Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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2.2.3.5. AOA und Verluste aus Bauprojekten
271
Erwächst aus dem Bauprojekt ein Verlust, dann ist nach den Grundsätzen der Funktionsanalyse des AOA festzustellen, ob dieser Verlust durch den Hauptsitz, durch die Baubetriebstätte oder in gemeinsamem Zusammenwirken durch beide verursacht worden ist.
272
Sollte der Verlust dem Hauptsitz zuzurechnen sein und sollte daher der fiktive Subunternehmer (= Baubetriebstätte) seine Leistung in einer Art und Weise erbracht haben, dass ein fremder Subunternehmer aus seinen Leistungen einen Gewinn erwirtschaftet hätte, dann steht nach AOA-Grundsätzen dem Staat der Baubetriebstätte ungeachtet des Umstandes, dass das Gesamtprojekt zu einem Verlust geführt hat, ein Gewinnbesteuerungsrecht zu. In diesem Fall erhöht der im Ausland erfassbare positive Ergebnisanteil den in Österreich ausgleichs- bzw. vortragsfähigen Verlust.
K 476
Ergibt sich aus dem Bauprojekt ein Verlust, so ist zu überlegen, wie dieser Verlust auf Stammhaus und Betriebsstätte aufgeteilt wird. Nachdem bei Bauleistungen meist eine sehr enge Verknüpfung gegeben ist, ist eine verursachungsgerechte Zuordnung in der Regel nur schwer möglich. Es wird in der Praxis daher häufig die indirekte Methode angewand...