Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis, BFG vom 28.12.2018, RV/7102438/2018

Kosten für Typographiekurse auf einer Kunsthochschule als Werbungskosten eines Vertriebsmitarbeiters?

Entscheidungstext

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. VN RI über die Beschwerde vom

des Herrn Mag. VN Bf, FA, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA 1234 FA vom betreffend Einkommensteuer 2016 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung

zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig (§ 25 a Abs 1 VwGG).

Entscheidungsgründe

Ablauf des Verfahrens:

Der Beschwerdeführer (Bf) war 2016 Vertriebsmitarbeiter bei einem Unternehmen, welches Software entgeltlich zur Nutzung überlasst.

In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2016 begehrte der Bf den Ansatz von Fortbildungskosten von 6.730,92 € als Werbungskosten. Hiebei handle es sich um die Kosten eines Postgraduate- Studiums der Typographie an der CHR51 Hochschule der Künste .

Nach den durch den Bf übermittelten Unterlagen (schriftliche Information der Hochschule mit der Überschrift „Typography and print“ aus dem Jahr 2015) seien folgende Kompetenzen gelehrt worden:

-Systematisches Entwerfen

-organisatorische, handwerkliche und gestalterische Grundlagen

-Makrotypographie und – ästhetik

-Gestaltung von Büchern, Katalogen, Zeitschriften und von Magazinen: in diesem Zusammenhang sei das Konzipieren, Entwerfen, Layouten und Umsetzen von unterschiedlichen und komplexen Inhalten durch Texte, Bilder, Illustrationen und grafische Elemente gelehrt worden . Weitere Lehrinhalte seien das Vermitteln eines Visualisierungsrepertoires, des visual storytellings und Dramaturgie gewesen.

Zielgruppen der Kurse seien u.a. visuelle Gestalter gewesen (schriftliche Information der Hochschule mit der Überschrift „Typography and print“ aus dem Jahr 2015).

Der Bf legte eine Bestätigung seines Dienstgebers vom vor, wonach der Bf im Streitjahr als Verkaufsrepräsentant im Geschäftsbereich Kundenbetreuung tätig gewesen sei.

Der Bf wurde mit Ergänzungsauftrag vom gefragt , welche Tätigkeit er im Streitjahr ausgeübt habe, ob die Kurse der Verbesserung der Kenntnisse im ausgeübten Beruf gedient hätten.

 Mit Bescheid vom betreffend E 2016 wurden die Kosten der typografischen Ausbildung an der Kunsthochschule (6.730,92 €) nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Es wurde aber ein Berufsgruppenpauschale von 2.190 € (V BGBl II 2001/382, § 1 Z 9) anerkannt.

In der Beschwerde vom behauptete der Bf sinngemäß, dass kein Zusammenhang zwischen diesen in Anspruch genommenen Schulungen und seiner beruflichen Tätigkeit als Verkaufsrepräsentant von Softwareprodukten bestünde:

„Allerdings besteht die Möglichkeit, beides - Weiterbildungskosten und Vertreterpauschale-anzusetzen: …..können Weiterbildungskosten und Pauschale gleichzeitig in Anspruch genommen werden, wenn die Weiterbildung in keinem „wirtschaftlichen Zusammenhang“ mit der beruflichen Tätigkeit steht. Bei der gegenständlichen Weiterbildung handelte es sich um ein Programm im Bereich „Typographie“. Meine berufliche Tätigkeit ist der Vertrieb von Softwareprodukten im Finanzdatenbereich. Insofern sehe ich die Möglichkeit, diese Ausnahme in Anspruch zu nehmen.“

BVE vom : Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen. Ein Zusammenhang der geltend gemachten Kosten zur ausgeübten Tätigkeit bestünde nicht.

 Im Vorlageantrag vom behauptet der Bf , es bestünde sehr wohl so ein Zusammenhang:

„…ist die Ausbildung im Bereich Typographie ….sehr wohl relevant für meine berufliche Tätigkeit als Sales Specialist bei OM15SUERR12 (Dienstgeber des Bf). Diese Fortbildung steht ….in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

Für eine erfolgreiche …..Verkaufspräsentation (und darüber hinaus) ist es notwendig, professionelles Verkaufsmaterial bzw. Präsentationsunterlagen mit professionellen Tools zu erstellen . Es ist daher wichtig, diese typographisch und gestaltungsmäßig so aufzubereiten, dass diese den Nutzen der zu verkaufenden Produkte optimal darstellen und somit den Verkaufserfolg erhöhen. Der Lehrgang Typographie & Print zielt genau auf diese Techniken ab. Im Fokus des Kurses standen ua die Entwicklung von „Bild- und Textsprachen“, die das Erscheinungsbild der zu transportierenden Materie optimal auf den Adressatenkreis abstimmen .

Ich habe mir diese…Weiterbildung selbst finanziert, um die Erfolgsaussichten in einer sich stark konsolidierenden Finanz- und Bankenbranche zu verbessern- - besonders vor dem Hintergrund laufender aggressiver Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb der Organisation meines Dienstgebers bzw in der Branche insgesamt.“

Ergänzungsauftrag des : Dem Bf wurden folgende Fragen gestellt:

1.)Was haben Sie bei diesen Kursen an der Kunsthochschule gelernt?

Antwort des Bf vom :

Typografische Grundlagen , analog und digital;

Typografische Grundlagen bei der Produktion von Büchern; Layout bei Zeitschriften;

Die Vermittlung von Informationen auf Papier;

Nutzung visueller Möglichkeiten im Zusammenhang mit sprachlichen Botschaften;

Erlernen „frischer“ Erzählweisen mit den Mitteln der Typografie, der Fotografie, Codes, und grafischer Zeichen .

-Fach- und Programmwissen betreffend Design

-systematisches Entwickeln

-Strukturieren schriftlicher Informationen

-organisatorische, handwerkliche, gestalterische Grundlagen der Typografie

-Makrotypographie

-Gestaltung von Büchern, Katalogen, Zeitschriften, Magazinen

-Konzipieren, Entwerfen, Layouten, Umsetzen von verschiedenartigen und komplexen Inhalten

-Erwerb eines Visualisierungsrepertoires, visual storytelling

Ergänzungsauftrag des Pkt 1.): Der Bf wurde aufgefordert:

Bitte legen Sie repräsentative Unterlagen vor, die zeigen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten bei diesen Kursen im Jahr 2016 gelehrt worden sind.

Sie werden aufgefordert, Unterlagen über „Bild- und Textsprachen“

 zu übermitteln, die Sie bei diesen Kursen im Jahr 2016 gelernt haben.

In diesem Zusammenhang legte der Bf die Beilagen 3-5 zu seinem Schreiben vom vor (Entwürfe von Plakaten, Entwurf der Gestaltung eines Buches). In diesem Zusammenhang berichtete der Bf ferner von der Interpretation und typographischen Gestaltung eines Liedtextes der Pop-Band Procol Harum („A Whiter Shade Of Pale“, GB, 1967).

Ergänzungsauftrag des : Punkt 2.) Der Bf wurde aufgefordert, seine berufliche Tätigkeit, die er im Jahr 2016 ausgeübt habe, genau zu beschreiben.

Antwort des Bf vom :

Der Bf legte eine offizielle Stellenbeschreibung seiner Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber in englischer Sprache vor (Anlage 21).

Diese Stellenbeschreibung „Sales Specialist, I & A (Investment & Advisory)“ lautet übersetzt und zusammengefasst im Wesentlichen:

Aufgaben:

„Erhöhung des Marktanteiles, Erhöhung der Umsätze durch Entwickeln und Einsetzen von Verkaufsstrategien, Hilfe in Situationen, in welchen die Beibehaltung einer Kundenbeziehung auf dem Spiel steht.“

Qualifikation:

Sehr gute Marktkenntnis, sehr gute Kenntnisse der Geschäftsmodelle der Kunden

„Weltklasse“- Verkaufskompetenzen

Gute Produktkenntnis

Kreativität

Fähigkeit der Präsentation

Hohe Sozialkompetenz, Führungspersönlichkeit

Organisation und Anwendung eines Verkaufsplans

5 Jahre Erfahrung in der Industrie, dem Verkauf oder Markterfahrung

Bewiesene Referenzliste im Verkauf

Der Bf wurde ferner im Ergänzungsauftrag vom aufgefordert, den Dienstvertrag mit dem Dienstgeber vorzulegen, der im Jahr 2016 gegolten hat . Als Beilage 22 seines Schreibens vom legte er diesen Dienstvertrag vor. Diesem Dienstvertrag ist zu entnehmen, dass der Bf seit als Sales Specialist mit einem Jahresgehalt von 75.000,10 € brutto durch seinen Dienstgeber beschäftigt wird (§ 1 des Dienstvertrages).

 Ergänzungsauftrag vom , Punkt 3: Der Bf wurde aufgefordert, Präsentationsunterlagen aus 20 verschiedenen Präsentationen zu übermitteln, die von ihm auf Grund der Kenntnisse, die er an der Kunsthochschule erworben hat , erstellt worden sind, um für den Dienstgeber Kunden zu gewinnen.

Mit Schreiben vom teilte der Bf zunächst mit, er sei früher in der Druckereibranche tätig gewesen. Themen wie Design und Typographie seien dabei täglich präsent gewesen. Das Interesse für diese Themen habe er in sein späteres Berufsleben mitgenommen. Design und Typographie seien immer ein wichtiger Teil seiner Tätigkeiten gewesen.

Im Verkauf werde meist mit Fakten und Zahlen argumentiert. Für Form, Farbe und Design sei üblicherweise wenig Platz. Er sei jedoch immer der Meinung gewesen, dass die Form und das Design von Verkaufsmaterialien und Präsentationen , dh alles Visuelle, das den Kunden erreiche, immer großen Einfluss auf diesen und dessen Kaufverhalten hätten.

In diesem Zusammenhang (Aufforderung zur Vorlage von 20 Präsentationen) legte der Bf als Beilagen zum Antwortschreiben vom die Anhänge 1-20 vor.

Im Folgenden wird der wesentliche Inhalt dieser Anhänge dargestellt (es ist dem Gericht allerdings nicht möglich, das Layout dieser Anhänge nachzuahmen).

Anhang 1 (vom Englischen ins Deutsche übersetzt): „Recherche und Regulierung“:

Das erste rechteckige Bild zeigt zahlreiche Plastikbehälter in unterschiedlichen Farben, wobei die Farbe der Verschlusskappe idR weiß ist. Die Farbe einer einzigen , ins Zentrum gerückten Verschlusskappe ist eine Mischung aus braun und weiß. Unter dem Bild die Aufschrift „RESEARCH & REGULATION“ (Recherche und Regulierung); Darunter der Name und die Funktion des Bf bei seinem Dienstgeber . Rechts unten die Aufschrift „the answer company“ („die Gesellschaft mit den Antworten“) und der Name des Dienstgebers.

Auf dem nächsten Blatt sieht man ein rechteckiges Schaubild in Orange mit weißen Buchstaben mit folgenden Überschriften:

„RESEARCH & MIFID II (Recherche & Finanzmarktrichtlinie)

Questions / What Customers say (Fragen / Was Kunden sagen)

The Research Process with MuILE21 (Der Ablauf der Recherchen beim Dienstgeber des Bf & bei „MuILE21“)

Product Walk-Through (überblicksartige Darstellung der Produkte)

Next Steps (die nächsten Schritte)

Rechts unten die Aufschrift: „the answer company“
 (die Gesellschaft mit den Antworten)
 mit der Firmenbezeichnung des Dienstgebers

Beide Rechtecke sehen so aus wie Unterlagen, die üblicherweise bei Vorträgen verwendet werden, die durch Beamer unterstützt werden.

Das nächste Blatt des Anhanges 1 trägt die Seitennummer 2 und zeigt zwei weitere Kopien typischer rechteckiger Folien, mit englischen Texten, wie sie bei Beamer -Projektionen üblicherweise verwendet werden.

Im ersten Rechteck finden sich insbesondere folgende Überschriften:

Some Questions (einige Fragen)….

Wie sehen die Abläufe Ihrer Recherchen aus?

  •  schriftliche Recherche

    Welche Hilfsmittel nutzen Sie für die Recherche?

    Wie beurteilen Sie derzeit die Qualität der Analysten?

    Können Sie die Leserschaft verfolgen

  • Nicht schriftliche Recherche

    Wie planen, verfolgen und evaluieren Sie die Interaktionen in Ihrer Gesellschaft?

Das zweite Rechteck befasst sich mit dem Thema:

„What our Buy Side Customers are saying“ (sic!) (Was unsere zahlenden Kunden sagen)

Welche der folgenden Dienste würden Sie besonders schätzen, wenn es um die Kategorisierung der Recherchen geht?

