Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3.2. Funktions- und Risikoanalyse
310
Der Steuerpflichtige ist im Rahmen der Angemessenheitsdokumentation gehalten, für seine Geschäftsbeziehungen mit den Nahestehenden auch eine Funktions- und Risikoanalyse durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind Informationen über die wesentlichen eingesetzten Wirtschaftsgüter, über die Vertragsbedingungen, über die gewählte Geschäftsstrategie sowie über die für die Preisvereinbarung bedeutsamen Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und die Position des Unternehmens in der internationalen Konzernstruktur aufzuzeichnen und gegebenenfalls zu erläutern. Rz 311 ff enthalten beispielhafte Hinweise zu Dokumentationserfordernissen, die je nach Lage des Falles Rückschlüsse auf die tatsächlichen Funktions- und Risikoverhältnisse ermöglichen sollen.
K 529
Die ergänzenden Ausführungen zur Funktions- und Risikoanalyse sind grundsätzlich zu begrüßen, stellt diese doch den Kernbereich aller Fremdvergleichsmethoden und somit auch der Verrechnungspreisdokumentation dar. Mithilfe dieser Analyse soll festgestellt werden, ob die zutreffende Verrechnungspreismethode gewählt wurde, welches der an der untersuchten Transaktion beteiligten Unternehmen im Rahmen der Anwendung der Wi...