; AR an den bisherigen hauptsächlichen Auftraggeber Nr. 2011001 über 64 ,8 € für Transporte im Dezember 2010 und Jänner 2011).

Die Entgelte, die der Bf ab Februar 2011 erzielt, sind abgesehen von den auslaufenden Entgelten für die letzten Transport- und Pumpleistungen vom Feber 2011 nur noch Entgelte für Pumparbeiten. Diese Entgelte für Pumparbeiten betrugen in den Jahren 2011 – 2013 ca 90.000 € - 130.000 € pro Jahr (JA 2011-2013).

f.) Fakturierung

Der Bf stellte seine Leistungen an die Auftraggeber (nur Betontransporte oder Betontransport- und Betonpumpleistungen) als Transportleistungen oder als Transport- und Pumpleistungen oder als Pumpleistungen in Rechnung (AR 2008- März 2011).

Dabei rechnete er idR , aber keineswegs immer pro LKW ab (vgl. NiS. S. 4): Manchmal fasste er bei der Fakturierung auch die Leistungen, die durch mehrere LKW (z.B. LE2s und Fahrmischer) erbracht worden sind, zusammen (vgl. AR vom Nr. 2010090 u.a.).

Für die Leistungen, die durch den Fahrmischer erbracht worden sind, wurden Transportleistungen in Rechnung gestellt (NiS. S. 4; vgl. AR vom Nr. 2010124). Für die Leistungen, die mittels einer LE2 und zum Teil auch mit Hilfe von Fahrmischern erbracht worden sind, hat er Transport- und Pumpleistungen (vgl. AR vom Nr. 2011005; vgl. AR vom Nr. 2010121; vgl. AR vom Nr. 2010118; vgl. AR vom Nr. 2010111; vgl. AR vom Nr. 2010109; vgl. AR vom Nr. 2010090; AR vom Nr. 2010088; AR vom Nr. 2010076; AR vom Nr. 2010075) in Rechnung gestellt.

Der Bf hat für Leistungen, die mit einer LE2 erbracht worden sind, aber auch nur Pumpleistungen (vgl. AR vom Nr. 2010102; vgl. AR vom Nr. 2010100; vgl. AR Nr. 2010082; vgl. AR vom Nr. 2010080; AR Nr. 2010072) in Rechnung gestellt (AR 2008-2010).

Auch die Leistungen, die in den zuletzt erwähnten Rechnungen (in Rechnung gestellte Pumpleistungen mit LE2) erwähnt sind, standen im Zusammenhang mit Betontransportleistungen, die der Bf erbracht hat, damit er überhaupt die Pumpleistungen durchführen konnte. Nur Pumpleistungen des Bf ohne die davor erfolgten Transportleistungen hat es vor der Umstrukturierung im Feber 2011 nicht gegeben (NiS. S. 3).

Leistungsempfänger der Transport- und Pumpleistung war eine und dieselbe Rechtsperson, typischerweise ein Lieferbetonunternehmen.

Wenn der Auftrag an den Bf nur den Transport und nicht das Pumpen umfasste, weil der Bauherr für die Pumpleistung ein anderes Unternehmen beauftragt hatte, so umfasste die Rechnung des Bf jedenfalls nur die Transporttätigkeit ( NiS S. 3 ; AR 2008-2011).

Die Ausgangsrechnungen des Bf hatten 2008-2011 und auch danach bis zumindest 2013 das folgende äußere Erscheinungsbild:

„ Bf Transporte...............................................Betontransporte

.....................................................................................Autobetonpumpen

Bf VN

Adresse........

UID-Nr......

Datum.....

Rechnung Nr.....

Für durchgeführte Betontransporte / für durchgeführte Pumparbeiten im Verrechnungszeitraum....mit LKW..../ mit LE2....erlauben wir uns, Ihnen in Rechnung zu stellen

Leistungsbeschreibung...............................Preis

+ 20% MwSt................................................

Zahlbar nach Erhalt der Rechnung rein netto

Anschrift.................................................Kommunikation..........................Bankverbindung

Bf VN Transporte.................Telefon, Fax, Mail................................................

Adresse

Gerichtsstand

UID-Nr. (vgl. AR vom , Nr. 2009115)“.

g.) Rechnungswesen

Der Bf führte nur ein Rechnungswesen für alle Tätigkeiten (insb. Transport und Pumpen von Beton) gemeinsam (NiS S. 4).

h.) Auftritt nach außen hin

Der Briefkopf seiner geschäftlichen Korrespondenz wies den Bf als „VN Bf Transporte“ (NiS S. 4) aus.

i.)Werbung

Der Bf hat in diesem Zeitraum keinerlei wesentliche Werbemaßnahmen in Auftrag gegeben (NiS S. 4).

Er hatte damals eine Homepage, in der er seinen Betrieb als „VN Bf Transporte“ bezeichnete (NiS S. 4).

j.) Gewerbeberechtigungen bis Ende Jänner 2011:

Der Bf hatte damals 10-12 Konzessionen für LKW im Nah- und Fernverkehr (NiS. S. 5).

k.) Erdbewegungsarbeiten:

Der Bf vermietete in diesem Zeitraum (2008-Jänner 2011 ) auch Erdbewegungsgeräte (einen kleinen Kipper und einen kleinen Bagger). Die dabei erzielten Umsätze waren verglichen mit den Umsätzen der Transportleistungen oder der Transport- und Pumpleistungen geringfügig [Größenordnung von ca 10.000-15.000 € pro Jahr; vgl. JA 2008-2010; NiS S. 4].

3.) Beginnend ab Feber 2011: Verkäufe von Anlagevermögen

Im Zeitraum Dezember 2010 bis Feber 2011 überlegte der Bf eine umfassende Umstrukturierung seines Betriebes, da seiner Einschätzung nach die laufenden Kosten seiner bisherigen betrieblichen Tätigkeit zu hoch und die laufenden Erträge zu gering waren. Er fragte seinen bisherigen wichtigsten Auftraggeber , einen Betonlieferanten, ob dieser bereit sei, ihm einen Euro mehr pro transportiertem m³ Beton zu bezahlen. Sein Auftraggeber verwarf seinen Vorschlag und kündigte dem Bf OEN „GCN“ OU, falls er, wie angekündigt, sich mit einer großen Maschine selbstständig machen würde (NiS S. 5).

Dies hielt den Bf nicht davon ab, sein Vorhaben, sich mit einer großen Maschine selbstständig zu machen, zu verwirklichen.

Ende 2010 führte der Bf seinen Betrieb noch mit zwei Fahrmischern und zwei Fahrmischerbetonpumpen, somit mit vier LKW (Schreiben der Vermieterin eines Fahrmischers vom an den Bf; Schreiben derselben Vermieterin an den Bf vom ; Mietvertrag betreffend diesen Fahrmischer; Mietvertrag vom betreffend einen weiteren Fahrmischer; Schreiben vom des Leasinggebers an die IHG–IHG GmbH betreffend den dritten Fahrmischer; Mietvertrag vom betreffend die erste Fahrmischerbetonpumpe; Mietvertrag vom betreffend die zweite Fahrmischerbetonpumpe).

Im Feber 2011 –Juni 2011 verkaufte der Bf wesentliche Teile seines bisherigen Anlagevermögens (einen Fahrmischer, zwei Fahrmischerbetonpumpen um 247.500 €) und er beendete den Leasingvertrag betreffend seinen letzten Fahrmischer (AR vom Nr. 2011003; E-Mail des Bf vom mit Schreiben des Leasinggebers vom ). Er beendete somit im Feber bis Juni 2011 seine Gewahrsame an allen Geräten, die ihm bisher zum Transport und zum Pumpen des Betons gedient hatten.

Zudem verkaufte er zwischen Feber und September 2011 auch den Kipper Allrad Dumper (Typ Benford) und den Bagger Takeuchi, mit welchen er geringfügige Vermietungsumsätze erzielt hatte (NiS S. 4; AR vom Nr. 2011010: 10.000 € + USt; AR vom Nr. 2011076: 2.200 € + USt).

Er kündigte die Dienstverträge mit allen seinen Mitarbeitern, sodass er ab keinen Dienstnehmer mehr hatte (Stellungnahme „Dienstnehmer 2011“ des Bf).

Er behielt jedenfalls den von ihm bisher genutzten Toyota Hilux.

