Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.3.3.2. Betriebliche Leistungsbeziehungen
297
Die aus der „Bilanzbündeltheorie“ hervorgehenden Zurechnungsvorschriften des § 23 Z 2 EStG 1988 sind auf Leistungsbeziehungen nicht anzuwenden, deren Ursache sowohl im Gewerbebetrieb der Personengesellschaft als auch in einem Betrieb des Gesellschafters liegt und die ebenso geschlossen und abgewickelt werden wie zwischen fremden Unternehmen (; ; VwGH , 92/13/0018 und EStR 2000 Rz 5879).
298
Bei einer vorhandenen (Mit)Veranlassung der Beziehungen zur Personengesellschaft durch das Gesellschaftsverhältnis ist wohl auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts § 23 Z 2 EStG 1988 anwendbar und es stellen die empfangenen Entgelte Sonderbetriebseinnahmen aus der Personengesellschaft dar. Die steuerliche Behandlung wird damit – auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts – außerbetrieblichen Leistungsbeziehungen gleichgestellt. Gewährt daher ein ausländischer Gesellschafter aus seinem ausländischen Einzelunternehmen ein Darlehen an seine inländische Personengesellschaft und ist diese Darlehensgewährung auf seine Gesellschafterfunktion zurückzuführen, dann liegen Sonderbetriebseinnahmen im Sinn von § 23 Z 2 EStG 1988 vor (EStR 2000 Rz 5871). Es ist derzeit international noch nicht geklärt, ob...