  • Beurteilung der Qualität der externen Berater (38%)

  • Erstellung einer Struktur für die Bewertung der Recherche (32% (Der hier blau dargestellte Text ist im Original in grauer Farbe gedruckt, und befindet sich im Original  innerhalb eines rechteckigen, blau gefärbten Rahmens)

  • Vergabe von Berechtigungen für externe Recherchen (9%)

  • Beschleunigung der Suche , ausgedehnt auf alle vorhandenen Möglichkeiten der Recherche (9%)

Diese Prozentsätze sind im Original auf der rechten Seite des Rechteckes in einem Kreis mit fettgedrucktem, verschiedenfarbigem Rand farblich dagestellt, wobei die Farben den bisher verwendeten Farben der Kästchen entsprechen.

Die informationen in diesem Rechteck werden verbal, mit Ziffern, farbig und symbolhaft artikuliert.

Anhang 1, Seite 3 zeigt überblicksartig den Ablauf der Recherchen mit der Software des Dienstgebers des Bf und eine überblicksartige Darstellung der Software - Produkte des Dienstgebers

Soweit die wesentlichen Inhalte des Anhanges 1.

Anhang 2 – Ablauf des Vermögensmanagements (Asset Management Workflow):

Am Beginn (ohne Seitennummerierung) ein Foto, das zahlreiche Vögel zeigt, die auf 3 übereinanderliegenden Drahtseilen (wahrscheinlich Stromleitungen) sitzen. Die meisten Vögel sehen alle in dieselbe Richtung. Ein paar Vögel sehen in andere Richtungen.

Darunter der Text „ Name des Dienstgebers – Arbeitsablauf bei der Bewirtschaftung der Aktiva.“

Links darunter der Name des Bf, rechts die Firmenbezeichnung des Dienstgebers.

Seite 1, Anhang 2: 1. Rechteck: Man sieht das Bild mit den Vögeln nochmals in kleinerer Ausfertigung

Seite 1, zweites, Rechteck: Das Rechteck ist grau gefärbt mit dunkelgrauen Buchstaben, zum Teil mit weißen Buchstaben.

Überschrift in weißer Farbe auf grauem Grund: Name des Dienstgebers – AM (AM ist die erkennbare Abkürzung für „asset management“, dh Verwaltung der Aktivposten)

Darunter vier weitere Überschriften:

„Übersicht“

„Der Ablauf der Vermögensverwaltung mit Hilfe des Dienstgebers des Bf und seinen Partnern“

„Das Leitbild des Dienstgebers des Bf – die wichtigsten Vorteile“

„überblicksartige Darstellung der wichtigsten Leistungen des Produktes „IOK22““

Seite 2, erstes Rechteck :

Der Dienstgeber der Bf biete Fachleuten Informationen aus den Gebieten Risikomanagement, Recht, Steuern , Rechnungswesen und allgemeine Nachrichten

Seite 2 , zweites Rechteck : Die Einkünfte des Dienstgebers des Bf verteilten sich geographisch zu 62 % auf Nord- und Südamerika, zu 27% auf Europa, Afrika und Mittlerer Osten und zu 11% auf Asien und den Pazifik. Der größte Teil der Einkünfte des Dienstgebers komme aus den Sparten „Risikomanagement“ und „Recht“.

Seite 3, erstes Rechteck:

Überblick über die Verfahren, die der Dienstgeber des Bf betreffend Vermögensverwaltung anbietet (u.a. Datenanalysen, Industrieanalysen, eine genaue Untersuchung globaler Märkte, Sicherheitsanalysen betreffend Gesellschaften, Wertpapiere, Fonds; Berichte über Recherchen; Portfoliomanagement; Beobachtung des Wertpapiermarktes).

Seite 3, zweites Rechteck: Dieses beschreibt eine „Ausrüstung für fortgeschrittene Lösungen“:

„Schnelle, flexible und kosteneffiziente Integration- die Ausrüstung für fortgeschrittene Lösungen (ASK = VUI):

Wieder verwendbare Bauteile – vorgefertigt und maßgeschneidert –keine Programmierung – minimiert die Zeit bis zur Marktreife“

Darunter wird in einem Schaubild sodann graphisch dargestellt, was man unter einer solchen Ausrüstung versteht. Es gebe 3 Typen von Adaptern, die man ohne Programmierungskenntnisse installieren könne, die eine Datenabfrage, Datensammlung, Datenabbildung, Datenfilterung, Datenkalkulation und –Integration ermöglichen sollen.

Seite 4: erstes Rechteck:

Hier werden die wichtigsten Vorteile der Dienstleistungen, die durch den Dienstgeber des Bf angeboten werden, dargestellt:

Leicht zugängliches Programm, leicht integrierbar, es sei in Modulen aufgebaut, man könne sich die am besten passenden Lösungen aussuchen.

Auf den restlichen Bildern auf S. 4 und 5 wird ein virtueller Rundgang durch das Programm angedeutet (Makroanalyse, Sicherheitsanalyse, Portfolio Management und Portfolio-Analyse

Soweit die wesentlichen Inhalte des Anhanges 2.

Anhang 3 – Stimme des Kunden, Workshop:

Man sieht auf dem ersten Bild eine Kuh auf einer sorgfältig getrimmten Rasenfläche stehen. Die Kuh trägt die Aufschrift „Blanka“. Die Rasenfläche ist in weiß umrandete, kleine Rechtecke eingeteilt. Die Kuh steht auf zwei Rechtecken.

Links unterhalb der Kuh findet sich die Aufschrift „Stimme des Kunden, Workshop“ Darunter der Name des Bf , der Ort und die Zeit des Seminars. Rechts unten die Firmenbezeichnung und das Logo des Dienstgebers.

Seite 1, zweites Schaubild:

Dieses enthält unterschiedliche Überschriften:

„Verdrängung durch Mitbewerber“

Wanderung der Datenströme der Käuferseite

Feedback der Klienten

Sodann werden die Firmenbezeichnungen einiger Klienten genannt“.

Seite 2, erstes Rechteck:

Dieses befasst sich mit den Stärken des Dienstgebers des Bf betreffend Daten und nennt einige Angebote des Dienstgebers:

z.B. BBBE (BBBE), eine Datenbank mit Informationen über an den Börsen gehandelte Wertpapiere

z.B. Auswertungen und Daten von RIES14 : Marktanalysen, um dem Kunden Investitionsentscheidungen zu erleichtern

u.s.w.

Seite 2: zweites Rechteck: hier sind elektronische Instrumente aufgelistet, die der Dienstgeber des Bf noch nicht anbieten kann, die aber zum Teil durch einen Mitbewerber angeboten werden können:

-Indikator über liquide Aktiva von hoher Qualität

-Indikator für juristische Personen , ergänzender Identifikationscode

-Liquiditätsindikatoren für Wertpapiere,

u.a.

Seite 3, erstes und zweites Rechteck: hier sind weitere elektronische Instrumente aufgelistet, die der Dienstgeber des Bf noch nicht anbieten kann:

Seite 4 erstes Rechteck: Dieses befasst sich mit der Qualität der Daten.

Manche Daten seien z.B. veraltet oder nicht korrekt; manche Datenfelder seien nicht befüllt

Seite 4 zweites Rechteck: Manche Daten über Wertpapiere würden zu rasch nach deren Verfall entfernt werden. Das Aktualisieren von Daten erfolge verglichen mit dem wichtigsten Mitbewerber zu langsam.

Seite 5 erstes Rechteck: der Registrierungsprozess für Wertpapierkäufer sei zu kompliziert und zu zeitaufwendig. Mangelnde Übereinstimmung zwischen Browserdaten und Echtzeit-Daten.

Anhang 4 Überblick und Demonstration

Das einleitend abgedruckte Bild ist eine farbige, abstrakte Darstellung, die an das optische Erscheinungsbild von Aktienkursen oder Unternehmenskennzahlen in einem bestimmten Zeitraum erinnert .

Das Thema des Anhanges ist die Software, die sein Dienstgeber zur Nutzung gegen Entgelt weltweit anbietet:

Seite 1, zweites Rechteck:

Der Dienstgeber des Bf bediene mehr als 40.000 Kunden und 400.000 User in 155 Ländern; er versorge sie mit Informationen und Hilfsmitteln, um im Wettbewerb gewinnen zu können.

Der Dienstgeber versorge die Interessenten mit Nachrichten, Informationen über aktuelle Marktpreise und andere fundamentale Marktdaten, Warnungen, geschäftliche Transaktionen (z.B. über Fusionen)

Seiten 2 – 7:

Der Dienstgeber des Bf liefere weltweite Informationen für Staaten, Banken und Unternehmen über

Währungen, über die Zins- und Geldmärkte, Zins- und Währungsprognosen, Finanzmärkte, Zentralbankdaten, sonstige makroökonomische Daten und Analysen;

Firmenstrukturen, Eigentümerstrukturen, Schulden, Finanzdaten, Schätzungen über die Ertragskraft, das Kreditrisiko von Unternehmen;

ferner über Zinsstrukturkurven, Vergleiche der Kurse von Credit Default Swaps , Ratings, Marktanalysen und auch allgemeine Nachrichten, die von der eigenen, weltweit tätigen Nachrichtenagentur stammen

Anhang 5 (IOK22 für Rechercheure, Ökonomen und Portfolio-Manager = „PMs“) Das einleitende Bild ist dieselbe farbige, abstrakte Darstellung, die der Bf bereits beim Anhang 4 verwendet hat.

Das Thema des Anhanges ist wiederum die Software, die sein Dienstgeber zur Nutzung gegen Entgelt weltweit anbietet: Diese Software sei für Rechercheure, Ökonomen und „PMs“.

Seite 1, zweites Rechteck hat folgenden wesentlichen Text:

„Inhalt, der für die Industrie relevant ist, auf einer Plattform.  Nutzen Sie den Inhalt und die Recherchen, die Sie benötigen, an einem einzigen Standort . Nutzen Sie primäre und sekundäre Recherchen zur Entwicklung und Unterstützung von Investitionsideen und – Strategien.

Das Programm des Dienstgebers: IOK22

(der Name dieses Programms wurde rechtsbündig auf den Kopf gestellt, sodass er von oben nach unten gelesen werden kann).

BBBE : Berichterstattung seit 40 Jahren über Bewertungen: 22.000 aktive Gesellschaften berichten über 99% der auf dem Weltmarkt gehandelten Wertpapiere

RIES14 : der Marktführer bei den Vorhersagen und Fundamentalanalysen: 9 führende Modelle

PPR44 : globale Datenbank für Fonds mit 220.000 Beteiligungsklassen

AAE11 Advance : weltgrößte Datenbank für Finanzdaten und Makroökonomische Daten

SS14: „ESG“- Daten in Bezug auf über 6000 Gesellschaften. „ESG bedeutet „environmental, social and governance criteria“: Gesellschaften, auf die diese Kriterien zutreffen, handeln im Idealfall umweltbewusst, sozial engagiert und werden verantwortungsbewusst geführt

UERR12 : marktführender, globaler Nachrichtendienst

Sammlung von Recherchen : über 1 Million Marktforschungsberichte, Statistiken, Vorhersagen, Interviews mit führenden Managern, usw.

Seite 2, erstes Rechteck:

Programm des Dienstgebers : Produktdemonstration.

Man sieht einen Kreis mit fettem Rand, darin werden in mehreren Farben die Bereiche genannt, über die diese Software Informationen liefert:

Sicherheitsanalyse, Marktbeobachtung, Portfolioanalyse, grafische Darstellungen, Büroanalysen, Mobilität und Zusammenarbeit.

Seite 2, zweites Rechteck:

Ein Vergleich mit dem hier namentlich mit den Initialen genannten Mitbewerber: Einen Schritt voraus mit dem Programm des Dienstgebers in Bezug auf


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gebiet
Progr. Dienstgeber
Mitbewerber
Unterscheidungs-
 
 
 
merkmale
 
 
 
 
Suche, Navigation
+++
++
ausgeklügelte Suche
 
 
 
 
Sicherheitsauswahl
+++
++
Marktführer bei Vor-
und Analyse
 
 
Hersagen und Funda-
 
 
 
mentaldaten
 
 
 
 
Marktdaten und -
+++
++
Weltgrößte Daten-
-Beobachtung
 
 
Bank betreffend Fi-
 
 
 
nanzdaten und ma-
 
 
 
kroökonomische Da-
 
 
 
ten
 
 
 
 
Portfolioanalyse
++
+++
 
 
 
 
 
Recherche und inter-
+++
++
Führende geheime
ne Veröffentlichung
 
 
Sammlung von Re-
 
 
 
cherchen
 
 
 
 
 
 
 
 
anschauliche und
+++
++
Anschauliche grafische
grafische Darstellung
 
 
Hilfen mit moderner
von Daten
 
 
Internet-Technologie
 
 
 
 
Büroanalytik
+++
++
Optimierung der Ab-
 
 
 
Läufe  mit Online-
 
 
 
Bibliotheken
 
 
 
 
Mobilität
++
+++
Verfügbar auf Desktop
 
 
 
und smart Mobil
 
 
 
 

Anmerkung des Gerichtes: Mit den Kreuzen ist offenbar gemeint: je mehr Kreuze, desto höher die Leistungsfähigkeit.