Der Bf mietete im Feber 2011 eine gebrauchte L-Pumpe (besonders leistungsfähige Betonpumpe, die auf einem LKW installiert war). Am wurde dieser Mietvertrag betreffend die gebrauchte L-Pumpe beendet. Zum gleichen Zeitpunkt leaste der Bf eine neue , besonders leistungsfähige L-Pumpe 123 (Mobilien-Leasingvertrag mit der Unterschrift des Bf vom ; Rechnung der Produzentin der L-Pumpe vom an die Leasinggeberin des Bf; Vorlageantrag vom ; NiS. S. 6).

4.) Betrieb des Bf seit der Umstrukturierung vom Feber 2011 bis heute:

a.) Beginn der Nutzung einer L-Pumpe

Die neue Pumpe war wesentlich leistungsfähiger (bis zu 60 m³ bei normalen Baustellenbedingungen erzielbare Beton-Pumpleistung pro Stunde) und sie hatte eine wesentlich bessere Reichweite (Reichhöhe 32 m, Reichweite 32 m, Reichtiefe 25 m ) als die bisher (zumindest 2005 bis Feber 2011) von ihm genutzten Fahrmischerbetonpumpen. Mit Hilfe dieser neuen Pumpe konnte der Bf den Beton durch eine Schlauchleitung von bis zu 100 m pumpen (NiS S. 7; AR vom 3.12.20112011097). Die Reichweite der Pumpe (32 m) samt Schlauchleitung (100 m) betrug somit ca 132 m.

b.) Betriebliche Tätigkeit

Er transportierte nun zum Unterschied von früher keinen Beton mehr, seine betriebliche Tätigkeit besteht nach der letzten Betonlieferung im Feber 2011

 ( AR , Nr. 2011011 an die AR2TTT VCO über 313,15 € für Betontransporte im Feber 2011; AR vom Nr. 2011006 für Betontransporte und Pumparbeiten im Feber 2011 um 1.324,36 €)

 seit Feber 2011 nur noch aus dem Pumpen von Beton auf Baustellen idR mit Hilfe der von ihm geleasten, neuen, großen L-Pumpe. Diese Entgelte für Pumparbeiten betrugen in den Jahren 2011 – 2013 ca 90.000 € - 130.000 € pro Jahr (JA 2011-2013).

 c.) Kunden: Seine Kunden sind seit der Umstrukturierung vom Feber 2011, seit er nur noch Betonpumpleistungen ausführt, ebenso hauptsächlich Betonproduzenten (ARGE EOT; ESO GmbH, ERE Beton GmbH & Co KG, ETOE & GUR GmbH & Co KG; AKD VN GmbH lt. Debitorenlisten 2011-2013; NiS S. 5,7,8 entgegen den Angaben in der Berufung vom ).

Die Auftragsannahme funktioniert i d R mit Hilfe des wichtigsten Kunden (heute: ARGE EOT). Die große L-Pumpe steht, wenn sie nicht betrieblich genutzt wird, am betrieblichen Parkplatz des Bf in IEK. Der Auftrag langt im Büro der ARGE EOT ein. Der Mischmeister gibt diesen Auftrag dem Bf idR telefonisch weiter und der Bf fährt mit jenem LKW, auf dem die große L-Pumpe installiert ist, zur Baustelle (NiS S. 7).

Wenn der Bf einen anderen Kunden bedienen will, der ihn direkt telefonisch beauftragt hat (z.B. Fa. ERE GmbH & Co, Fa. AKD GmbH), teilt er dem Mischmeister der ARGE EOT mit, dass er freie Zeit für einen anderen Kunden benötigt. Darauf wird von Seiten der ARGE EOT Rücksicht genommen (NiS. S. 7). Der Bf hat seit seiner betrieblichen Umstrukturierung im Feber 2011 mit seinem ehemaligen wichtigsten Auftraggeber, der ebenso Betonproduzent ist (EOL OBG GmbH), beruflich nichts mehr zu tun. Es hat von Anfang an keine Möglichkeit gegeben, mit einer großen L-Pumpe für den ehemalig (2008-2010) wichtigsten Auftraggeber tätig zu werden, da dieser schon mit einem anderen Spezialisten, der eine große L-Pumpe einsetzte, zusammenarbeitete (NiS S. 7).

d.) ständig betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter

Um nach der Umstrukturierung im Feber 2011 seine betriebliche Tätigkeit durchführen zu können, nutzt der Bf seit Feber 2011 die folgenden Wirtschaftsgüter ständig:

-eine gebrauchte L-Pumpe auf einem LKW , die er ab Feber 2011 bis zum Beginn des Leasingvertrages () betreffend eine neue L-Pumpe mietete (Vorlageantrag, 2. Seite; NiS S. 6);

-eine L-Pumpe auf einem LKW, die er ab leaste (Vorlageantrag, 2. Blatt; E-Mail der Steuerberaterin vom mit dem Schreiben der Leasinggeberin an den Bf vom ; NiS S. 6), mit den Firmenaufschriften „VN Bf Transporte“, „EOT“ (der wichtigste Kunde des Bf) und „IHG“ (Produzentin der Pumpe) (NiS. S. 8,9).

-den Pickup - Wagen Toyota Hilux (geleast) für Baustellenfahrten bis zumindest 2012 (AFA-Verzeichnis 2012, Konten 4613, 7281); dessen Firmenaufschrift (VN Bf Transporte) ist dieselbe geblieben (NiS S. 4 und 7)

-seit 2012 einen PKW ASTZ für Baustellenfahrten (NiS S. 8; Konto 7454 2012 und 2013) . Auf diesem Fahrzeug befindet sich die Aufschrift „Betonpumpe“ und die Telefonnummer des Bf.

Die Konzessionen des Bf blieben dieselben (NiS. S. 7).

Der Sitz seiner betrieblichen Organisation war nach wie vor sein Wohnort (NiS S. 7). Sein wichtigstes betrieblich genutztes Wirtschaftsgut, die L-Pumpe, stellte der Bf auf dem Parkplatz vor seinem ehemaligen Wohnhaus ab, wenn die Pumpe gerade nicht betrieblich verwendet wurde (NiS S. 7).

e.) Mitarbeiter, Führung:

Der Bf beschäftigt seit keine Mitarbeiter mehr (NiS. S. 7; Schreiben der Steuerberaterin vom mit schriftlicher Darstellung „Dienstnehmer 2011“).

f.) Fakturierung

Seit Feber 2011 sehen die Rechnungsformulare gleich aus wie vorher, dh, sie haben denselben Briefkopf „Bf Transporte“ und „Betontransporte Autobetonpumpen“ (vgl. z.B. AR vom Nr. 2011100; NiS S. 8)

Die Leistungsbeschreibungen auf den Rechnungen lauten ab der Umstrukturierung im Feber 2011 idR nur noch auf „Pumparbeiten“ während in den Jahren 2008 bis unmittelbar vor der Umstrukturierung im Feber 2011 die Leistungsbeschreibungen entweder auf „Transporte“, auf „Transporte und Pumparbeiten“ oder auf “Pumparbeiten“ gelautet hatten

(siehe Pkt 2.f ).

Die Entgelte, die der Bf ab Februar 2011 erzielt, sind abgesehen von den auslaufenden Entgelten für die letzten Transport- und Pumpleistungen vom Feber 2011 nur noch Entgelte für Pumparbeiten. Diese Entgelte für Pumparbeiten betrugen in den Jahren 2011 – 2013 ca 90.000 € - 130.000 € pro Jahr (JA 2011-2013).

g.) Rechnungswesen:

Sämtliche betrieblichen Tätigkeiten des Bf auch ab Feber 2011 werden in seinem einzigen Rechnungswesen erfasst (NiS. S. 8).

