Andrea Damböck/Harald Galla/Clemens Nowotny

Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

2.2.1.2. Wesentliche Mitarbeiterfunktionen

183

Ausgangspunkt der Funktionsanalyse ist die Feststellung der tatsächlich von der Betriebstätte ausgeübten Tätigkeiten. Hierbei ist Z 1.20 ff bzw. 1.42rev ff OECD-VPG anwendbar (AOA I/89). Bei dieser Funktionsermittlung sind die von den Unternehmensmitarbeitern persönlich ausgeübten wesentlichen Funktionen maßgebend (AOA I/91; „significant people functions“). Von den ausgeübten Funktionen hängt es ab, welche Risken und welche Wirtschaftsgüter der Betriebstätte zuzurechnen sind; und davon wiederum hängt das Dotationskapital der Betriebstätte ab.

Beispiel:

Ein Unternehmen mit Hauptsitz in Staat A hat in Staat B eine Vertriebsniederlassung (Betriebstätte) eröffnet. Die Produktherstellung stellt eine vom Hauptsitzpersonal S. 262ausgeübte Funktion dar. Die Mitarbeiter der Betriebstätte schließen Verkaufsverträge ab. Im Rahmen der Funktionsanalyse ist ua. festzustellen, in welchem Unternehmensteil die verantwortlichen Entscheidungen über den Umfang der Lagerhaltung in der Betriebstätte getroffen werden; denn davon hängt ab, welchem Unternehmensteil das Beständewagnis (Schwund, Diebstahl, Veraltern, Verderb, Verlust, Qualitätsminderung usw.) zuzurechnen ist...

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