Anhang 6 : Die digitalen Lösungen des Dienstgebers des Bf

Seite 1: 2. Rechteck: der Dienstgeber des Bf biete Informationen und flexible Online Lösungen.

Seite 2:

Der Dienstgeber biete globale, marktrelevante Informationen, z.B. weltweite Informationen über Preise von über 180 Börsen und 50.000 Gesellschaften, makroökonomische Daten, Software für Marktbeobachtung, Hilfen bei der Erstellung einer Website;

Seite 3:

Der Dienstgeber biete weltweit Echtzeit-Informationen über Marktdaten und Preise von mehr als 350 Börsen und nicht börsennotierten Handelsplätzen, sowie über sonstige ökonomische Daten, die die Performance von Finanzmärkten beeinflussen; detaillierte Berichte über Wertpapiere, ferner direkten Zugang zu Recherchen mit Hilfe von mehr als 21.000 Partnerfirmen an (erstes Rechteck).

Der Dienstgeber biete ferner fundierte Nachrichten, Informationen über Marktentwicklungen. Er verspreche den Datenzugang in Millisekunden (zweites Rechteck).

Seite 4

Der Dienstgeber biete ferner Standardlösungen an (gebündelter Zugang zu allen Programmen);

ferner Komponenten, die den bestehenden Internetzugang des Klienten ergänzen , z.B. Applikationen zur Unterstützung des Ablaufes und der Analyse von Investitionen;

ebenso Hilfen bei der Erstellung einer eigenen Online-Plattform (erstes Rechteck)

Schließlich wird eine Referenzliste der Kunden des Dienstgebers gezeigt (zweites Rechteck)

Anhang 7: Kreditrisikomodelle

Das erste rechteckige Schaubild enthält eine Mischung aus Zahlen und zum Teil sehr hellen, zum Teil dunkleren Farben. Das erste Rechteck mit Text auf S. 1 enthält noch einen Teil dieses Bildes des Bf.

S. 1, 2. Rechteck:

Die Kreditkrise habe Firmen veranlasst, ihre Kreditrisken zu verbessern. Dies erfordere exakte, rechtzeitige und unabhängige Daten. Der Dienstgeber biete eine Software an, mit deren Hilfe potentielle Veränderungen des Kreditrisikos erkennbar sei.

Ressourcen der Darstellung des Kreditrisikos (Seite 2, erstes Rechteck):

Beurteilungen, Nachrichten, Länder mit erhöhtem Risiko, Preisgestaltung, Credit Default Swaps, Grundsätzliches, die Leistungen der von „RIES14“ angebotenen Software (erstes Rechteck)

Die Kreditrisikomodelle von „RIES14“ (Seite 2, zweites Rechteck):

Strukturelles Kreditrisiko, dargestellt im Modell von „RIES14“ (Seite 3, erstes Rechteck): In diesem Modell werde das Risiko aus der Sicht des Aktienmarktes dargestellt, dass eine Gesellschaft innerhalb eines Jahres zahlungsunfähig wird.

Das Modell mit der „Text-Gewinnungs-Komponente“ (Seite 3, zweites Rechteck): Mit Hilfe dieses Modells würden Formulierungen von Berichten, die es im Zusammenhang mit einem Unternehmen gebe , dazu herangezogen, um ein Kreditrisiko vorherzusagen. Zu diesem Zweck würden Berichte, die das Unternehmen selbst veröffentliche, Berichte von Börsenmaklern, sowie allgemeine Nachrichten ausgewertet.

„RTIS13 Modell“ (Seite 4, erstes Rechteck): Dieses Kreditrisikomodell verwende Analysen der Kennzahlen des Rechnungswesens und berücksichtige dabei auch die veröffentlichten Finanzberichte sowie vorausschauende Analysen

RIES14 kombiniertes Kreditrisiko-Modell“ (Seite 4, zweites Rechteck. Dieses Modell kombiniere die drei zuvor genannten Modelle .

Seite 5: Die Daten, die in den Modellen zur Verfügung gestellt werden: u.a. die Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalles betreffend eine Gesellschaft in Prozent.

Ende Anhang 7

Anhang 8: IOK22- Einführung

Das erste rechteckige Schaubild zeigt einen Mann, der in einer Gletscherspalte hängt, und sich an zwei Pickeln festhält, die er ins Eis geschlagen hat.

S. 1, zweites Rechteck: Applikationen

s. 2, erstes Rechteck: Die Programme“IOK22“ und „AAE11 App“ werden hier beschrieben.

Die restlichen Seiten (2-4) befassen sich mit der Erläuterung von Abkürzungen.

S. 5: hier wird auf Trainingvideos hingewiesen, um die Handhabung des Programmes erlernen zu können; zudem wird auf das Support Centre hingewiesen, welches rund um die Uhr zur Verfügung stehe

Ende Anhang 8.

Anhang 9: AAE11 Workshop:

Das erste rechteckige Schaubild zeigt einen Mann, der auf einer orange gefärbten Fläche geht, die ihrerseits an mehrere große grüne Flächen angrenzt, die durch schmale, geschlängelte orange Wege geteilt werden.

S. 1, zweites Rechteck enthält folgende Überschriften:

Was ist „AAE11“ (Datenstrom)

Wer nutzt AAE11 und warum?

AAE11 in den Medien

Der AAE11 Desktop

 Das erste Rechteck auf S. 2 enthält die folgenden Überschriften, Fragen und Antworten:

„Wer nutzt AAE11 und warum?

Marketing und Klientenservice – Recherche & Analyse – Bildung eines Wertpapierbestandes – Handel – Operationen – Portfolioanalyse

Wer nutzt AAE11 ?

  •  Fondsmanager, Vermögensverwalter

  • Analytiker, die den Aktienmarkt untersuchen

  • Ökonomen und Stragegen

  • Investmentbanker

  • Akademische Institutionen

AAE11 unterstützt in effektiver Weise

  • Analysen und das Identifizieren von Chancen für Investitionen

  • Analysen des zukünftigen Marktverhaltens

  • Beurteilungen der Performance

  • Makro- und mikroökonomische Recherchen

  • Analysen und Recherchen von oben nach unten und umgekehrt

  • Klassifizierung von Aktiven“

S. 2, zweites Rechteck enthält die folgenden Informationen :

Wer nutzt AAE11 und warum?

Die AAE11 user werden in diesem Rechteck folgenden Wirtschaftsbereichen zugeordnet:

60% Investment Management

20% institutionelle Recherche

10% Investmentbanking

10% Medien oder sonstige akademische Schichten

  • AAE11 habe weltweit ca 40.000 user

  • Die Grafiken von AAE11 würden von der Mehrheit der Rechercheberichte der Verkäufer verwendet

  • AAE11 sei Standard auf dem Medienmarkt

  • Die Verfügbarkeit von AAE11 nehme zu

S. 3 erstes Rechteck:

Dieses befasst sich mit dem Thema „AAE11 in den Medien“. Es sind drei Zeitungsausschnitte abgedruckt mit Grafiken und Tabellen , deren Autorenbezeichnung unleserlich ist.

S. 3 zweites Rechteck: Dieses befasst sich mit den Desktop -  Komponenten der Software „AAE11“.

Soweit der wesentliche Inhalt des Anhanges 9.

Anhang 10: „FX Options“ (= Foreign Exchange Options= Optionsgeschäfte mit Währungen und Wertpapieren)

Das erste rechteckige Schaubild zeigt vier Straßen, von denen nur eine durch einen LKW mit zwei Anhängern befahren wird.

Es werden in diesem Anhang mehrere Optionen von Wertpapierkäufen und – verkäufen (Long Call, Short Call, Long Put, short Put) erläutert.

Anhänge 11-14 und 15-17:

Diese Zeigen mehrere schriftliche Einladungen im Namen des Dienstgebers des Bf , die zum Teil mit Bildern, zum Teil mit sonstigen Symbolen unterstützt werden.

Anhang 18 : Eine Excel-Tabelle mit Marktdaten

Anhang 19: Excel-Tabellen mit einem Vergleich internationaler Marktdaten zwischen dem und dem

Anhang 20:

Eine Excel-Tabelle mit Marktdaten über österreichische Unternehmen.

Ergänzungsauftrag vom , Punkt 4.) Welche konkreten Kenntnisse haben Sie bei diesen Kursen an der Kunsthochschule erworben, die Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit für den Dienstgeber verwenden konnten?

Antwort vom :

Konkret habe er in folgenden Bereichen das auf dieser Hochschule erworbene Wissen einsetzen können:

4.1., 4.2.) Erstellen und Überarbeiten von individuellen Präsentationen für Verkauf und Training:

Natürlich gebe es bei seinem Dienstgeber Standardpräsentationen und Vorlagen für die Vertriebsmitarbeiter. Trotzdem werde dem Thema Gestaltung im Unternehmen bzw in der Branche oft nur eine untergeordnete Bedeutung zugemessen. Gute Typographie unterstütze die Lesbarkeit und das Erinnerungsvermögen.

4.3., 4.5.) Erstellung/Design von Eventaussendungen und Einladungen

Für unsere traditionellen Punschevents (Anhänge 15-17) konnte ich meine Kolleginnen bei der Gestaltung der Einladungen design-technisch unterstützen“.

Dasselbe gilt für unsere Get2Gether Events (Anhänge 11-14) (kleinerer Adressatenkreis), welche sich ebenfalls in regelmäßigen Abständen wiederholen“.

Der Finanzbereich seines Dienstgebers sei durch eine andere Gesellschaft übernommen worden und in ein privates Unternehmen ausgegliedert worden. Er sei gebeten worden, das Rebranding (Anm: Damit ist das Ersetzen einer Marke durch eine andere Marke gemeint) zu unterstützen (Punscheinladungen). Dies betreffe aber nicht das Jahr 2016 .

4.4.)Gestaltung von Workflows in Excel

Er sei von Zeit zu Zeit für die Realisierung von Excel-Lösungen bei bestimmten Kunden verantwortlich. Es gehe hiebei darum, die „sheets“ so zu gestalten, dass sie den „user“ optimal in seinem „workflow“ unterstützten.

Ergänzungsauftrag vom , Punkt 4: Der Bf werde aufgefordert, geeignete Nachweise über die konkreten Kenntnisse und Fähigkeiten, die er bei den Kursen an der Kunsthochschule erworben habe, und deren konkrete berufliche Verwendung vorzulegen.

In diesem Zusammenhang legte der Bf die Anhänge 3-5 (Plakate , Entwurf eines Buches) zum Schreiben vom vor.

In seinem Schreiben vom und den gleichzeitig vorgelegten Unterlagen, eingelangt beim BFG am , erläuterte der Bf auf Aufforderung des BFG (Schreiben vom ) die Unterstützung der Workflows der Kunden anhand eines Beispiels (Anhang 1a und b dieses Schreibens vom ).

Für die Kurse an der Hochschule habe er immer Urlaub genommen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung betreffend die Kursteilnahme sei nicht klar gewesen, inwieweit er die zu erlernenden Fähigkeiten in seiner Arbeit werde einsetzen können. Daher sei eine Mitfinanzierung durch den Arbeitgeber oder Unterstützung durch Dienstfreistellungen nicht zur Diskussion gestanden (Schreiben Bf ).

Um zu dokumentieren, welche Kenntnisse und Fähigkeiten bei den Kursen an der Hochschule vermittelt worden seien, legte der Bf Unterlagen vor , die er bei den Kursen auf der Hochschule nach Maßgabe der Aufgaben, die ihm während der Kurse gestellt worden seien, entworfen habe. Der Bf bezeichnet diese Unterlagen als abschließende Entwurfsdokumentationen. (Schreiben , Anhänge 3 – 5).

Anhang 3 zum Schreiben des Bf vom : Entwürfe des Bf zu einer Plakatserie zu einer Ausstellung über das Werk eines Architekten in einem Museum für moderne Kunst.