B.) Beweiswürdigung:

1.) Die miteinander verglichenen Erlöse aus den Jahren vor und nach der Umstrukturierung (Ab der Umstrukturierung im Feber 2011 wurde der Bf in geänderter Weise betrieblich tätig: er pumpte nur noch Beton, während er vor dieser Umstrukturierung noch bis Feber 2011 den Beton transportiert und zum Teil auch gepumpt hatte) ergeben sich aus den nachstehend wiedergegebenen Daten:

JA 2008

499.237,39 € ....Erlöse Transporte und Pumpen EOL (JA 2008)

-158.280 € ........Mietaufwand Fa. IHG

-4.876,93 €........Leasing Hilux

-84.047 €...........Betriebsaufwand LKW

-18.404 €...........Reparaturen LKW
23.038 €.............Versicherungen LKW

Zum Anteil der Entgelte für das Pumpen an den gesamten Entgelten 2008 (lt rotem Ordner des Bf AR 2008)

439,60 € ...........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008104

3.724,50 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008103

2.999 €..............Pumpen lt AR vom Nr. 2008101

4.225 €..............Pumpen lt. AR vom Nr. 2008091

4.849,65 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008089

7.517,50 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008086

8.950,90 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008083

8.170,50 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008079

10.437,75 €.......Pumpen lt. AR vom Nr. 2008077

8.922,46 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008071

6.292 €..............Pumpen lt. AR vom Nr. 2008069

9.474,23 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008064

5.640,13 €..........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008062

8.680,75 €..........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008054

7.123 €...............Pumpen lt. AR vom Nr. 2008052

11.419,23 €........Pumpen lt AR vom Nr. 2008046

7.873,50 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008044

9.676,60 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008038

6.154,45 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008037

1.963 €..............Pumpen lt. AR vom Nr. 2008027

4.690,48 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2008025

3.774 €..............Pumpen lt. AR vom Nr. 2008018

2.027 €..............Pumpen lt. AR vom Nr. 2008015

1.330 €..............Pumpen lt. AR vom Nr. 2008008

567,50 €............Pumpen lt. AR vom   Nr. 2008007

146.922,73........Summe der Entgelte für Pumpleistungen 2008 ohne USt

Jahresabschluss 2009:

544.102 € ....Erlöse Transporte EOL (JA 2009)

-159.540 € ...Miet- und Pachtaufwand Fa. IHG
-5.849 € .......Leasing Hilux

-25.920 €......Leasing Betonmischer Kennz3

-19.906 €......Betriebsaufwand LKW

-66.111 €......Treibstoffe LKW
-21.564 ........Versicherungen LKW

Zum Anteil der Entgelte für das Pumpen an den gesamten Entgelten 2009 (lt rotem Ordner des Bf „Buchhaltung 2009“, der hauptsächlich die AR des Bf 2009 enthält:

455 €......Pumpleistung lt. AR vom Nr. 2009115

150 €......2,5 Regiestunden lt. Beilage zu den obigen Pumpleistungen

605 €......Pumpleistung lt. AR vom Nr. 2009115

310 € ...........Pumpen lt. AR vom Nr. 2009111

640 €............Pumpen lt. AR vom Nr. 2009107

2.837,50 € ...Pumpen lt. AR vom Nr. 2009106

305 €............Pumpen lt. AR vom Nr. 2009101

2.647,50 €....Pumpen lt. AR vom Nr. 2009096

6.043 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2009095

342,50 € ......Pumpen lt. AR vom Nr. 2009091

75 €..............Pumpen lt. AR vom Nr. 2009090

229,10 €......Pumpen lt. AR vom Nr. 2009084

5.156,50 €...Pumpen lt. AR vom Nr. 2009080

7.794,0 €.....Pumpen lt. AR vom Nr 2009079

6.036,50 €...Pumpen lt. AR vom Nr. 2009072

7.712 €........Pumpen lt. AR vom Nr. 2009071

6.537,50 €....Pumpen lt. AR vom Nr. 2009062

9.512 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2009061

7.746,50 €....Pumpen lt. AR vom Nr 2009052

8.482 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2009051

7.684,50 €....Pumpen lt. AR vom Nr 2009043

8.537 €.........Pumpen lt. AR vom Nr 2009042

8.139 €.........Pumpen lt. AR vom Nr 2009030

9.184 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2009029

7.129,50 €....Pumpen lt. AR vom Nr. 2009026

5.371 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2009025

6.766 €.........Pumpen lt. AR vom Nr. 2009018

5.185,50 €.....Pumpen lt. AR vom Nr. 2009017

2.654 €..........Pumpen lt. AR vom Nr. 2009010

2.625,50 €.....Pumpen lt. AR vom Nr. 2009008

955 €.............Pumpen lt. AR vom Nr. 2009003

1.240 €..........Pumpen lt. AR vom Nr. 2009002

137.877,60 € Summe Entgelte lt. AR 2009002-2009111

605 €......Pumpleistung lt. AR vom Nr. 2009115

137.877,60 € Summe Entgelte lt. AR 2009002-2009111

138.482,60 € Summe der Entgelte für Pumpleistungen 2009 ohne USt

G+V-Rechnung 2010:

419.922,12 € …Erlöse Transporte EOL

11.350 €……….Entgelte Bagger

11.880,11 €…...sonstige betriebliche Erträge

3.500 €…………Erlöse Anlagenverkauf Sachanlagen

12.742,63 €……sonstige betriebliche Erträge ohne Ust

-76.893,44 €…...Personalaufwand

-97.461,67 €……Miet- und Pachtaufwand IHG

-5.731,06 €…….Leasing Toyota Hilux

-6.173,76 €…….Leasing Dumper

-3.328,79 €…….Leasing Ford Connect

-25.920 €……….Leasing Betonmischer

-16.501,47 €…...Betriebsaufwand LKW

-70.483,36 €…...Treibstoffe LKW

-19.909,14 €…...Versicherungen LKW

-486,41 €……….Inserate

….

+12.448,89 €….Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2010

Zum Anteil der Entgelte für das Pumpen an den gesamten Entgelten 2010:

AR vom 2010121 samt Aufstellung „LE2 705: AR2TTT Klgft“

237,50 €.......95 lfm Schlauch

850 €............8,5 h Regie

955 €............95,50 m³ Beton gepumpt
2.042,50 €....Entgelt für Pumpleistungen netto lt AR 2010121 vom

60 € ..............Entgelt für Pumpen lt. AR vom 2010118

1.105 €..........Entgelt f. Pumpen lt. AR vom 2010114

1.771,50 €.....Pumpen lt. AR vom Nr. 2010112

1.887,50 €.....Pumpen lt. AR Nr. 2010111

987,56 € .......Pumpleistung lt. AR vom Nr. 2010109 nach Korrektur durch Kunden

3.240 €..........Pumpleistung lt. AR vom Nr. 2010102

5.542,50 €.....Pumpleistung lt. AR vom Nr. 2010100

2.750 €..........Pumpen lt. AR vom Nr. 2010090

314,15 €........Pumpen lt. AR vom Nr. 2010088

8.226,50 €.....Pumpen lt. AR vom Nr. 2010082

6.456 €..........Pumpen lt. AR vom Nr. 2010080

617,02 €........Pumpen lt. AR vom Nr. 2010076

10.893 €........Pumpen lt. AR vom Nr. 2010072

6.014 €..........Pumpen lt. AR vom Nr. 201070

49.864,73 €...Summe Pumpleistungen AR 201070 bis AR 2010118

205 €.............Pumpen lt. AR vom Nr. 2010064

500 €.............10 Regiestunden betreffend Pumpen lt derselben AR (s. handschriftl. .......................Beilage)

705 €.............Pumpleistung insgesamt lt. AR Nr. 2010064

8.272 € ..........Pumpen lt. AR vom Nr. 2010062

5.777,50 €......Pumpen lt AR vom Nr. 2010060

500 €..............Pumpen lt. AR Nr. 2010059

8.062 €...........Pumpen Lt. AR Nr. 2010053

5.984,50 €......Pumpen Lt. AR Nr. 2010051

410 €..............Pumpen lt. AR Nr. 2010050

9.002,50 €......Pumpen lt. AR Nr. 2010044

7.028 €...........Pumpen lt. AR Nr. 2010042

165 €..............Pumpen lt. AR Nr. 2010041

9.255,50 €......Pumpen lt. AR Nr. 2010036

9.483 €...........Pumpen lt. AR NR: 2010034

110 €..............Pumpen lt. AR Nr. 2010032

135 €..............Pumpen lt. AR Nr. 2010030

6.995,50 €......Pumpen lt. AR Nr. 2010020

8.382,50 €......Pumpen lt. AR Nr. 2010018

1.198,50 €......Pumpen lt. AR Nr. 2010010

4.859,50 €......Pumpen lt. AR Nr. 2010008

85.621,0 €......Summe Pumpleistungen AR 2010008-2010062

korrigierte AR vom Nr. 2010005 samt Beilage, auf der die Pumpleistungen, die Regiestunden und die An – und Abfahrten ersichtlich sind:

430 €..............Pumpen

400 €..............8/65 x 3.250 € Regiestunden, die auf das Pumpen entfallen (siehe Beilage)

