Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.2.2.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
221
Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus der abkommensrechtlichen Selbständigkeitsfiktion der Betriebstätte folgende Behandlung gründet sich im innerstaatlichen Recht auf § 6 Z 6 EStG 1988.
Beispiel:
Ein Innsbrucker Reiseunternehmer überstellt einen Reisebus im Marktwert 50.000 Euro, der in den Büchern des Unternehmens bereits auf 10.000 Euro abgeschrieben ist, in seine Auslandsfiliale in St. Gallen. Diese rein unternehmensintern stattfindende Transaktion löst nach § 6 Z 6 EStG 1988 die Aufdeckung der stillen Reserven (40.000 Euro) aus. Es ist der Betriebstätte ein Verrechnungspreis von 50.000 Euro anzulasten.
222
Bei Wirtschaftsgutüberführung in einen Staat der Europäischen Union oder in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht (Norwegen), kann nach Maßgabe von § 6 Z 6 EStG 1988 ein Aufschub der Steuerfestsetzung erlangt werden (EStR 2000 Rz 2517a ff).
223
Eine Wirtschaftsgutüberführung kommt a...