Anhang 4.) zum Schreiben des Bf vom

Verbal ausführlich erklärte Entwürfe zu einer durch den Bf während der Kurse an der Hochschule entworfenen Plakatserie im Zusammenhang mit der Aufführung einer Symphonie von Beethoven.

Anhang 5 zum Schreiben des Bf vom :

Dieser Anhang befasst sich mit dem Thema „Gestaltung von Büchern und Broschüren“.

In der mündlichen Verhandlung wurde vorgebracht:

Der Bf erklärte: Seine Präsentationen seien hauptsächlich Verkaufspräsentationen (S. 4). Der Text der Präsentationen sei durch seinen Dienstgeber vielfach vorgegeben gewesen. Er selbst habe generell bei diesen Präsentationen 10- 20% des Textes selbst verfasst.

Die Einladungen habe er zur Gänze verfasst und gestaltet (S. 1). Die Einladungen mache er im Interesse des Dienstgebers mit Billigung seiner Vorgesetzten. Bei den Einladungen gehe es idR darum, bestehende oder potentielle Kunden zu erreichen. Der Personenkreis, an den sich die Einladungen richteten, variiere zwischen 10 und über 300 Leuten (S. 7).

Die Fotos, die er bei den Präsentationen gezeigt habe, seien von Journalisten , die beim Dienstgeber beschäftigt seien, angefertigt worden. Es gebe einen Pool derartiger Fotos, aus welchem er für seine jeweilige Präsentation eine Auswahl treffe (S. 2). Der Zweck dieser Bilder sei es, die Stimmung aufzulockern (s. 7).
 

Die Standardpräsentationen des Dienstgebers gefielen ihm vom Layout und vom Inhalt her nicht, weil sie nicht ausreichend gut verständlich seien (S. 3).

Der Bf erklärte sodann im Detail, wie hoch sein Anteil an Text und Layout bei den einzelnen Präsentationen gewesen sei (S. 2-5).

Beim äußerlichen Erscheinungsbild von Anhang 18 = Anhang 1a im Schreiben vom habe er das äußerliche Erscheinungsbild verändert. Dass er einem Kunden helfe, die Software zu verstehen, gehöre nicht zu seinen täglichen Aufgaben, gehöre aber auch zu seinem Job (S. 4). Dies stehe auch im Zusammenhang mit dem Umstand dass die Niederlassung seines Dienstgebers in FA in den letzten Jahren stark geschrumpft sei, was das Personal betroffen habe. Er könne aber das Produkt seiner Tätigkeiten später auch bei Präsentationen verwenden. Die Reaktion der Kunden auf derart adaptierte Excel- Tabellen sei positiv.

Die Unterstützung der jeweiligen Kunden erfordere ebenso wie die Gestaltung der Einladungen Improvisation. Der Kurs habe ihm geholfen, seine Routine in diesem Bereich zu festigen (S. 4).

Er selbst habe, seit er bei seinem Dienstgeber beschäftigt sei, genau 98 Schulungen auf den Gebieten Marketing, Vertrieb, Ethik, Finanzwirtschaft erhalten. Um Kreativität sei es dabei nie gegangen. Er habe aber im letzteren Bereich etwas machen wollen, daher habe er diese Kurse belegt (S. 4).

Er mache pro Jahr etwa 100-200 Präsentationen für mehr als 1 Person. Normalerweise habe er zwischen 3 und 10 Zuhörer. Konzernsprache sei Englisch, das gelte auch für die Gespräche, die er mit seinen Kollegen in der Wiener Niederlassung und für Gespräche mit potentiellen Kunden aus Osteuropa.

In die Kategorie Nutzung visueller Möglichkeiten seien die Entwürfe für Plakate für eine Architektenausstellung und ein Beethoven-Konzert , aber auch das Konzept eines Buchprojektes über die indische Stadt Chandigarh gefallen. Der Lehrbeauftragte habe den Lehrgangsteilnehmen ein ungeordnetes Konvolut von Bildern und Texten zum Projekt Chandigarh vorgelegt und habe ihnen die Aufgabe gestellt, daraus ein Buch zu gestalten (S. 5, 6).

Um Bildsprachen sei es während des Kurses auch beim Konzept einer Darstellung eines Liedes für ein Magazin / eine Illustrierte gegangen (S. 6). Alle Beiträge der Lehrgangsteilnehmer seien am Ende zu einer Illustrierten zusammengefasst worden. Er habe ein Lied (in der Niederschrift, S. 6, findet sich insoweit der irreführende Begriff „Bild“) von Procol Harum interpretiert: „A Whiter Shade Of Pale“. In der Darstellung dieses Liedes durch den Bf sei es um eine Beziehung zu einer Frau gegangen, deren Ende der Tod gewesen sei. Er habe zum Teil selbst Fotos angefertigt, zum Teil Fotos aus dem Internet heruntergeladen (50:50), um den Text des Liedes zu illustrieren.

Die handwerklichen Grundlagen der Typographie, die man während des Kurses gelehrt habe, seien die folgenden gewesen: Zuerst seien die Konzepte von den Kursteilnehmern mit Filzstift dargestellt worden. Dadurch sollten sich die Lehrgangsteilnehmer darüber im Klaren werden, was sie eigentlich wollten. Danach habe man den Kursteilnehmern beigebracht, wie man diese Absicht edv-mäßig umsetzen könne. U.a. seien die Lehrgangsteilnehmer auf das Programm „In Design“ von Adobe hingewiesen worden. Man habe im Kurs alle Arten der Darstellung von  Texten behandelt, z.B. Abstand der Buchstaben, Neigungsgrad der Buchstaben, Schriftarten, Kontraste. Auch der „Goldene Schnitt“ sei gelehrt worden, ein Grundkonzept für ein Layout (S. 6 und 7).

Der Bf habe früher bei PGI5 gearbeitet , einer Beratungsfirma. Auch dort habe er Präsentationen (Im Text der Niederschrift , S, 7 wird irrtümlich der falsche Begriff „Repräsentationen“ verwendet) durchgeführt. Der Bf habe früher auch in der Druckerei seiner Eltern gearbeitet. Nach diesen Tätigkeiten habe er für seinen Dienstgeber  zu arbeiten begonnen.

Das Interesse für Typographie sei immer schon vorhanden gewesen. Design gehöre zu seinen Hobbies. Grund für diese Art der Weiterbildung an dieser Hochschule sei sein persönliches Interesse an diesen Dingen und das Bestreben, dieses persönliche Interesse beruflich zu nutzen. Dieser Kurs sei keine Voraussetzung dafür, seinen Job machen zu können. Dieser Kurs sei eben sein Weg, der ihm helfe, seinen Job möglichst gut zu machen (S. 7).

Die Nutzung typografischer Fertigkeiten diene ihm dazu, seinen Job besser machen zu können. Er habe sich dadurch einen bestimmten Ruf bei Kunden und Vorgesetzten erworben. Man sage über ihn „der tut sich was an“ (damit meint der Bf offenkundig: „Er bemüht sich sehr“).

Der Amtsvertreter brachte vor (S. 7):

Die Nützlichkeit dieses Ausbildung für den Beruf (damit ist der Beruf des Bf gemeint) werde nicht bestritten. Allerdings sei immer schon ein privates Interesse des Bf für Themen , die in diesem Kurs behandelt worden seien, gegeben gewesen.

Eine Notwendigkeit dieser Ausbildung für den Beruf des Bf bestünde nicht .

Der Teilnehmerkreis für diese Kurse habe nicht aus den Angehörigen der Berufsgruppe des Bf bestanden. Der Arbeitgeber habe dem Bf keine Dienstfreistellung für die Teilnahme an diesen Kursen und auch nicht einmal eine teilweise Kostentragung gewährt. Die Zielgruppe dieser Kurse habe aus Typogestaltern, Grafikern, visuellen Gestaltern und Medienschaffenden bestanden (S. 7).

Der Bf räumt ein, dass ein persönliches Interesse gegeben sei, dass er aber auch versucht habe, die Relevanz für seinen Beruf darzustellen (S. 8).

Über die Beschwerde wurde erwogen:

A.)Feststellungen:

1.)Berufliche Aufgaben des Bf

Der Bf ist seit vielen Jahren, jedenfalls auch 2015 und im Streitjahr 2016, Vertriebsmitarbeiter eines weltweit tätigen Konzerns. Dieser Konzern überlässt gegen Entgelt auf Zeit Nutzungsrechte an Software, welche weltweit ökonomische Daten (z.B. Aktienkurse, Währungskurse, Ratings von Unternehmen und Staaten, ökonomische Vorhersagen und Trends, erkennbare ökonomische Risken etc) annähernd in Echtzeit bekannt gibt. Diese Software dient Ökonomen dazu, Chancen und Risken von Investitionen auf globaler Ebene zu erkennen. Zu den österreichischen Kunden dieses Unternehmens zählen u.a. Universitäten und Fachhochschulen (u.a. TF41universität; Universität 1234, FH ANE33) und große Banken (u.a. FIN55, NKZ1), aber auch das TUÖU (TUÖU) [Anhänge 1-20 zum Schreiben des Bf vom ; Niederschrift über die mündliche Verhandlung (MV), insbesondere S. 5; Schreiben des Bf vom , erste Seite].

In dieser Funktion als Vertriebsmitarbeiter ist es seine wichtigste Aufgabe, die Umsätze des Dienstgebers zu erhöhen und , für den Fall, dass die Gefahr besteht, dass der Dienstgeber einen Kunden verlieren könnte, dazu beizutragen, dass dieser Kunde gehalten werden kann. Der Dienstgeber erwartet vom Bf, dass dieser Strategien zur Umsatzerhöhung entwickelt und auch selbst umsetzt.

Vom Bf werden insbesondere exzellente Marktkenntnisse, eine gute Kenntnis der Produkte des Dienstgebers, exzellente Verkaufskompetenzen, Kreativität, Fähigkeit , die Produkte des Dienstgebers präsentieren zu können, hohe Sozialkompetenz, Kompetenz im organisatorischen Bereich, und Führungspersönlichkeit erwartet (Arbeitsplatzbeschreibung „Sales Specialist“ Anhang 21 zum Schreiben des Bf vom ).

U.a. gehört es zu den beruflichen Aufgaben des Bf, die Softwareprodukte des Dienstgebers idR gegenüber (potentiellen) Kunden zu präsentieren . Solche Präsentationen führt der Bf üblicherweise 100-200 Mal pro Jahr durch. Üblicherweise hat der Bf bei diesen Präsentationen, die idR in den Räumen von (potentiellen) Kunden stattfinden, 3-10 Zuhörer

 [Niederschrift über die mündliche Verhandlung (MV) S. 4-6; Schreiben des Bf vom , 3. Seite; Beilage zum Schreiben vom : Arbeitsplatzbeschreibung „Sales Specialist=Anhang 21 ].

 Zur Unterstützung seines verbalen Vortrages und zur Unterstützung der Demonstration der Funktionsweise der Software projiziert der Bf bei diesen Präsentationen mit Hilfe eines Beamers auch grafische Darstellungen , Zahlen und Texte (diese Projektionen werden in weiterer Folge vereinfachend als Schaubilder bezeichnet) auf eine Leinwand ( vgl. Schreiben vom , Anhänge 1- 20). Zwar werden dem Bf derartige Schaubilder vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt (MV S. 4, 7; Schreiben des Bf vom , 4. Seite).

Er verändert jedoch üblicherweise zumindest das Layout des Dienstgebers und sehr oft auch die Formulierung der Texte des Dienstgebers in wesentlichem Umfang, um die Schaubilder für die Zuhörer verständlicher und optisch ansprechender erscheinen zu lassen. Er streut bei diesen Präsentationen oft auch Bilder ein, die er einem Pool von Bildern (meist Fotos) entnimmt, die andere Mitarbeiter seines Dienstgebers angefertigt haben (z.B.Deckblätter der Anhänge 1-10), um entweder die Stimmung unter den Zuhörern aufzulockern oder um seine verbalen Ausführungen zu unterstützen. I d R stammen etwa 10-20% der Texte auf den Schaubildern, die er während der Präsentationen zeigt, von ihm selbst, der Rest wird von anderen Mitarbeitern des Dienstgebers verfasst. Das Layout dieser Präsentationen stammt i d R zur Gänze vom Bf (MV S. 2-5, insb. S. 4; Schreiben des Bf vom , 4. Blatt; vgl Anhang 1 a und 1b zum Schreiben des Bf vom ; MV S. 3 ).