120 €..............An – und Abfahrt

950 €..............Summe Anteil der Pumpleistungen an der AR 2010005

2.137,50 €........Pumpen lt. AR vom Nr. 2010003

Summen 2010 Pumpleistungen:

2.042,50 €.....AR 2010121 vom

49.864,73 €....Summe Pumpleistungen AR 201070 bis AR 2010118

705 €..............Pumpleistung lt. AR 2010064 vom

85.621,0 €......Summe Pumpleistungen AR 2010008-2010062

138.233,23 €...Summe Pumpleistungen 2010 netto

Soweit die AR 2010 im dunkelblauen Ordner des Bf, vorgelegt am durch den Bf

G+V-Rechnung 2011 :

138.226,53 € .....Erlöse, davon 131.546,74 € Pumparbeiten

590 €…………....Leistungserlöse

0 €……………….Personalaufwand

-42.847,96 €……Leasingaufwand IHG L-Pumpe

-4.017,14 €……..Betriebsaufwand L-Pumpe

-1.745,14 €……..Betriebsaufwand L-Pumpe und Mercedes

-5.606,49 €……..Versicherungsaufand L-Pumpe

-5.848,65 €……...Leasing Toyota Hilux

- 1.099,99 €…….Werbeaufwand

-1.116,16 €……..Leasing Ford Connect

-4.129,54 €……..Betriebsaufwand LKW

-23.565,18 €…...Treibstoffe LKW

….

+5.198,18 €…….Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Ertrags- und Aufwandskonten 2011

131.546,74 €....Erlöse Pumparbeiten Kto 4006

247.500 €.........Verkauf eines Betonmischers und zweier LE2 Kto 4613

-4.129.€............Betriebsaufwand LKW Kto 7270

-23.565 €..........Treibstoff LKW Kto 7271

-1.202 €............Treibstoff Hilux Kto 7273

-4.017 €.............Betriebsaufwand Hilux Kto 7281

-1.745 €.............Betriebsaufwand L-Pumpe Kto 7282

-21.553 €...........Miet- und Pachtaufwand (Kto 7400) (Miete der gebrauchten Pumpe

-5.848 €..............Leasing Hilux Toyota Kto 7450 Kennz5

-13.445 €............Leasing Betonmischer Kto 7467

-42.847,96 €......Leasing L-Pumpe Kto 7468 Kennz8

-4.541 € .............Versicherung LKW Kto 7720

-5.606 €..............Versicherung L-Pumpe Kto 7721

-5.119 €...............Betriebsversicherung Kto 7710

-1.116 €..............Leasing Ford Connect Kto 7466 Kennz6

Konten betreffend Erlöse, Aufwände 2012:

111.524 € ...Erlöse Pumparbeiten (Kto 4006= G+V 2012)

12.000 €......Erlös Verkauf Toyota Hilux (Kto 4613)

-1.459 €.......Instandhaltung Maschinen, insb. L-Pumpe (Kto 7220)

-982 €..........Betriebsaufwand PKW (Kto 7260) (insb. Versicherung)

-221 €..........Treibstoffe PKW Kto 7261

-794 €..........Betriebsaufwand LKW (insb. Reifen) Kto 7270

-17.773 €.....Treibstoffe LKW Kto 7271, davon 14.457 € LKW, 3.315 € Hilux

-7281 €........Betriebsaufwand Hilux Kto 7281

-5.930,84 ....Betriebsaufwand L-Pumpe und LKW Mercedes Kto 7282 Kennz8

-4.423 €.......Leasing Hilux Kennz5 Kto 7450

-404 €..........Leasing ASTZ Kto 7454

-32.545 €.....Leasing L-Pumpe Kto 7468

-7.328 €.......Versicherung L-Pumpe Kto 7721

Erlöse, Aufwände 2013:

92.700,51 €...Erlöse Pumparbeiten 2013 lt. Konto 4006 , lt. G+V 2013

46.731 €........Leasing L-Pumpe 2013,Konto 7468
13.899 €........Treibstoffe LKW Kto 7271

19.804 €........Betriebsaufw. L-Pumpe, Konto7282

7.371 €..........Versicherung Betonpumpe Kto 7721

654,57 €........Betriebsaufwand PKW

1.049,59 €.....Treibstoff Toyota Kennz5 (Kto 7273)

1.766,99 €.....Betriebsaufwand Kennz5 / Kennz6 (Konto 7281)

1.498,50 €......Leasing ASTZ Konto 7454, ebenso Kennz5, wie früher Hilux

2.) Konten, welchen man die regelmäßig genutzten Wirtschaftsgüter entnehmen kann:

2009:

Der Bf nutzte als Leasingfahrzeug den Toyota Hilux (JA 2009, Erläuterungen G+V); Der Bf nutzte ferner fünf LKW (KFZ-Steuererklärung 2009: Kennz1, Kennz7, Kennz2, Kennz4 und Kennz3).

Summe der im Betrieb des Bf genutzten LKW 2008-2010:

-714,82 € Kennz2 ( lt. AR 2010062 vom eine LE2) ; auch lt. AR Nr. 2009115 und laut vielen anderen AR 2009 eine LE2;


-932,58 € Kennz3 MAN TGS (vgl. ER MAN AG vom ER 295) (lt. AR 2010096 vom ein Betonmischer; auch der Bf selbst nennt diesen LKW MAN einen Betonmischer (vgl. Mail des Bf an den Richter vom ); da die beiden LE2s schon bekannt sind ( Kennz2 und Kennz1), muss es sich hiebei um einen Fahrmischer handeln;


-555,98 € Kennz4 (ER:Tankrechnung vom :bis zu 235 l pro Tankvorgang, daher handelt es sich um einen LKW); da die beiden LE2s schon bekannt sind – Kennz2 und Kennz1, muss es sich insoweit um einen Fahrmischer handeln. Der Bf hatte 2008-2010 nur zwei bis drei Fahrmischer und zwei LE2s (NiS S. 2);

-1.392,22 € Kennz1 (LE2 lt. AR 2010102 vom , auch lt. AR 2009115 vom und laut vielen anderen AR des Jahres 2009;)

Im Jahr 2009 gab es offenbar auch den Fahrmischer Kennz7 (AR , Nr. 2009119; AR Nr. 2009092)

Diese vier bis fünf LKW nutzte der Bf jedenfalls bis Ende 2010;

2011

Zu den Geräten, mit welchen 2011 Pumpleistungen durch den Bf erbracht worden sind:

L-Pumpe 36 m (z.B. AR vom Nr. 2011093 u.v.a.)

Bf nutzt in diesem WJ ständig einen LKW mit einer L-Pumpe (Konten 7282, 7270,7271,7468,7720; 7721).

Die L-Pumpe war leistungsfähiger als die Fahrmischerbetonpumpen (LE2s) (NiS S. 2, 6, 7).

Dieser LKW mit der L-Pumpe ist das wesentliche betrieblich genutzte Vermögen (NiS S. 9). Zudem nutzte der Bf bis jedenfalls 2012 noch einen Toyota Hilux Pickup für Baustellenfahrten (Konten 7273; 7281 usw) (NiS S. 4).

Im Feber 2011 verkaufte der Bf einen Betonmischer und zwei LE2s (Fahrmischerbetonpumpen) um 247.500 € (Kto 4613; AR 2011003 vom an eine deutsche GmbH ). Der bis damals von ihm geleaste zweite Betonmischer LKW Man wurde von seiner Leasingfirma wegen der Auflösung des Leasingvertrages mit dem Bf verkauft (NiS S. 3; Schreiben der Leasingfirma BTX DAI vom an die

 IHG GmbH; Mail des Bf vom ).

2012:

Bf nutzt auch in diesem WJ ständig einen LKW mit einer L-Pumpe (Konten 7220, 7282, 7270,7271,7468, 7721). Dies ist das wesentliche Betriebsvermögen (NiS S. 9). Zudem nutzte der Bf noch bis 2012 einen Toyota Hilux Pickup für Baustellenfahrten (AFA-Verzeichnis 2012,Konten 4613; 7281) (NiS S. 4). Zumindest seit 2012 nutzt der Bf (auch) einen PKW ASTZ für Baustellenfahrten (Kto 7454; NiS S. 8).

2013

Bf nutzt auch in diesem WJ ständig einen LKW mit einer L-Pumpe (Konten 4006, 7220, 7282, 7270,7271,7468, 7721). Dies ist das wesentliche Betriebsvermögen (NiS S. 9). Zumindest seit 2012 nutzt der Bf einen PKW ASTZ für Baustellenfahrten (Kto 7260,7454; 7281 NiS S. 8).

