Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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2.2.1.3. Risikozuordnung
186
Ungeachtet des Umstandes, dass angesichts der Unternehmenseinheit das unternehmerische Risiko das Gesamtunternehmen als Ganzes trifft, muss auf S. 263der Grundlage der Funktionsanalyse eine Risikozuordnung an die Betriebstätte vorgenommen werden (AOA I/97). Analog zu Z 1.28 bzw. 1.52rev der OECD-VPG muss die Riskenverteilung im international tätigen Unternehmen „aus dem Verhalten der Parteien und aus den für die Beziehungen zwischen unabhängigen Unternehmen üblicherweise geltenden ökonomischen Prinzipien hergeleitet werden“ (AOA I/98).
187
Art und Umfang der von der Betriebstätte als hypothetisch selbständiges Unternehmen getragenen Risken haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Zuordnung des Dotationskapitals. Denn ein Unternehmen, das substantielle zusätzliche Risken eingeht, wird genötigt sein, das Eigenkapital entsprechend zu erhöhen, um seine Bonität aufrechtzuerhalten (AOA I/100).
188
Alle unternehmerischen Risiken müssen bewertet werden, wenn sie „wesentlich“ sind („significant risks“) (AOA I/145). Risiken sind wesentlich, wenn sie nach den Marktgegebenheiten des Landes, in dem die Betriebstätte tätig ist, nach Kapitalunterlegung verlangen (AOA I/146); es ist uner...