Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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2.3.3.1. Außerbetriebliche Leistungsbeziehungen
294
Entgelte für Leistungen, die ein Gesellschafter seiner ausländischen Personengesellschaft außerhalb eines von ihm geführten Betriebes erbringt, unterliegen den Zuordnungsgrundsätzen des § 23 Z 2 EStG 1988. Gewährt daher der im DBA-Partnerstaat ansässige Gesellschafter grenzüberschreitend seiner österreichischen Personengesellschaft ein Darlehen (ein solches wäre auch die Anleihezeichnung durch einen Mitunternehmer der emittierenden Gesellschaft), so bildet dieses Darlehen Eigenkapital des Gesellschafters und es stellen die empfangenen Zinsen Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters dar; sie sind daher als Teil des Gewinnes aus der inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte im Inland zu besteuern und im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters nach Maßgabe des Art. 23 DBA steuerlich zu entlasten. Dem AOA wird daher bei den außerbetrieblichen Leistungsbeziehungen nicht die Wirkung beigemessen, die Rechtsfolgen des § 23 Z 2 EStG 1988 zu beseitigen.
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Erhält ein in Österreich Ansässiger von seiner ausländischen Personengesellschaft Geschäftsführervergütungen, dann stellen sich diese als Entnahme eines Vorweggewinnes dar und sind – auch wenn die Geschäftsführertätigkeit üb...