3.) Die Kunden nach der Umstrukturierung sind in den Debitorenkonten ersichtlich:

Debitorenkonten 2011 mit Umsätzen über 2000 €

ERE Beton GmbH & Co KG ..................119.167 € (130.528 €-10.820,29 - 540,07 €)
ETOE & GUR GmbH & Co..35.342 € ...

KFZ-Handel MOG...............................12.000 €

ITX.......................................................11.280 € (34.680-10.260-13.140)

AR2TTT VCO ...........................5.315,35 € (12.269 €-6.953,65)

KIO GmbH, Verkauf Anlagevermögen, Kto4613..........247.500 €

Die fettgedruckten Unternehmen waren damals Betonproduzenten (NiS S. 5, 7,8).

Debitorenkonten 2012 mit Umsätzen über 2000 €:

ERE Beton GmbH & Co KG ..........................67.472 € (72.885 €-5.412,26 €) (Kto 20200)

ETOE & GUR GmbH & Co KG...26.610,34 €

ESO GmbH .............................16.509,99 €

A1Z OIS SPRL.....................................12.000 €

AKD VN GmbH .......................................11.551 €

IRS Bau GmbH.............................................2.483 €

ABO GmbH............................................2.082,72 €

(ATB GmbH..................................................1.802,40 €)

Die fettgedruckten Unternehmen waren damals Betonproduzenten (NiS. S. 5,7,8).

Debitorenkonten 2013 mit Umsätzen über 2000 €:

ESO GmbH ...............................75.655 €

AKD VN GmbH .........................................14.358 € (15.715 €-1.357 €)

ERE Beton GmbH & Co KG .............................5.734,16 € ( 5.934 € - 199,84 €)

Maria UBU KG ....................................................4.243,20 €

MIA ..................................................................3.339,60 €

ABO GmbH ..............................................3.324 €

ATB GmbH .....................................................1.084 € ( 2.489 € - 1.405 € )

OATPS...................................2.196 €

Die fettgedruckten Unternehmen waren damals Betonproduzenten (NiS S. 5,7,8).

Die weitaus überwiegenden Umsätze erzielt der Bf auch seit der Umstrukturierung mit Betonproduzenten (ebenso NiS Bf S. 5,7 und 8). Die Angaben im Vorlageantrag , wonach der Bf seit der Umstrukturierung (im Vorlageantrag wird diese als „Betriebsaufgabe“ bezeichnet) vorwiegend für Baufirmen tätig werde, sind somit nicht richtig.

4.) Ad Verlängerung der Reichweite der Pumpen durch Schlauchleitungen:

Zur Länge der längsten Schlauchleitung im Zusammenhang mit den Pumpleistungen 2008:

25 m .........lt. AR vom Nr. 2008101

Zur Länge der längsten Schlauchleitungen im Zusammenhang mit den Pumpleistungen 2009:

15 m lt. Beilage zur AR vom Nr. 2009107

15 m lt. Beilage zur AR vom Nr. 2009106

20 m lt. Beilage zur AR vom Nr. 2009017

40 m lt. Beilage zur AR vom Nr. 2009096

51 m lt. Beilage zur AR vom Nr. 2009072

Bei der Länge von 51 m hat der Pumpvorgang mit der Fahrmischerbetonpumpe nicht mehr gut funktioniert (vgl. NiS S. 7).

Zur maximalen Länge des Schlauchs, der beim Pumpen mit der LE2 2010 gelegt wurde

Der Beilage zur AR vom , Nr. 2010008 lässt sich entnehmen: 45 lfm X5Schlauch

lt. Beilage zur AR vom Nr. 2010121 lassen sich ein Mal 35 lfm. ein Mal 40 lfm. ein Mal 20 lfm Schlauch entnehmen. Der Beilage zur AR vom , Nr. 2010114 lassen sich 50 lfm Schlauch entnehmen (siehe den Hinweis auf den Lieferschein 547760.

Lt. Beilage zur AR vom nr. 2010102 wurde eine Schlauchleitung über 25 m und ein mal über 15 lfm gelegt. Lt. Beilage zur AR vom Nr. 2010082 wurde ein Mal eine Schlauchleitung von 20 m, ein Mal eine Schlauchleitung von 10 m Länge gelegt. Der Beilage zur AR vom Nr. 201080 lassen sich mehrere gelegte Schlauchleitungen entnehmen, deren längste 30 m lang war. Lt. Beilage zur AR vom Nr. 201060 wurden mehrere Schlauchleitungen gelegt, wobei die beiden längsten je 40 m lang waren.

Bei der Länge von 50 m hat der Pumpvorgang mit der Fahrmischerbetonpumpe nicht mehr gut funktioniert (vgl. NiS S. 7).

25 lfm lt. Beilage zur AR vom Nr. 2010042

35 lfm lt. Beilage zur AR vom Nr. 2010018

45 lfm lt. Beilage zur AR vom Nr. 2010008

35 lfm lt. Beilage zur AR vom Nr. 2010003

Zur Länge der längsten Schlauchleitungen im Zusammenhang mit den Pumpleistungen der neuen L-Pumpe 2011:

25 m .........lt. AR vom Nr. 2011100 mit Beilage

100 m........lt AR vom Nr. 2011097 mit Beilage

25 m .........lt. AR vom Nr. 2011091 mit Beilage

20 m..........lt. AR vom Nr. 2011089 mit Beilage

15 m..........lt AR vom Nr. 2011081 mit Beilage

25 m..........lt AR vom Nr. 2011080 mit Beilage

25 m .........lt AR vom Nr. 2011005 mit Beilage

C.) Rechtsfolgen:

1.)Beendigung der TransporttätigkeitTeilbetriebsaufgabe?

Der Bf erbrachte vor der Umstrukturierung im Feber 2011 zum Teil nur Betontransportleistungen, zum Teil sowohl Betontransportleistungen als auch Betonpumpleistungen. Nur Betonpumpleistungen alleine hat der Bf vor der Umstrukturierung nie erbracht. Jeder Betonpumpleistung des Bf ging vor der Umstrukturierung eine Betontransportleistung voran (NiS.S. 3). Die gesamten jährlichen Betontransport- und Betonpumpleistungen des Bf erzielten Entgelte von ca. 400.000 € - ca. 550.000 €. Davon entfielen pro Jahr ca. 138.000 € - ca. 145.000 € auf Betonpumpleistungen (siehe Pkt A.2.e).

Soweit vor der Umstrukturierung im Feber 2011 Betonpumpleistungen erbracht worden sind, wurden die Transporttätigkeiten durch den Bf und seine Mitarbeiter zusammen mit den Pumpleistungen erbracht (NiS S. 3): Der Beton wurde durch den Bf oder einen oder durch mehrere seiner Mitarbeiter mit Hilfe von Fahrmischern (LKW mit Betonmischgerät) und/oder mit Hilfe zumindest einer LE2 (LKW mit Betonmischgerät und Betonpumpe) zu den Baustellen transportiert und durch den Bf oder durch einen seiner Mitarbeiter dort mit Hilfe zumindest einer LE2 auf der jeweiligen Baustelle verteilt (siehe Pkt A.2.e).

Die Transportleistungen waren kein organisch in sich geschlossener Teil eines Betriebes, der von den Pumpleistungen getrennt war: Jeder Betonpumpleistung des Bf ging eine Betontransportleistung voran, dh, zuerst transportierte der Bf den Beton, den er sodann pumpte (NiS S. 3). Allerdings erbrachte der Bf auch nur Betontransportleistungen, ohne den Beton danach zu pumpen (NiS. S. 3). Transporttätigkeiten und Pumptätigkeiten des Bf griffen aber sehr oft ineinander, die Transporttätigkeit bedingte sehr oft (siehe das Verhältnis zwischen den gesamten Umsätzen und den Betonpumpleistungen lt. Pkt. A.2.e.) die Pumptätigkeit (vgl. ). Es kann aus diesen Gründen auch nicht festgestellt werden, dass diese Tätigkeiten des Bf in unterschiedlichen Branchen verwirklicht wurden.

Sowohl die Transportleistungen als auch die Pumpleistungen standen unter der Führung des Bf . Sie wurden vom Bf selbst und seinen Mitarbeitern ausgeführt.

