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Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

1.3.7.1. Aufteilung des Währungsrisikos

144

Werden von einem inländischen Hersteller die produzierten Waren unter Euro-Fakturierung an seine US-Vertriebstochtergesellschaft geliefert, deren Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall Verluste erbracht haben, kann im Grunde kein Einwand erhoben werden, wenn die österreichische GmbH aus kaufmännischen Erwägungen das Währungsrisiko mit ihrer US-Tochtergesellschaft teilt. Und zwar dadurch, dass sie eine Vereinbarung mit der Tochtergesellschaft eingeht, derzufolge unter Zugrundelegung des bei der seinerzeitigen Vertriebsabwicklung geltenden Kursverhältnisses Euro zu USD von 1:1 bei Überschreitung von Schwankungen +/-20% die österreichische Muttergesellschaft die daraus resultierenden Währungsverluste (bzw. die Währungsgewinne) übernimmt; und zwar durch entsprechende Adaptierung der Warenlieferpreise (EAS 2860).

K 371

Mit dieser Aussage folgt das BMF den Ausführungen der OECD-VPG, die in Rz 1.69 auf die Aufteilung des Währungsrisikos Bezug nehmen. Die OECD-VPG bringen zum Ausdruck, dass grundsätzlich die jeweils getroffene Parteienvereinbarung zur Aufteilung des Währungsrisikos anzuerkennen ist. Auch wenn die konkret getroffene Vereinbarung hinsichtlich der Aufteilung des Währungsrisikos von einer üblicherweise zwischen fremden Dritten getroffenen Vereinbarung abweicht, sollte dies kein Grund sein, die konkrete Vereinbarung nicht anzuerkennen. Vielmehr wäre die abweichende Risikoaufteilung im Rahmen der Ermittlung des laufenden Verrechnungspreises für die Warenlieferungen dem Funktions- und Risikoprofil der an der konzerninternen Transaktion beteiligten Unternehmen entsprechend zu berücksichtigen.

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