Wenn der Dienstgeber des Bf Kunden und/oder Mitarbeiter zu Veranstaltungen schriftlich einlädt, die der Produktpräsentation und dem Pflegen von beruflichen oder geschäftlichen Kontakten dienen, werden diese schriftlichen Einladungen im Einvernehmen mit seinem Vorgesetzten sehr oft zur Gänze durch den Bf mit Texten, Bildern und Symbolen gestaltet (Schreiben vom , Anhänge 11-17; MV S. 4; Schreiben des Bf vom , 4. Seite).

Solche Veranstaltungen („Get2Gether-Events“, „Punsch-Events“), für die der Bf die schriftlichen Einladungen gestaltet hat fanden im Streitjahr 2016 am

26. Jänner

9.März,

5. Juli,

11. Oktober,

17. November und

14. Dezember

statt (Schreiben vom , Anhänge 11-17). Solche Veranstaltungen werden üblicherweise von 10-300 Personen besucht (MV S. 4).

Wenn ein wichtiger Kunde Probleme mit der Anwendung einer vom Dienstgeber des Bf erworbenen Software hat und der Bf davon erfährt, kümmert er sich um das Problem des Kunden und erklärt dem Kunden die Software verbal und mit optisch ansprechenden, anschaulichen Unterlagen, die er zu einem wesentlichen Teil selbst gestaltet hat (MV S. 4; Schreiben des Bf vom , 3. Seite).

Die Muttersprache des Bf ist Deutsch, die Konzernsprache am Arbeitsplatz des Bf ist Englisch. Die Kommunikation des Bf mit osteuropäischen Kunden erfolgt auf Englisch. Der Bf ist für Österreich und Südosteuropa (Balkan) zuständig (Schreiben des Bf vom , 3. Seite).

2.) Beweggründe des Bf zum Besuch der strittigen Kurse auf der Kunsthochschule im Jahr 2015 und im Streitjahr 2016:

Der Dienstgeber des Bf hat dem Bf bisher 98 Schulungen aus den Gebieten Marketing, Vertrieb, Finanzwirtschaft, Ethik angedeihen lassen. Der Bf vermisste jedoch einen Kurs, der ihm Gelegenheit gegeben hätte, etwas Kreatives zu tun (MV S. 4).

Die Eltern des Bf hatten eine Druckerei, in der er selbst auch noch bis zur Einstellung dieses Betriebes gearbeitet hat. Von daher stammen sein Interesse für Typographie und Design und das damit im Zusammenhang stehende Wissen. Mit Typographie ist jener Prozess gemeint, der durch Schrift, Farben, Bilder, Linien, Flächen, Symbole und Leerräume alle Arten von Kommunikationsmedien (z.B. Blätter aus Papier, aber auch in einem Computerprogramm lesbare Seiten) verständlich und optisch ansprechend gestaltet.

Mit Design meint der Bf die optisch ansprechende Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gegenstandes oder einer Information/Aussage .

Der Bf verwendete die Begriffe Typographie und Design in seinem Vorbringen wie Synonyme (MV S. 7; Schreiben des Bf vom , 1., 4., 5. Seite) .

Dieses Interesse für Typographie verwirklicht der Bf regelmäßig in seinem Beruf als Vertriebsmitarbeiter: Er ist davon überzeugt, dass es nicht ausreicht, bei seinen Produktpräsentationen den Kunden und Interessenten nur die richtigen Informationen über die verkauften Produkte zu geben. Die Informationen müssen seiner Ansicht nach auch verständlich und daher auf das Wesentliche reduziert sein und nach Möglichkeit optisch ansprechend auf den Kunden wirken (Schreiben des Bf vom , 1., 4. Seite). Der Bf setzt daher seit Jahren sein Wissen auf dem Gebiet der Typographie ein, um die Produkte des Dienstgebers den Kunden möglichst verständlich und optisch ansprechend präsentieren zu können.

Der Bf hat 2015 und 2016 insgesamt zwei Semester lang Kurse an der Kunsthochschule absolviert, die sich mit Typografie befassten.

Diese Kurse fanden, soweit dies für das Streitjahr 2016 relevant ist, berufsbegleitend jeweils an mehreren Wochenenden (meist Freitags 9-17 Uhr und Samstags 9-16.00) statt:

15. und 16. Jänner (Freitag, Samstag)

4. und 5. März (Freitag, Samstag)

18.und 19. März (Freitag, Samstag)

8. und 9. April (Freitag, Samstag)

20. und 21. Mai (Freitag, Samstag)

10. – 12. Juni (Freitag-Sonntag)

1. und 2. Juli (Freitag, Samstag)

26. und (Freitag, Samstag: Schlusspräsentationen ).

Insgesamt bestanden die Kurse aus 200 Lektionen Kontaktstudium (Studium im Lehrsaal mit dem Dozenten und den anderen Kursteilnehmern) und geschätzten 230 Stunden Selbststudium durch eigenständige, vom Dozenten vorgegebene und später bewertete Projektarbeit .

 Auf Grund dieser Kurse sind dem Bf im Streitjahr 2016 Kosten erwachsen. Er machte diese Kosten (6.730,92 €) als Fortbildungskosten , dh als Werbungskosten im Jahr des Anfalles (2016) geltend.

Der Bf hat sich für diese Kurse an der Kunsthochschule angemeldet, weil er ein persönliches Interesse für Typographie und Design hatte (Typographie und Design gehörten auch damals zu den Hobbies des Bf) , weil er erwartete, dass es ihm diese Kurse ermöglichen würden, mit den Mitteln der Typographie kreativ tätig zu sein und weil er gleichzeitig im Interesse seines Dienstgebers seine Fertigkeiten auf dem Gebiet der Typographie vertiefen wollte (MV S. 4,7).

3.) Der Lehrplan/Die Lehrinhalte dieser Kurse über Typographie an dieser Universität

a.) Grundlagen der Typographie

Während der Kurse wurde den Lehrgangsteilnehmern das erforderliche Programmwissen (z.B. Programm „In Design“ von Adobe) betreffend Typographie (z.B. edv-unterstützte Darstellung von Texten, Abstand, Neigungsgrade von Schriftbildern, Schriftarten, Kontraste, der goldene Schnitt) und dessen praktische Umsetzung gelehrt (MV S. 6 und 7) . Die praktische Umsetzung des Programmwissens erfolgte während der Kurse durch vereinfachte Darstellung von komplexen Informationen, die einen künstlerischen Hintergrund hatten, mit den Mitteln der Typographie, (z.B. Plakat für eine Architektenausstellung mit Anspielungen auf das Werk des Architekten) (Schreiben des Bf vom ,2. , 3.Seite; Anhang 3 zum Schreiben des Bf vom ).

Den Lehrgangsteilnehmern wurden das Erproben visueller Möglichkeiten sprachlicher Botschaften, das Strukturieren und Gewichten von Textinformationen gelehrt. Die Dozenten lehrten moderne Erzählweisen mit den Mitteln der Typographie, Fotographie, graphischer Zeichen und Codes, sie lehrten die moderne Gestaltung eines Layouts (Schreiben des Bf vom , 2., 3. Seite).

Die Dozenten lehrten auch die Gestaltung von Büchern, Broschüren und Zeitschriften, aber auch die Gestaltung von Plakaten und Einladungskarten (Schreiben vom , 2. Seite; Schreiben des Bf vom , Anhänge 3-5).

Die Beschäftigung mit Typographie während dieser Kurse festigte die Routine des Bf auf diesem Gebiet (MV S. 4).

b.) Anwendung dieser Grundlagen

Die Lehrbeauftragten gingen während dieser Kurse wie folgt vor:

Sie stellten den Teilnehmern eine Aufgabe, z.B., ein Plakat für eine Architektenausstellung zu entwerfen. Sie forderten die Teilnehmer auf, zu überlegen, welches Erscheinungsbild die geforderte Darstellung haben sollte. Die Teilnehmer wurden aufgefordert, dieses gewünschte Erscheinungsbild mit Filzstift zu skizzieren. Sodann wurden die Teilnehmer dazu angeleitet, mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Software dieses gewünschte Erscheinungsbild zu verwirklichen (MV S. 6 und 7).

Die technische Umsetzung war für den Bf eine Vertiefung seiner schon vorhandenen Routine auf dem Gebiet der Typographie (MV S. 4).

aa.) Architektenausstellung (MV S. 5-6)

Z.B. wurde den Lehrgangsteilnehmern die Aufgabe gestellt, Entwürfe für ein Plakat und eine Einladungskarte für eine Architektenausstellung zu entwerfen. Das Plakat musste nicht nur eine Information über die Zeit und den Ort der Ausstellung liefern, sondern auch Anspielungen auf das Werk des Künstlers (Linien, Leerräume, Rechtecke, Dreiecke, vgl. Anhang I zu Anhang 3 zum Schreiben vom ) enthalten. Diagonale Schriftzüge sollten z.B. Fensterschlitze darstellen (Schreiben des Bf vom , Blatt 2).

Wie sich der Bf dieser Aufgabe gestellt hat, ist im Anhang 3 zum Schreiben des Bf vom , insbesondere in den Punkten 1 bis 24; 26.4, 27.3= S. 50 verbal und bildlich dargestellt worden. In den meisten Entwürfen (siehe Plakatentwürfe und verbale Erläuterungen in Punkten 1-24) hat der Bf versucht, Anspielungen auf Linien, geometrische Figuren und Leerräume , die das Werk dieses Architekten prägen (Anhang I zum Anhang 3), unterzubringen.

Einen seiner Entwürfe (Nr. 16 im Anhang 3 zum Schreiben vom November 2018) erklärt der Bf z.B so: „ In Anlehnung an den Dekonstruktivismus wurden die einzelnen Buchstaben möglichst „inhomogen“ (groß vs. klein) dargestellt und sollen am Plakat wie Fragmente wirken „L“ und „K“ wurden dabei sehr groß dargestellt, da sie sehr gut die Formen und Linien in EKD44 Architektur bzw im Dekonstruktivismus widerspiegeln. Durch die Verteilung der Informationseinheiten quer über das Papierformat ergeben sich immer wieder Leerräume zwischen den Informationseinheiten.“

Die Endprodukte (Plakate) des Bf, die er während dieses Kurses hergestellt hat, sind auf ein Publikum ausgerichtet, das optische Reize schätzt und sich für moderne Kunst interessiert (vgl. Anhang 3 zum Schreiben vom , Punkte 26.4 und 27.3= S. 50).

Das äußere Erscheinungsbild dieser Plakate für eine Architektenausstellung, die der Bf während der Kurse an dieser Hochschule entworfen hat (Beilage 3 zum Schreiben des Bf vom November 2018), ist den Einladungskarten, die der Bf entwirft und die im Namen des Dienstgebers an (potentielle) Kunden des Dienstgebers und zum Teil auch an Angestellte des Dienstgebers verteilt werden (Anhänge 11-17 zum Schreiben vom Oktober 2018), vergleichbar.

bb.) Beethoven-Konzert (Anhang 4 zum Schreiben des Bf vom November 2018; MV S. 5-6).

Es wurde den Lehrgangsteilnehmern durch den Lehrbeauftragten die Aufgabe gestellt, Entwürfe für ein Plakat für ein Beethoven-Konzert ( 5. Symphonie) zu entwerfen. Das Plakat musste nicht nur eine Information über die Zeit und den Ort des Konzerts liefern, sondern auch Anspielungen auf den Inhalt der 5. Symphonie enthalten. Es wurde von den Teilnehmern verlangt, diese Symphonie als komplexes System zu erkennen, darin Strukturen festzustellen und diese Strukturen in einer Serie von Plakaten darzustellen (Schreiben des Bf vom , 2., 3. Seite; Anhang 4 zu diesem Schreiben „Entwurfskriterien und Ziele“).

Wie sich der Bf dieser Aufgabe gestellt hat, ist im Anhang 4 zum Schreiben des Bf vom verbal und in mehreren Entwürfen dargestellt worden.

Der Bf legte nicht nur zahlreiche Entwürfe für ein derartiges Plakat vor, sondern auch umfangreiche verbale Anmerkungen zu seinen Entwürfen. Daraus ist erkennbar, dass je nach dem Thema des Satzes des Musikstückes, der gerade dargestellt werden sollte, die Schrift variiert wurde (Schreiben vom , 3. Seite).

Ein größerer Zeilenabstand auf dem Plakat sollte das Crescendo zum Ausdruck bringen, ein geringerer Zeilenabstand das Pianissimo. Eine horizontale Ausrichtung des Textes sollte nach der Absicht des Bf die Dominanz der Bläser andeuten. Die Dominanz der Streicher stellte der Bf durch eine 45 Grad-Neigung des Textes dar (Anhang 4 zum Schreiben vom , „Entwurfsprozess“).