Der Betriebssitz des Bf für die Transport- und Pumpleistungen war derselbe. Die Transportfahrzeuge und die Transport- und Pumpfahrzeuge wurden 2008-2010 auf dem selben Standort geparkt: dem Betriebsgelände des wichtigsten Auftraggebers des Bf (NiS. S. 1 und 2).

Beide Tätigkeiten (Transport- und Pumpleistung) wurden entweder jeweils in einer Rechnung gegenüber demselben Auftraggeber abgerechnet, oder sie wurden in zwei verschiedenen Rechnungen gegenüber demselben Auftraggeber abgerechnet (siehe Pkt A.2.f). Leistungsempfänger der Transport- und Pumpleistung war jedoch immer jeweils eine und dieselbe Person, typischerweise ein Lieferbetonunternehmen (= Betonlieferant: hauptsächlich EOL OBG GmbH ; zum Teil EOL IAC2 GmbH, EOL EGA GmbH).

Auch wenn der Bf zum Teil die Pumpleistungen getrennt von den Transportleistungen in Rechnung gestellt hat, hat es vor der Umstrukturierung im Feber 2011 nie eine Pumpleistung ohne eine Transportleistung gegeben (NiS. S. 3).

Die Rechnungen über die Transport- und Pumpleistungen hatten denselben Briefkopf („Bf Transporte – Betontransporte, Autobetonpumpen“, vgl. AR 2008-2013, siehe Pkt A.2.f.) , sie unterschieden sich nur durch die Leistungsbeschreibungen (Transportleistungen oder Transport- und Pumpleistungen oder auch nur Pumpleistungen, siehe Pkt A.2.f.).

Der Briefkopf der geschäftlichen Korrespondenz des Bf nannte den Betrieb des Bf „VN Bf Transporte“ (NiS S. 4).

Die Auftragsannahme erfolgte für die Transport- und Pumpleistungen einheitlich (NiS S. 1 und 2).

Auf seiner Internet-Homepage bezeichnete der Bf seinen Betrieb einheitlich als „VN Bf Transporte“.

Das Rechnungswesen des Bf erfasste alle Leistungen (Transporte, Transport- und Pumpleistungen und die geringfügigen Vermietungen von Erdbewegungsgeräten ) des Bf einheitlich, dh, es gab nur ein Rechnungswesen , in welchem alle betrieblichen Tätigkeiten des Bf erfasst worden sind.

Die Gewerbeberechtigungen des Bf bestanden in 10 – 12 Konzessionen für LKW im Nah- und Fernverkehr. Diese Konzessionen entsprachen den betrieblichen Tätigkeiten des Bf, da jeder Betonmischer und jede LE2 auf einem LKW installiert worden ist und durch einen LKW transportiert bzw bewegt worden ist.

Aus diesen Indizien folgt, dass die Transporttätigkeiten gegenüber den Pumptätigkeiten keine organisch in sich geschlossene organisatorische Einheit waren. Eine auch nur teilweise, nach außen hin sichtbar gewordene Selbstständigkeit des „Transportbereiches“ gegenüber dem „Pumpbereich“ kann bei der konkret gegebenen betrieblichen Organisation des BG nicht festgestellt werden. Es gab bis Feber 2011 nur eine einheitliche betriebliche Tätigkeit, in der insbesondere durch den Bf und seine Mitarbeiter Beton transportiert und zum Teil gepumpt worden ist.

Die Beendigung der Transporttätigkeiten durch die Abverkaufstätigkeiten vom Feber 2011 (AR vom Nr. 2011003) und durch die Beendigung des Leasingvertrages betreffend einen Fahrmischer (LKW Man Kennz3) per (Schreiben der Leasinggeberin vom als Beilage zum Mail des Bf vom ) sowie das Beibehalten der Pumpleistungen ist keine Teilbetriebsaufgabe gewesen (). Daher steht dem Bf der Abzug der Verlustvorträge nur im Gesamtausmaß von 75 % des Gesamtbetrages der Einkünfte zu (§ 2 Abs 2b Z 2 EStG 1988), wie dies vom FA richtig entschieden worden ist.

2.) Beendigung der Transporttätigkeit- Weiterführung der Pumpleistungen – Betriebsaufgabe und Eröffnung eines neuen Betriebes?

Bis unmittelbar vor der Umstrukturierung im Feber 2011 führte der Bf nur Betontransportleistungen oder Betontransport- und Betonpumpleistungen mit Fahrmischern und Fahrmischerbetonpumpen durch (siehe Pkt A.2.e).

Ab Feber-Juni 2011 hat der Bf alle ihm gehörigen Wirtschaftsgüter verkauft, die er für die bisherigen Transport- und die Pumpleistungen benötigt hatte (AR vom Nr 2011003). Soweit er diese Wirtschaftsgüter geleast hatte, hat er in diesem Zeitraum den Leasingvertrag beendet (Schreiben der Leasinggeberin vom betreffend den per beendeten Leasingvertrag mit dem Fahrmischer LKW Man).

Zwischen Feber 2011 und September 2011 hat der Bf auch jene Erdbewegungsgeräte verkauft, mit welchen er bisher geringfügige (NiS.S. 4) Vermietungsumsätze erzielt hatte (AR Nr. 2011010; AR vom Nr. 2011076).

Ab Feber 2011 sah die betriebliche Tätigkeit des Bf anders aus:

Der Bf hat ab Feber 2011 eine gebrauchte L-Pumpe bis gemietet. Ab leaste er eine neue L-Pumpe 123. Diese Pumpen waren jeweils auf einem LKW installiert.

Mit diesen ab Feber 2011 genutzten Autobetonpumpen führte der Bf nur noch Betonpumpleistungen auf Baustellen insbesondere für andere Betonproduzenten (ARGE EOT, Fa. ERE GmbH & Co KG, Fa AKD GmbH; Fa. ETOE & GUR, ESO GmbH) durch. Die langjährige geschäftliche Beziehung zu seinem bis Dezember 2010 wichtigsten Auftraggeber (EOL OBG GmbH), ebenso einem Betonproduzenten, endete im Jänner 2011 endgültig (vgl. AR Nr. 2011002).

Die wesentlichen Betriebsgrundlagen im Vergleich vor und nach der Umstrukturierung im Feber 2011 erweisen die Vergleichbarkeit der betrieblichen Tätigkeiten des Bf vor und nach der Umstrukturierung:

a.)Die wesentlichen Betriebsgrundlagen vor der Umstrukturierung im Feber 2011 waren:

aa.) vier bis fünf LKW mit Betonmischern, davon zwei mit je einem Betonmischer und je einer Betonpumpe (= Fahrmischerbetonpumpe) (siehe Pkt A.2.a,d). Diese waren in den Zeiträumen 2008-2010 hauptsächlich gemietet oder geleast.

Die wesentlichen technischen Daten (siehe Pkt A.2.b) jeder der beiden Fahrmischerbetonpumpen lauteten:

19 m Reichhöhe

19 m Reichweite (diese konnte durch eine Schlauchleitung um ca 40 m verlängert werden).

10 m Reichtiefe;

Pumpleistung pro Stunde bis zu ca 35 m³;

bb.) ein Pickup Toyota Hilux

ein Ford Connect Kastenwagen (siehe Pkt A.2.d);

cc.) Kunden (siehe Pkt A.2.c): hauptsächlich eine Gruppe von Lieferbetonfirmen (= Betonproduzenten), insbesondere EOL OBG GmbH, EOL IAC2 GmbH, EOL EGA GmbH : Diese Gruppe war für den weitaus größten Teil des Jahresumsatzes von ca 400.000 € - 550.000 € aus Transport- und Pumpleistungen ursächlich;

dd.) Jahresumsatz ca 400.000-550.000 € Betontransport- und Betonpumpleistungen (siehe Pkt A.2.e.);

ee.) Jahresumsatz Pumpleistungen 138.000 € - 145.000 € (siehe A.2.e.);

ff.) 10 – 12 LKW Konzessionen für LKW im Nah – und Fernverkehr (siehe A.2.j.);

hh.) Mitarbeiter im Betrieb des Bf:

Bf und vier bis fünf Fahrer (siehe Pkt. A.2.e.).

b.) Die wesentlichen Betriebsgrundlagen nach der Umstrukturierung im Feber 2011 waren:

aa.) eine geleaste L-Pumpe mit jenem LKW (siehe Pkt A.4.d.), auf welchem diese Pumpe installiert war.

technische Daten (siehe Pkt A.4.a):

Reichhöhe 32 m

Reichweite 32 m, mit möglicher Verlängerung um bis zu 100 m durch einen Schlauch

Reichtiefe 25 m;

mögliche Pumpleistung pro Stunde: 60 m³;

bb.) geleaster Pickup Toyota Hilux bis 2012,

seit 2012 ein geleaster PKW ASTZ (siehe Pkt A.4.d.);

cc.) Kunden (siehe A.4.c.): ebenso hauptsächlich Betonproduzenten: ESO GmbH, ERE Beton GmbH & Co, ETOE & GUR GmbH & Co, AKD VN GmbH, die insgesamt den weitaus größten Teil der Umsätze von 90.000 € bis 130.000 € pro Jahr (2011-2013) verursachten.

dd.) Jahresumsatz 90.000 -130.000 € (siehe A.4.b.) im Jahr (2011-2013) aus Betonpumpleistungen, keine Transportleistungen mehr, abgesehen von den letzten, auslaufenden Transportleistungen im Jänner und Feber 2011;

ee.) 10 – 12 LKW Konzessionen für LKW im Nah – und Fernverkehr (siehe A.4.d.);

ff) Mitarbeiter im Betrieb des Bf: nur der Bf selbst (siehe A.4.e.).

