Damböck/Galla/Nowotny

Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

2.2.3.6. Arbeitsgemeinschaften

273

Eine Arbeitsgemeinschaft wird häufig in der Form einer GesBR gegründet. § 2 Abs. 4 EStG 1988 sieht vor, dass die Betriebstätten einer ARGE anteilig als Betriebstätten der ARGE-Mitglieder gelten, wenn ihr alleiniger Zweck auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt ist. Diese Regelung bewirkt aber lediglich, dass auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts die einzelnen ARGE-Mitglieder ihre Gewinnanteile selbständig ermitteln und nicht einer Gewinnfeststellung unterworfen sind. Diese Regelung bedeutet aber nicht, dass im Fall von ARGEN, die mehrere Bauprojekte abwickeln und daher eine Gewinnfeststellung vorzunehmen haben, grenzüberschreitend errichtete Auslandsbetriebstätten nicht mehr als anteilige Betriebstätten der Mitglieder der Mitunternehmerschaft gesehen werden dürften. Denn die Betriebstätten einer Personengesellschaft gelten stets anteilig als Betriebstätten der Gesellschafter (BFH , I 153/61 S, BStBl III 1964, 165, BFH , I R 98/96, BStBl II 2002, 207).

274

Die Gesellschafter der als GesBR unterhaltenen ARGE sind unabhängig davon als Mitunternehmer anzusehen, ob für die ARGE ein Gewinnfeststellungsverfahren durchzuführen ist oder nicht. Die ARGE h...

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