Der Bf erwähnt in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit einer starken Vereinfachung (Anhang 4, „Entwurfskriterien und Ziele“)

Schließlich fand der Bf zum folgenden Resumee: „…Leider ist es mir nicht ganz gelungen, noch mehr die chaotische/kreative Seite in den Entwurfsprozess einzubringen- auf der anderen Seite bin ich mir nicht sicher, ob bei diesem Stück ein „kreativerer“ Ansatz ein akzeptables Ergebnis erbracht hätte…

Das äußere Erscheinungsbild dieser Plakate für ein Beethoven-Konzert, die der Bf während der Kurse an dieser Hochschule entworfen hat (Anhang 4 zum Schreiben des Bf vom November 2018), ist den Einladungskarten, die der Bf entwirft und die im Namen des Dienstgebers an (potentielle) Kunden des Dienstgebers und zum Teil auch an Angestellte des Dienstgebers verteilt werden (Anhänge 11-17 zum Schreiben vom Oktober 2018), vergleichbar.

Auch dieser Umstand zeigt, dass der Bf während der Kurse an dieser Hochschule Tätigkeiten verrichtet hat (Entwurf von Plakaten für künstlerisch geprägte Veranstaltungen, vgl. Anhänge 3 und 4 zum Schreiben vom November 2018), die einem Teil jener Tätigkeiten, die er normalerweise während seiner Dienstzeit ausübt (Gestaltung von schriftlichen Einladungen für gesellige Veranstaltungen , vgl. Anhänge 11-17 zum Schreiben vom Oktober 2018 ) vergleichbar sind.

Allerdings lässt sich der Bf bei der Gestaltung der Einladungskarten , die im Namen des Dienstgebers verteilt werden (Anhänge 11-17 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018), ganz zum Unterschied von den Entwürfen , die er während des Kurses hergestellt hat (Anhänge 3 und 4 zum Schreiben vom November 2018) üblicherweise auf keine oder wesentlich geringere Experimente mit dem Schriftbild ein , dh, der Bf zeigt üblicherweise bei der Gestaltung der schriftlichen Einladungen des Dienstgebers nicht alles, was er kann, weil er Rücksicht auf den unterschiedlichen Adressatenkreis nimmt. Nüchtern denkende Ökonomen, an die sich der Bf im Namen des Dienstgebers bei den von ihm gestalteten Einladungskarten wendet, bevorzugen offenbar ein konservatives Schriftbild (vgl. Anhänge 11-14 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018), während kunstbegeisterte Personen, die ein Plakat für eine künstlerisch geprägte Veranstaltung lesen, durchaus gerne auch ein ungewöhnliches Schriftbild (Anhang 3, Nr. 13,16, 22.7,24.1,24.9,26.4 und Anhang 4 zum Schreiben vom November 2018) mit zum Teil sich im Kreise drehenden Buchstabenlesen.

cc.) Gestaltung eines Buchs (Anhang 5 zum Schreiben des Bf vom ).

Bei den Kursen wurde auch die Gestaltung eines Buches konzipiert. Den Lehrgangsteilnehmern wurden in ungeordneter Weise Texte und Bilder zur Verfügung gestellt. Es wurde ihnen die Aufgabe gestellt, daraus ein Buch zu gestalten. Der Bf konzipierte daraufhin in einer gemeinschaftlichen Arbeit mit anderen Lehrgangsteilnehmern ein Buch über eine indische Stadt, die in den Fünfziger Jahren durch ein Team von Architekten geplant worden ist (MV S. 5, 6).

dd.) Bei den Kursen wurde den Lehrgangsteilnehmern auch der Text eines Liedes gezeigt. Es wurde den Kursteilnehmern die Aufgabe gestellt, diesen Text zu interpretieren und mit Bildern zu illustrieren. Alle Beiträge der Lehrgangsteilnehmer sind am Ende in das Konzept einer Illustrierten/ eines Magazins eingeflossen.

Der Bf hat den als rätselhaft geltenden Text eines Liedes der britischen Pop-Band Procol Harum („A Whiter Shade Of Pale“, veröffentlicht 1967, geschrieben von Keith Reid) interpretiert und mit Fotos illustriert. Es ging in diesem Lied der Interpretation des Bf zufolge um eine Beziehung zu einer Frau, deren Ende der Tod gewesen ist. Der Bf hat zum Teil selbst Fotos angefertigt, und zum Teil passende Fotos aus dem Internet heruntergeladen, um dieses Lied zu illustrieren (MV S. 6).

Der Text des Liedes lautet:

„A Whiter Shade Of Pale“

Erste Strophe

 „We skipped the light fandango,

turned cartwheels `cross the floor.

I was feeling kind of seasick,

But the crowd called out for more.

The room was humming harder,

as the ceiling flew away.

When we called out for another drink,

the waiter brought a tray.

Refrain

And so it was that later,

as the miller told his tale,

that her face, at first just ghostly,

turned a whiter shade of pale.

Zweite Strophe

She said, `there is no reason,

and the truth is plain to see‘.

But I wandered through my playing cards

And would not let her be

one of sixteen vestal virgins,

who were leaving for the coast.

And although my eyes were open,

they might just as well been closed (sic!).

Refrain

And so it was that later,

as the miller told his tale,

that her face, at first just ghostly,

turned a whiter shade of pale.

Dritte Strophe

She said, ‚I´m home on shore leave‘,

though in truth we were at sea.

So I took her by the looking glass

And forced her to agree.

Saying ‚you must be the mermaid,

 who took Neptune for a ride‘.

But she smiled at me so sadly

That my anger straightway died.

Vierte Strophe

If music be (sic!) the food of love,

then laughter is its queen.

And likewise, if behind ´s in front,

then dirt in truth is clean.

My mouth by then like cardboard,

seemed to slip straight through my head.

So we crash-dived straightway quickly

and attacked the ocean bed.“

Übersetzung:

„Weißer als Bleich“

Erste Strophe .)

„Wir ließen den leichten Fandango (Anm.: ein spanischer Tanz) aus,

und schlugen auf dem Boden (Anm: wahrscheinlich ist „Tanzboden“ gemeint) Rad.

Ich fühlte mich wie seekrank,

aber die Menge rief nach mehr.

Der Raum brummte stärker (Anm: wahrscheinlich ist das Brummen der Bässe gemeint),

als die Decke (der Plafond) davonflog .

Als wir noch ein Getränk bestellten,

brachte der Kellner ein Tablett (Servierbrett).

Refrain

Und so kam es, dass später,

als der Müller seine Geschichte erzählte,

ihr Gesicht, das zuerst nur geisterhaft gewesen war,

weißer als bleich wurde.

Zweite Strophe

Sie sagte, ´Es gibt keinen Grund,

und die Wahrheit ist offensichtlich.´

Aber ich ging meine Spielkarten durch,

und wollte sie nicht

eine von 16 Vestalinnen sein lassen,

die zur Küste hin aufbrachen.

Und obwohl meine Augen offen waren,

hätten sie ebenso geschlossen sein können.

Refrain

Und so kam es, dass später,

als der Müller seine Geschichte erzählte,

ihr Gesicht, das zuerst nur geisterhaft gewesen war,

weißer als bleich wurde.

Dritte Strophe

Sie sagte, `Ich bin auf Landurlaub´(Anm: kurzer Urlaub der Matrosen, während das Schiff im Hafen liegt),

obwohl wir in Wirklichkeit auf See waren

So nahm ich sie beim Spiegel,

und zwang sie, einzuwilligen.

Ich sagte, `Du must die Meerjungfrau sein,

die sich Neptun für einen Ritt ausgesucht hat´.

Doch sie lächelte mich so traurig an ,

dass sich mein Ärger sofort in Luft auflöste.

vierte Strophe

Wenn Musik die Nahrung der Liebe ist,

Ist das Lachen ihre Königin.

Und ebenso, wenn hinten vorne ist,

dann ist Dreck in Wahrheit sauber.

Mein Mund war mittlerweile wie Pappe,

er schien geradewegs durch meinen Kopf zu schlüpfen.

So tauchten wir rasend schnell ab

und stießen in vollem Angriff gegen das Bett des Meeres“.

Dem Bf erschien damals während des Kurses der Text wie die Beschreibung eines Totentanzes. Ein Bild, das der Bf zur Illustration des Textes während des Kurses u.a. beigefügt hat, war das verschwommene Foto eines Mannes, der sich das Hemd auszieht. Dies sollte nach der Intention des Bfs einen Mann im Drogenrausch darstellen.

ee.) Zielgruppe der Kurse: Grafiker, visuelle Gestalter, Typogestalter, Medienschaffende (vom Bf vorgelegte Broschüre „Typography and Print“)

Da der Bf das optische Erscheinungsbild der schriftlichen Unterlagen , die er zur Unterstützung seiner Produktpräsentationen verwendet, in maßgeblichem Umfang selbst gestaltet (100% des Layouts stammt idR vom Bf, 10-20% der Texte ebenso; vgl. MV S. 1-4) , ist er auch zur Zielgruppe der visuellen Gestalter zu zählen, die die Organisatorin der strittigen Kurse erreichen wollte. Zum selben Ergebnis kommt man, wenn man an die schriftlichen Einladungen denkt, die der Bf im Auftrag des Dienstgebers vom Layout und vom Text her selbst gestaltet (MV S. 1; Beilagen 11-17 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018).

ff.) Einsetzbarkeit des Wissens über Typographie im Allgemeinen – Einsatz dieses Wissens im Besonderen während dieser Kurse:

Die Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes von Informationen mit den Mitteln der Typographie zählt heute zu den beruflichen/betrieblichen Aufgaben der Grafiker, Medienschaffenden, Verleger, (Web-) Designer, Werbeagenturen, Druckereien, (Fach-)Hochschulen, Lehranstalten, (Broschüre Typography and Print).

Darüber hinaus sind für Jeden, der sein Wissen und seine Erfahrungen an andere Personen weitergibt , und der diese Tätigkeit durch schriftliche Unterlagen unterstützt, die er selbst herstellt, Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit Typographie von Nutzen, wenn er erreichen will, dass die von ihm hergestellten schriftlichen Unterlagen gut verständlich , optisch ansprechend und professionell aussehen.

Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Typographie per se kein typischerweise der Freizeitgestaltung zuzuordnendes Fachgebiet ist, welches in wesentlichem Umfang typischerweise der Selbstverwirklichung , der Stärkung des Charaktergefüges , der Erhöhung der Lebensfreude, der Erleichterung sozialer Kontakte, etc dient .

Typographie ist vielmehr typischerweise ein modernes Handwerk, dessen Beherrschung in jenen Berufen nützlich sein kann, in welchem nicht nur verbal, sondern auch mit Hilfe von selbst gestalteten schriftlichen Unterlagen kommuniziert wird.

Allerdings wurde in den gegenständlichen Kursen das Wissen betreffend Typographie ausschließlich im Zusammenhang mit Aufgabenstellungen angewandt, welche in einem künstlerischen Zusammenhang (Architektur, Musik, vgl. Beilagen 3-5 zum Schreiben des Bf vom und MV S. 6 in Bezug auf die Interpretation des Liedtextes „A Whiter Shade Of Pale“) standen.

Die strittigen Kurse auf der Kunsthochschule weisen eine typische Nähe zur persönlichen Lebensführung der Kursteilnehmer und auch des Bf auf.

gg.) Die Hobbies des Bf:

Zudem hat der Bf besondere private Interessen:

Der Bf nutzt sein Wissen um Typographie und Design , das er während dieser Kurse gefestigt hat, nicht bloß beruflich, sondern auch privat. Bereits bei der Anmeldung für diese Kurse und auch danach bis heute gehörten und gehören Typographie und Design auch zu den Hobbies des Bf (MV S. 7). Die strittigen Kurse auf der Kunsthochschule stehen jedenfalls auch im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung des Bf.

hh.) Nach der Absolvierung dieses Universitätslehrganges wurde dem Bf ein „Certificate of Advanced Studies“ verliehen (vom Bf vorgelegte Broschüre „Typography and Print“).

c.) Auswirkungen dieser Kurse auf die berufliche Tätigkeit des Bf.:

Durch diesen Kurs konnte der Bf auch seine Routine im Bereich der Nutzung seines Wissens über Typographie festigen. Die Absolvierung dieses Kurses war auch im Hinblick auf die beruflichen Anforderungen des Bf nützlich (MV S. 4,7). Der Bf nutzt sein durch die gegenständlichen Kurse gefestigtes Wissen über Typographie fast täglich beruflich, indem er insbesondere schriftliche, zum Teil mit Bildern unterstützte Produktpräsentationen zum Teil textlich und fast immer vom Layout her zur Gänze gestaltet (MV S. 1-4). Diese schriftlich dargestellten Präsentationen, die seine verbalen Ausführungen gegenüber (potentiellen) Kunden unterstützen, dienen (potentiellen) Kunden seines Dienstgebers als Entscheidungshilfe im Hinblick auf die Frage, ob sie in die Software des Dienstgebers des Bf investieren wollen.