Aus all dem folgt:

Eine Betriebsaufgabe setzt die Einstellung der bisherigen Tätigkeit voraus. Schließt sich unmittelbar an die beendete, bisherige Tätigkeit eine Tätigkeit an, kann nur dann eine Betriebsaufgabe vorliegen, wenn die neue Tätigkeit mit der alten Tätigkeit nicht vergleichbar ist (Doralt in Doralt/Ruppe I, 11. Auflage, S. 236; Kanduth-Kristen in Jakom 2018, EStG § 24 TZ 32, 34 m w N; ; ).

Im gegenständlichen Fall waren die Tätigkeiten des Bf vor der Umstrukturierung (Veräußerung aller dem Bf gehörigen, betrieblich zum Transport und zum Betonpumpen nutzbaren Wirtschaftsgüter im Feber 2011, vgl. AR vom Nr. 2011003, und Beendigung des Leasingvertrages mit dem Fahrmischer LKW Man Kennz3 im Juni 2011, vgl. Schreiben der Leasinggeberin vom ) mit den betrieblichen Tätigkeiten ab Feber 2011 nach dem Beginn der Umstrukturierung vergleichbar, weil in beiden Zeiträumen (dh vor und ab der Umstrukturierung im Feber 2011 ) jedenfalls Betonpumpleistungen auf Baustellen ausgeführt wurden. Der wesentliche Unterschied infolge der Umstrukturierung war nur, dass ab Feber 2011 durch den Bf idR nur noch Beton mit einer geleasten L-Pumpe gepumpt wurde, während vor der Umstrukturierung vom Feber 2011 insbesondere Beton mit Fahrmischern oder LE2s transportiert und zum Teil anschließend nur mit Hilfe von LE2s gepumpt wurde.

Die hauptsächlichen betrieblichen Tätigkeiten vor der Umstrukturierung im Feber 2011 (Betontransport- und Betonpumpleistungen mit Erlösen von ca 400.000 € bis ca 550.000 € pro Jahr, davon Pumpleistungen im Ausmaß von ca 138.000 € bis ca 145.000 € jährlich bis 2010) haben ab Feber 2011 somit eine Einschränkung erfahren, sie wurden aber in eingeschränktem Umfang und in vergleichbarer Art und Weise (nur noch Pumpleistungen mit Erlösen von ca 90.000 € - 130.000 € pro Jahr) fortgesetzt. Ein Jahresumsatz von 90.000 € - 130.000 € aus Pumpleistungen ist nicht unvergleichlich geringer als ein Jahresumsatz von 400.000 € - 550.000 € aus Transport- und Pumpleistungen.

Transport- und Pumpleistungen sind nicht etwas unvergleichlich anderes als reine Pumpleistungen. Die reinen Pumpleistungen ab Feber 2011 sind verglichen mit den Transport- und Pumpleistungen bis zur Umstrukturierung vom Feber 2011 nichts anderes als eine Betriebseinschränkung. Eine Betriebseinschränkung ist keine Betriebsaufgabe.

Dass sich die Rechtspersonen der Kunden seit Feber 2011 verglichen mit der Zeit davor geändert haben, ist keine so gravierende Änderung, dass sich dadurch die Nicht-Vergleichbarkeit der Pumpleistungen ab Feber 2011 mit den Transport- und Pumpleistungen vor der Umstrukturierung vom Feber 2011 ergeben würde: Zwar ist dem Bf im Jänner 2011 (AR vom Nr. 2011001, 2011002) sein bisher wichtigster Kunde, die Betonproduzentin EOL OBG GmbH , endgültig abhanden gekommen (siehe A.3.; NiS S. 5). Allerdings hat der Bf ab Feber 2011 und zum Teil auch schon davor andere wichtige, dh umsatzstarke Kunden betreut, die ebenso Betonproduzenten waren (siehe Pkt B.3: ERE GmbH & Co, ETOE & GUR GmbH & Co, AKD GmbH und seinen später bis heute wichtigsten Kunden, die ARGE EOT). Der Bf hat vor und nach der Umstrukturierung vom Feber – Juni 2011 insbesondere Betonproduzenten betreut, dh, die weitaus höchsten Umsätze erzielte der Bf vor und nach der Umstrukturierung mit Betonproduzenten (Vorlageantrag vom ; Berufung vom ; siehe Pkt B.3.). Der Kundenkreis nach der Umstrukturierung ist mit dem Kundenkreis vor der Umstrukturierung somit vergleichbar.

Die durch den Bf ständig betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter haben sich ab der Umstrukturierung im Feber 2011 insoweit geändert, dass vorher mehrere Fahrmischer und zwei Fahrmischerbetonpumpen verwendet worden sind, während nachher idR nur noch eine L-Pumpe verwendet worden ist. Die L-Pumpe ist zwar wesentlich leistungsfähiger als jede der beiden Fahrmischerbetonpumpen, sie ist aber ebenso eine Betonpumpe. Der Betrieb des Bf ist nach der Umstrukturierung somit zwar geschrumpft, weil der Bf nach Abschluss der Umstrukturierung (Feber 2011 - Juni 2011) keine Fahrmischer und keine Fahrmischerbetonpumpen mehr verwendet hat , keine Dienstnehmer mehr beschäftigt hat, und auch geringere Umsätze erwirtschaftet hat. Allerdings enthält der Betrieb auch nach der Umstrukturierung nach wie vor eine Betonpumpe, die mit den bisherigen Fahrmischerbetonpumpen von der Art der betrieblichen Nutzbarkeit und von der Leistungsfähigkeit her vergleichbar ist. Auch wenn die Leistungsfähigkeit (60 m³ / Stunde) und Reichweite der durch den Bf geleasten neuen L-Pumpe (32 m + 100 m Schlauch) wesentlich größer ist als bei einer Fahrmischerbetonpumpe (35 m³ pro Stunde, 19 m + 40 m Schlauch), ist sie doch nicht unvergleichlich größer. Eine Pumpleistung von 60 m³ pro Stunde ist nicht unvergleichlich höher als eine Pumpleistung von 35 m³ pro Stunde. Eine Reichweite von 132 m ist nicht unvergleichlich länger als eine Reichweite von 59 m.

Dass es ab Feber 2011 keine Erdbewegungstätigkeiten mehr gegeben hat, spielt keine wesentliche Rolle, weil die Erdbewegungen auch vor Feber 2011 nur eine untergeordnete Rolle (NiS S. 4) gespielt haben (Erdbewegungsumsatz pro Jahr ca 10.000 15.000 €, Transport- und Pumpleistungen ca. 400.000 € - 550.000 € pro Jahr).

Da die betrieblichen Tätigkeiten des Bf ab der Umstrukturierung im Feber 2011 mit den betrieblichen Tätigkeiten davor vergleichbar blieben, hat es keine Betriebsaufgabe in der Zeit ab Feber 2011 gegeben.

Die Beendigung der Transporttätigkeiten durch die Abverkaufstätigkeiten vom Feber 2011 und durch die Beendigung des Leasingvertrages mit dem Fahrmischer LKW Man Kennz3 im Juni 2011 einerseits und das Beibehalten der Pumpleistungen andererseits ist keine Betriebsaufgabe gewesen . Daher stehen dem Bf die gesamten Verlustvorträge nur im Gesamtausmaß von 75 % der Einkünfte zu (§ 2 Abs 2b Z 2 und Z 3 EStG 1988)

D.) Unzulässigkeit der Revision:

Durch dieses Erkenntnis werden keinerlei Rechtsfragen iS von Art 133 Abs 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt .

