Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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4.1.2.3. Verdeckte Ausschüttungen
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Scheidet im Fall von Verrechnungspreisberichtigungen gemäß Art. 9 DBA der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung in der Tochtergesellschaft als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit von der Konzerngesellschaft im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird), wird eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Verrechnungspreisberichtigung gegeben sein. Dies bedeutet, dass damit auch die Unterlassung des Kapitalertragsteuerabzuges festgestellt wird. Dieser Kapitalertragsteuerabzug ist gemäß § 1 Z 2 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 ungeachtet des § 94a EStG 1988 oder zwischenstaatlicher Abkommen in voller Höhe nachzufordern, wenn eine „offenkundige“ verdeckte Ausschüttung vorliegt, oder wenn keine Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf jenen Vordrucken beigebracht wird, die für Zwecke einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Österreich aufgelegt sind (§ 4 Abs. 2 lit. b der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995). Für Zwecke der abkommensgemäßen Steuerentlastung für Körperschaften ist Vordruck ZS-QU 2 aufgelegt. Einer nach Gemeinschaftsrecht oder zwischenstaatlichen Abkommen bestehenden Entlast...