Der Bf nutzt sein Wissen über Typographie, das durch die gegenständlichen Kurse gefestigt wurde, mit dem Wissen und dem Willen seines Vorgesetzten auch zur Gestaltung von Einladungskarten für gesellige Veranstaltungen, zu denen sein Dienstgeber regelmäßig hauptsächlich (potentielle) Kunden einlädt (MV S. 4).

Ferner nutzt der Bf dieses Wissen auch bei der Unterstützung von Kunden, die Schwierigkeiten haben, sich in der vom Dienstgeber des Bf erworbenen Software zurecht zu finden (MV S. 4).

d.) Notwendigkeit dieser Kurse an der Hochschule?

Der Dienstgeber des Bf stellt gegen Entgelt Nutzungsrechte für Software zur Verfügung, die ökonomische Daten enthält.

Der Bf ist Vertriebsmitarbeiter seines Dienstgebers und er war es auch zu jener Zeit, als er sich für diese Kurse angemeldet und die Kurse absolviert hat. Es gehört insbesondere auch zu seinen beruflichen Aufgaben, die Software, die sein Dienstgeber Kunden gegen Entgelt zur Nutzung überlässt, gegenüber (potentiellen) Kunden verbal und unterstützt durch schriftliche Unterlagen, zu präsentieren. Die schriftlichen Unterlagen gestaltet der Bf üblicherweise zu wesentlichen Teilen selbst .

Es gehört ferner u.a. auch zu seinen beruflichen Aufgaben, Einladungskarten zu gestalten, die der Dienstgeber insbesondere an (potentielle) Kunden verschickt. Es gehört auch zu seinen Aufgaben, gewissen Kunden, die Schwierigkeiten bei der Anwendung der Software des Dienstgebers haben, dabei zu helfen, diese Schwierigkeiten zu überwinden. In diesem Zusammenhang stellt der Bf schriftliche Unterlagen her, in welchen das optische Erscheinungsbild der Software möglichst anschaulich vor Augen geführt wird.

Für den Bf als Vertriebsmitarbeiter seines Dienstgebers waren diese Kurse, bei welchen das Wissen über Typographie für künstlerisch anspruchsvolle Aufgabenstellungen (Anhänge 3-5 zum Schreiben des Bf vom November 2018) angewandt wurde, nicht notwendig (vgl. MV S. 6 und 7).

4.) keine Umschulungsmaßnahme

Der Bf hat mit diesen Kursen an der Kunsthochschule keine Umschulung für einen anderen Beruf bezweckt.

B.) Beweiswürdigung:

1.)Zu den ausschließlich künstlerischen Themen, mit welchen sich die Lehrgangsteilnehmer während und auf Grund der Kurse auf der Kunsthochschule (es gab auch Hausaufgaben) beschäftigten und zu deren Nähe zur privaten Lebensführung:

Es wurde in den gegenständlichen Kursen das Wissen betreffend Typographie ausschließlich im Zusammenhang mit Aufgabenstellungen angewandt, welche in einem künstlerischen Zusammenhang (Architektur, Musik, vgl. Beilagen 3-5 zum Schreiben des Bf vom und MV S. 6 in Bezug auf die Interpretation des Liedtextes „A Whiter Shade Of Pale“) standen. Dies ist daraus erkennbar, dass der Bf mehrfach aufgefordert worden ist, Unterlagen darüber vorzulegen, was bei diesen Kursen gelehrt worden ist (Ergänzungsauftrag vom , Punkte1,3, 4; Ergänzungsauftrag vom , Punkte 1b, 2 und 4) und daraus, dass der Bf nur Unterlagen vorgelegt hat, die zeigen, dass in den Kursen Aufgabenstellungen bearbeitet worden sind, die etwas mit Kunst zu tun hatten (Beilagen 3-5 zum Schreiben des Bf vom ). Wann auch immer der Bf ein konkretes Beispiel dafür nannte, was bei diesen Kursen geschehen ist, nannte er die Beschäftigung mit einem künstlerischen Thema (MV S 6 betreffend die Interpretation des Liedes „A Whiter Shade Of Pale“).

Gerade die Beschäftigung mit Kunst im weitesten Sinn (z.B., wie im gegenständlichen Fall Architektur und Musik) wird von vielen Menschen als angenehme Freizeitgestaltung erachtet. Daher weisen diese strittigen Kurse auf der Kunsthochschule jedenfalls eine typische Nähe zur persönlichen Lebensführung der Kursteilnehmer und daher auch des Bf auf.

2.) weitere Ausführungen zur Frage, ob diese Kurse auch der privaten Lebensführung des Bf gedient haben - Zur Feststellung, dass Typographie und Design bereits vor der Anmeldung des Bf für diese Kurse zu den Hobbies des Bf zählten:

Mit Typographie ist gemeint: siehe oben Feststellungen Punkt 2. Mit Design ist gemeint: Siehe oben Feststellungen Punkt 2.

Der Bf hat eingeräumt, dass das Interesse für Typographie schon immer da gewesen sei, und dass Design zu seinen Hobbies zähle. Dies sei auch der Grund für diese Art der Weiterbildung an der Kunsthochschule gewesen, sein persönliches Interesse an diesen Dingen und das Bestreben, dieses persönliche Interesse auch beruflich zu nutzen (MV S. 7). Dies deutet darauf hin, dass diese Kurse auch der privaten Lebensführung gedient haben. Dies zeigt aber auch neben mehreren anderen Indizien, dass der Bf die Begriffe „Typographie“ und „Design“ wie Synonyme verwendet.

Zur Verwendung der Begriffe „Typographie“ und „Design“ als Synonyme durch den Bf gibt es noch folgende, weitere Hinweise:

Der Bf brachte vor,

- Für eine erfolgreiche …..Verkaufspräsentation…..sei es notwendig, professionelles Verkaufsmaterial bzw. Präsentationsunterlagen mit professionellen Tools zu erstellen. Es sei daher wichtig, diese typographisch und gestaltungsmäßig (Anm: Letzteres hat etwas mit Design zu tun) so aufzubereiten, dass diese den Nutzen der zu verkaufenden Produkte optimal darstellten und somit den Verkaufserfolg erhöhten (Vorlageantrag);

- er sei früher in der Druckereibranche tätig gewesen; Themen wie Design und Typographie seien dabei täglich präsent gewesen. ….…Im Verkauf werde meist mit harten Fakten und Zahlen argumentiert, hier sei für weiche Themen, wie Form, Farben oder generell Design üblicherweise wenig Platz. …..Er sei immer der Meinung gewesen, dass die Form und das Design von Verkaufsmaterialien und Präsentationen (bzw alles Visuelle, dass an einen Kunden gehe), immer großen Einfluss auf den Adressaten und sein Kaufverhalten hätten . Es sei für ihn entscheidend, Text und andre Objekte (Bilder, Tabellen Grafiken) so einzusetzen, dass diese den Kern der Botschaft in optimaler Art und Weise wiedergeben (Schreiben des Bf vom , 1. und 4. Seite);

- es seien oft komplexe Zusammenhänge, die mittels gutem Design bzw guter Typographie wesentlich anschaulicher und einfacher dargestellt werden könnten ..Gute Typographie könne die Lesbarkeit und das Erinnerungsvermögen entscheidend unterstützen (Schreiben des Bf vom , 4. Seite);

-er verantworte die Gestaltung / das Design von Eventaussendungen und Einladungen: ….Für die traditionellen „Punsch-Events“ habe er seine Kolleginnen bei der Gestaltung der Einladungen design-technisch unterstützen können (Schreiben des Bf vom , 4. Blatt);

-…ein oft mit Typographie & Design wenig in Zusammenhang gebrachtes Thema sei die Gestaltung von User Workflows im IT Bereich (Scheiben des Bf vom , 5. Blatt).

Soweit zur Verwendung der Begriffe „Typographie“ und „Design“ als Synonyme durch den Bf.

Da der Bf erklärt hat, dass Design zu seinen Hobbies zähle und dass dies auch der Grund für diese Art der Weiterbildung an der Kunsthochschule gewesen sei, und da Typographie und Design zwei Begriffe sind, die der Bf wie Synonyme verwendet, ist einer der Gründe für den Besuch dieser Kurse jener, dass Typographie und Design zu den Hobbies des Bf zählen (vgl. MV S. 7). Typographie und Design sind daher ein Interessensgebiet, das zur Sphäre der persönlichen Lebensführung des Bf zu zählen ist.

Zudem hat der Bf auch eingeräumt, er habe diese Kurse besucht, weil er etwas Kreatives machen habe wollen (MV S. 4): Bei diesen Kursen ist es tatsächlich um die Nutzung des Wissens über Typographie für künstlerisch geprägte Aufgabenstellungen (Anhänge 3-5 zum Schreiben des Bf vom ; MV S. 6) gegangen. Dies deutet auf eine erhebliche private Mit-Veranlassung der Teilnahme an diesen Kursen hin.

Ferner hat der Bf in seiner Beschwerde vom noch sinngemäß erklärt, dass die strittigen Bildungsmaßnahmen in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Bf stünden. Dies indiziert auch die Nähe der strittigen Bildungsmaßnahmen zur persönlichen Lebensführung.

In dieses Bild fügen sich die künstlerischen Themen, die nichts mit dem Beruf des Bf zu tun hatten, um die es während der Kurse abgesehen von der Nutzung des Wissens um Typographie gegangen ist:

-typographische Gestaltung von Plakaten und schriftlichen Einladungen für eine Architektenausstellung, die Anspielungen auf das Werk des Architekten enthielten (Anlage 3 zum Schreiben des Bf vom November 2018).

-typographische Gestaltung von Plakaten für ein Konzert (Beethovens 5. Symphonie), die Anspielungen auf die 5. Symphonie enthielten (Anlage 4 zum Schreiben des Bf vom November 2018).

-schriftliche Interpretation des psychedelisch anmutenden Textes eines Liedes der britischen Pop-Band Procol Harum („A Whiter Shade Of Pale“,1967) und Illustration dieses Textes mit Fotos (MV S. 6).

-Gestaltung eines Buchs über eine indische Stadt, die zur Gänze durch ein Team von Architekten geplant worden ist (Anlage 5 zum Schreiben des Bf. vom November 2018).

Diese Themen deuten darauf hin, dass die Lehrgangsteilnehmer ein beträchtliches Interesse für Kunst gehabt haben müssen. Andernfalls hätten sie sich für diese Kurse, bei welchen mit den Mitteln der Typographie künstlerische Themen bearbeitet wurden, nicht angemeldet. Das indiziert, dass sich der Bf auch privat für Kunst interessiert und dass auch deshalb diese Kurse auch dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind.

Ein weiterer Aspekt, der auf die beträchtliche Nähe dieser Bildungsmaßnahme zur persönlichen Lebensführung des Bf hindeutet, ist das Vorbringen des Bf im Schreiben vom , 3. Seite: „Zum Zeitpunkt der Entscheidung betreffend die Kursteilnahme war nicht klar, inwieweit ich die zu erlernenden Fähigkeiten in meiner Arbeit einsetzen kann, deswegen stand es auch nicht zur Diskussion, dass der Arbeitgeber diese Ausbildung in irgendeiner Form mitfinanziert …“

Aus diesen Gründen dienten diese Kurse auch der privaten Lebensführung des Bf.

3.)Zur Frage der Notwendigkeit dieser Kurse für die berufliche Tätigkeit des Bf:

aa.) keine Kostentragung des Dienstgebers

Der Dienstgeber des Bf hat dem Bf für die Zeitdauer dieser Kurse weder Dienstfreistellung gewährt, noch einen Teil der Kosten dieser Kurse getragen. Dies ist ein Indiz für mangelnde berufliche Notwendigkeit dieser Kurse (Schreiben des Bf vom , 3. Blatt).

bb.) Motiv des Bf für den Besuch dieser Kurse

Der Grund, der den Bf bewogen hat, diese Kurse auf der Kunsthochschule zu belegen, war, dass er etwas Kreatives machen wollte (MV, S. 4). Bei den Kursen an der Kunsthochschule wurde das gelehrte Wissen über Typographie im Zusammenhang mit Aufgabenstellungen , die im Zusammenhang mit einem künstlerischen Thema standen (Anhänge 3-5 zum Schreiben des Bf vom ; MV S. 6 betreffend das Lied „A Whiter Shade Of Pale“) angewendet. Daraus folgt: Der Bf wollte seine Fähigkeiten , die er im Zusammenhang mit Typographie hat, im Zusammenhang mit künstlerischen Themen in kreativer Weise anwenden. Es gibt keinen Hinweis dafür, dass die Anwendung des Wissens über Typographie auf künstlerische Aufgabenstellungen für einen Vertriebsmitarbeiter in der Softwarebranche beruflich notwendig ist.