Es ist strittig,

1.) ob es bei der betrieblichen Tätigkeit des Bf einen Teilbetrieb Transporte gegeben hat, und, bejahendenfalls, ob dieser Teilbetrieb im zeitlichen Nahbereich zum Feber 2011 aufgegeben worden ist (vgl. Berufung vom und auch Vorlageantrag vom ), und,

wenn dies nicht der Fall sein sollte,

2.) ob es im zeitlichen Nahbereich zum Feber 2011 eine Betriebsaufgabe eines ganzen Betriebes mit nachfolgender Betriebsneugründung eines anderen Betriebes (vgl. Vorlageantrag vom ) gegeben hat.

Ad 1.) Teilbetrieb Transporte?

Der Bf hat bis jedenfalls Feber 2011 eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt, die im Wesentlichen darin bestanden hat, Beton zu Baustellen nur zu transportieren oder in einem wesentlichen Ausmaß den Beton dorthin zu transportieren und auch auf der Baustelle mit Hilfe einer Betonpumpe zu verteilen. Vom Gesamtumsatz 2008-2010 der Transport- und Pumpleistungen von 400.000 € bis 550.000 € pro Jahr entfielen 138.000 € - 145.000 € pro Jahr auf Pumpleistungen.

Sehr oft bedingte daher die Transporttätigkeit des Bf die Pumpleistung; dh, sehr oft standen die Transporttätigkeiten des Bf in einem engen Zusammenhang mit den Pumpleistungen (). Dieser Umstand spricht nach der RSp des VwGH gegen den Charakter der Transporttätigkeit als Teilbetrieb.

Er verwendete zu diesen betrieblichen Zwecken zumindest zwei LKW , auf welchen je ein Betonmischer installiert war („Fahrmischer“) und zwei weitere LKW, auf welchen je ein Betonmischer und je eine Betonpumpe („Fahrmischerbetonpumpe“) installiert waren.

Der Sitz der betrieblichen Organisation des Bf für die Transport- und Pumpleistungen war derselbe: der Wohnort des Bf. Die LKW mit den Mischern und den Pumpen wurden auf demselben Standort (Betriebsgelände des wichtigsten Kunden des Bf) geparkt (NiS. S. 1).

Wenn der Bf Transport- und Pumpleistungen erbrachte, wurden beide Tätigkeiten in einer Rechnung oder in zwei Rechnungen gegenüber demselben Auftraggeber (typischerweise ein Betonproduzent) fakturiert. Die durch den Bf ausgestellten Rechnungen hatten immer denselben Briefkopf („Bf Transporte – Betontransporte, Autobetonpumpen“).

Die Auftragsannahme erfolgte für die Transport- und Pumpleistungen einheitlich.

Auf seiner Internet- homepage nannte der Bf seinen Betrieb nur „VN Bf Transporte“. Das Rechnungswesen des Bf erfasste alle Leistungen des Bf einheitlich.

Der Bf hatte Gewerbeberechtigungen für LKW im Nah- und Fernverkehr.

Aus diesen Indizien wurde durch das BFG der Schluss gezogen, dass die Transporttätigkeiten gegenüber den Pumptätigkeiten keine organisch in sich geschlossene organisatorische Einheit waren. Die Transporttätigkeiten wurden daher durch das BFG nicht als Teilbetrieb angesehen. Deren Beendigung im Feber 2011 wurde daher durch das BFG nicht als Teilbetriebsaufgabe gesehen. Diese durch das BFG gezogene Schlussfolgerung steht nach Ansicht des BFG im Einklang mit der RSp des VwGH ().

Der Verkauf eines Fahrmischers und zweiter Fahrmischerbetonpumpen im Feber 2011 wurde daher nicht als Teilbetriebsaufgabe angesehen. Die Verlustvorträge des Bf dürfen daher nur im Ausmaß von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden (§ 2 Abs 2b Z 2 EStG 1988).

Ad 2.) Betriebsaufgabe im zeitlichen Nahbereich zu Feber 2011? (Feber 2011-Juni 2011)?

Der Bf hat bis Feber 2011 Betontransporte zu Baustellen und Betonpumpleistungen auf Baustellen durchgeführt. Er hat im Feber bis Juni 2011 eine Umstrukturierung durchgeführt und dabei alle ihm gehörigen Wirtschaftsgüter verkauft, die er für die bisherigen Transport- und Pumpleistungen benötigt hatte und er hat, soweit diese Wirtschaftsgüter noch geleast waren, in diesem Zeitraum den Leasingvertrag beendet.

Er hat allerdings bereits ab Feber 2011 eine betriebliche Tätigkeit in geringerem Ausmaß durchgeführt, indem er mit einer ab Feber 2011 gemieteten, wenig später geleasten L-Pumpe eine Betonpumptätigkeit auf Baustellen durchführte.

a.)Die wesentlichen Betriebsgrundlagen vor der Umstrukturierung im Feber – Juni 2011 waren:

-vier bis fünf LKW mit je einem Betonmischer, davon zwei mit je einem Betonmischer und einer Betonpumpe;

-Ein Pickup-KFZ Toyota Hilux und ein Ford Connect Kastenwagen für Baustellenfahrten;

-hauptsächlich Betonproduzenten als Kunden;

-Jahresumsatz ca 400.000 € - 550.000 € aus Betontransporten und Betonpumpleistungen;

-Jahresumsatz 138.000 €-145.000 € aus Betonpumpleistungen;

-10 bis 12 LKW – Konzessionen

-die Tätigkeiten des Bf wurden durch diesen selbst und vier bis 5 Mitarbeiter bewältigt;

b.) Die wesentlichen Betriebsgrundlagen nach der Umstrukturierung waren:

-eine L-Pumpe mit einem LKW, auf welchem diese Pumpe installiert war;

-ein Pickup-KFZ Toyota Hilux bis 2012, seit 2012 ein PKW ASTZ;

-die Kunden waren hauptsächlich Betonproduzenten;

- der Jahresumsatz aus Betonpumpleistungen betrug 90.000 € - 130.000 € (Transportleistungen gab es nicht mehr);

-dieselben 10-12 LKW-Konzessionen

-der Bf hat seit der Umstrukturierung keine Dienstnehmer mehr, er führt alle betrieblichen Tätigkeiten selbst durch.

Die Tätigkeiten des Bf vor der Umstrukturierung waren mit den betrieblichen Tätigkeiten des Bf danach vergleichbar, weil vor und nach der Umstrukturierung in wesentlichem Umfang Betonpumpleistungen durchgeführt worden sind. Der wichtigste Unterschied war nur, das ab Feber 2011 durch den Bf nur noch Beton gepumpt wurde, während der Bf vor der Umstrukturierung im Feber 2011 Beton transportierte und pumpte. Die oben dargestellten wesentlichen Betriebsgrundlagen der betrieblichen Tätigkeit vor und nach der Umstrukturierung im Feber 2011 erscheinen vergleichbar . Eine Betriebsaufgabe hätte die Einstellung der bisherigen Tätigkeit vorausgesetzt. Schließt sich aber, wie im vorliegenden Fall, an die beendete, bisherige Tätigkeit eine Tätigkeit an, die mit der alten Tätigkeit vergleichbar ist, kann keine Betriebsaufgabe vorliegen (; ; Doralt, in Doralt/Ruppe I, 11. Auflage, S. 236; Kanduth-Kristen in Jakom 2018, EStG § 24 TZ 32, 34 m w N).

Daher hat der Bf nach Ansicht des BFG im zeitlichen Nahbereich des Feber 2011 keine Betriebsaufgabe verwirklicht. Daher stehen dem Bf die gesamten Verlustvorträge nur im Gesamtausmaß von 75 % der Einkünfte zu (§ 2 Abs 2b Z 2 und Z 3 EStG 1988).

Erhebliche , nicht bereits durch die bisherige RSp des VwGH gelöste Rechtsfragen i.S. von Art 133 Abs 4 B-VG haben sich nicht ergeben. Daher ist eine ordentliche Revision nicht zulässig.

Klagenfurt am Wörthersee, am

Zusatzinformationen


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Materie
Steuer
betroffene Normen
Schlagworte
Teilbetrieb
Transportbetrieb
ECLI
ECLI:AT:BFG:2019:RV.4100459.2013

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at