Bei dem gegenständlichen Lehrgang handelt es sich nicht um eine spezifisch auf die Bedürfnisse eines Vertriebsmitarbeiters in der Software-Branche abstellende Fortbildung (vgl. ). Dies zeigt die Darstellung von Themen, die mit Kunst im Zusammenhang stehen, mit den Mitteln der Typographie während dieser Kurse (Beilagen 3-5 zum Schreiben des Bf vom ; MV S. 6 betreffend die Ausführungen des Bf betreffend die Interpretation des Liedes „A Whiter Shade Of Pale.“)

Dieses oben erwähnte Motiv (Bedürfnis nach Kreativität) des Bf und der mangelnde Zuschnitt dieser Kurse auf den Vertrieb deutet somit auf mangelnde berufliche Notwendigkeit dieser Kurse hin.

In dieses Bild fügen sich die folgenden Angaben des Bf: „Das Interesse für Typographie war eigentlich schon immer da. Design (Anmerkung des Gerichtes: der Bf verwendet die Begriffe Typographie und Design wie Synonyme, vgl. Punkt 1) gehört auch zu meinen Hobbies. Das war auch der Grund für diese Art der Weiterbildung an der Kunsthochschule, mein persönliches Interesse an diesen Dingen und mein Bestreben, dieses persönliche Interesse auch beruflich zu nutzen (MV S. 7)“. Diese Ausführungen lassen keine berufliche Notwendigkeit dieser Kurse erkennen.

cc.)Auf Vorhalt wurden keine konkreten Gründe für die Notwendigkeit dieser Kurse an der Kunsthochschule bekannt gegeben;

Dem Bf ist auch vorgehalten worden, dass diese Kurse nicht notwendig für die berufliche Tätigkeit gewesen sind (MV S. 7). Dennoch hat der Bf keine konkreten, nachvollziehbaren Gründe nennen können, die für die Notwendigkeit dieser Kurse sprechen hätten können.

dd.) die Routine des Bf i V m Typographie

Der Bf hat angegeben, diese Kurse hätten ihm geholfen, seine Routine in diesem Bereich zu festigen (MV S. 4). Dies ist kein hinreichender Hinweis auf eine berufliche Notwendigkeit dieser Kurse.

Der Bf hat im Zusammenhang mit Ergänzungsaufträgen vom und vom Unterlagen vorgelegt, die aus den Kursen von 2016 stammen:

-Unterlagen über Entwürfe von Plakaten für eine Architektenausstellung, die Anspielungen auf das Werk des Architekten enthielten, und die er selbst nach den Vorgaben des Dozenten verfasst hat (Anhang 3 zum Schreiben des Bf vom );

-Unterlagen über Entwürfe von Plakaten für ein Beethoven- Konzert (5. Symphonie), die ebenso Anspielungen auf diese Symphonie enthalten (Anhang 4 zum Schreiben des Bf vom Nov. 2018)

-Unterlagen über die Gestaltung eines Buches über eine Stadt, die durch ein Team von Architekten geplant worden ist, wobei bei dieser Gestaltung mehrere Lehrgangsteilnehmer mitgewirkt haben (Anhang 5 zum Schreiben des Bf vom Nov. 2018).

Der Bf hat während des Kurses auch die Aufgabe erhalten, den psychedelisch anmutenden Text eines Liedes der Pop-Gruppe „Procol Harum“ zu interpretieren und mit Bildern zu illustrieren: „ A Whiter Shade Of Pale“(GB 1967). Mehrere Lehrgangsteilnehmer zusammen haben aus ihren Beiträgen den Entwurf für eine Illustrierte (ein Magazin) verfasst (MV S. 6).

Diese durch den Bf konkret nachgewiesenen Aktivitäten , die während der Kurse stattgefunden haben, zeigen, dass die Dozenten die Lehrgangsteilnehmer mehrfach aufgefordert haben, ein komplexes künstlerisches Thema (Architektenausstellung usw) gedanklich zu erfassen und sodann mit den Mitteln der Typographie (Bild und/oder Textsprachen) vereinfacht oder auf das Wesentliche konzentriert, darzustellen. Dabei wurden die Lehrgangsteilnehmer zum Teil aufgefordert, gemeinsam an einem Entwurf zu arbeiten (z. B. Entwurf einer Illustrierten , in der u.a. auch die Interpretation des Liedes von Procol Harum zu finden war).

Diese nachgewiesenen (Anhänge 3-5 zum Schreiben vom ) oder zumindest glaubhaft konkret dargestellten (MV S 6 „A Whiter Shade Of Pale“) Aktivitäten während der Kurse enthalten keinen Nachweis beruflicher Notwendigkeit dieser Kurse. Sie zeigen aber, dass der Bf während der Kurse mehrfach Gelegenheit erhalten hat, sich mit den Mitteln der Typographie und des Designs mit komplexen , künstlerischen Themen zum Teil im Teamwork auseinanderzusetzen. Es wird nicht bezweifelt, dass derlei Aktivitäten geeignet waren, wie der Bf vorgebracht hat, die Routine des Bf auf dem Gebiet der Typographie zu erhöhen (MV S. 4) und dass dies beruflich nützlich gewesen ist (MV S. 7).

Der Bf selbst hat auf Vorhalt keinen konkreten und nachvollziehbaren Grund für die berufliche Notwendigkeit dieser Kurse (MV S. 7) bekannt gegeben. Es kann aber auch aus dem Inhalt dieser durch den Bf konkret bekannt gegebenen (Anhänge 3-5 Schreiben vom November 2018; MV S. 6 betreffend „A Whiter Shade Of Pale“) Aktivitäten , die es während der Kurse gegeben hat, keine berufliche Notwendigkeit dieser Kurse für den Bf erkannt werden.

ee.) die Kollegen des Bf besuchen solche Kurse nicht

Kein Arbeitskollege, der wie der Bf im Vertrieb tätig ist, und ähnliche oder vergleichbare Aufgaben erfüllt, hat so einen Kurs absolviert. Dies deutet auf mangelnde berufliche Notwendigkeit dieser Kurse an der Kunsthochschule hin.

ff.) die Beschwerde des Bf vom

In seiner Beschwerde gegen den bekämpften Bescheid hat der Bf sinngemäß dargelegt, dass die gegenständlichen Kurse nichts mit seinen beruflichen Aufgaben gemein hätten. Diese Angaben des Bf sprechen jedenfalls auch gegen eine berufliche Notwendigkeit dieser Kurse.

gg.) Arbeitsplatzbeschreibung

In der Arbeitsplatzbeschreibung des Dienstgebers über den Arbeitsplatz des Bf sind typografische Fähigkeiten nicht erwähnt. Auch dies indiziert die mangelnde berufliche Notwendigkeit dieser Kurse (Anhang 21 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018).

hh.) künstlerischer Zusammenhang dieser Kurse / Prägung des beruflichen Alltages des Bf mit ökonomischen Herausforderungen:

Künstlerische Themen, wie sie im Rahmen der Kurse mit den Mitteln der Typographie dargestellt worden sind (Anhänge 3 und 4 zum Schreiben des Bf vom November 2018: Texte mit phantasievoll dargestellten Buchstaben oder Schriftbildern; MV S. 6 Interpretation eines Liedes: Text mit Fotos, die eine Begegnung im Drogenrausch beschreiben), erfordern in der Regel wesentlich andere typografische Darstellungen als die ökonomisch geprägten Themen, die der Bf bei seinen Produktpräsentationen erörtert (vgl. Anhänge 1-10 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018: nüchterne , idR komplexe Texte in der Schriftart Arial mit Zahlen, Symbolen, Grafiken, Kästchen und Spalten). Auch die Befassung mit künstlerischen Themen kann umfangreiche Texte erfordern, wie der Entwurf eines Buches zeigt, den die Lehrgangsteilnehmer gestaltet haben (Anhang 5 zum Schreiben des Bf vom ). Allerdings ist die Kombination von Texten in der Schriftart Arial mit Zahlen, Grafiken, Kästchen und Spalten typisch für ökonomische Themen, die den beruflichen Alltag des Bf prägen (Anhänge 1-10 zum Schreiben des Bf vom ) und nicht für künstlerische Themen.

Die Produktpräsentationen gehören zu den wichtigsten beruflichen Aufgaben des Bf, weil sie in einem messbaren Zusammenhang zu den Umsatzzahlen stehen, die dem Bf zugeordnet werden. Der Bf wird von seinem Dienstgeber in erster Linie nach der Höhe der von ihm verursachten Umsätze beurteilt (Anhang 20 zum Schreiben des Bf vom , Arbeitsplatzbeschreibung). Der Umstand, dass künstlerische Themen idR andere typografische Darstellungen erfordern als die Themen, die der Bf bei seinen Produktpräsentationen erörtert, spricht gegen die berufliche Notwendigkeit dieser Kurse.

Zwar ist das äußere Erscheinungsbild der Einladungskarten, die der Bf im Namen des Dienstgebers gestaltet (Anhänge 11-17 zum Schreiben vom Oktober 2018) durchaus mit dem äußeren Erscheinungsbild der Plakate (Anhänge 3 und 4 zum Schreiben des Bf vom November 2018) vergleichbar, die während der Kurse gestaltet worden sind. Allerdings gehört es nicht zu den wichtigsten Aufgaben des Bf, Einladungskarten für gesellige Veranstaltungen zu gestalten. Diese Einladungskarten stehen in keinem messbaren Zusammenhang mit den Umsatzahlen, die dem Bf zuzuordnen sind und sind daher von untergeordneter Bedeutung. In dieses Bild fügt sich, dass die Arbeitsplatzbeschreibung des Bf (Anhang 21 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018) keinerlei Hinweis darauf enthält, dass der Dienstgeber des Bf besonderen Wert auf die Mitwirkung des Bf an der Gestaltung von schriftlichen Einladungen für gesellige Veranstaltungen legt.

Diese Gründe (aa-hh) sprechen gegen eine berufliche Notwendigkeit dieser Kurse .

4.) jedenfalls keine Umschulungsmaßnahme

 Dass der Bf mit diesen Kursen keine Umschulung für einen anderen Beruf geplant hat, geht daraus hervor, dass er die damit im Zusammenhang stehende Frage des Finanzamtes im Vorhalt vom unbeantwortet ließ.

C.) Rechtsfolgen :

Die gegenständlichen Kurse, bei deren Kosten strittig ist, ob sie als abzugsfähige Werbungskosten angesehen werden können, dienten der privaten Lebensführung des Bf und sie waren auch für den Beruf des Bf nützlich .

Es kann nicht festgestellt werden, dass diese Kurse an der Hochschule für seine berufliche Tätigkeit notwendig gewesen sind. Daher können diese Kurse nicht als (Fort)bildungsmaßnahmen angesehen werden, deren Kosten als Werbungskosten abzugsfähig sind ( § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988; st.RSp, vgl ; vgl. ; vgl. ; vgl. ; vgl. ; vgl. Zl 93/13/0013 ).

 Die Kosten dieser Kurse sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

D.) Begründung gemäß § 25 a Abs 1 VwGG:

 Durch dieses Erkenntnis werden keine Rechtsfragen iS von Art 133 Abs 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt .

Es ist strittig, ob der Bf , ein Mitarbeiter im Vertrieb seines Dienstgebers, die Kosten für den Besuch von Kursen für Typographie an einer Kunsthochschule als Werbungskosten absetzen darf. Der Besuch dieser Kurse war jedenfalls auch durch die private Lebensführung mitveranlasst. Der Besuch dieser Kurse war für die berufliche Tätigkeit des Bf nicht notwendig.

Daher sind die Kosten nicht als Werbungskosten abzugsfähig ( § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988; st.RSp, vgl ; vgl. ; vgl. ; vgl. ; vgl. ; vgl. Zl 93/13/0013 ).

Erhebliche Rechtsfragen i.S. von Art 133 Abs 4 B-VG haben sich nicht ergeben. Daher ist eine ordentliche Revision nicht zulässig.

Klagenfurt am Wörthersee, am

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Materie
Steuer
betroffene Normen
Schlagworte
Typographie
Design
Präsentation
ECLI
ECLI:AT:BFG:2018:RV.7102438.2018

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at