Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
K 341
Vorab ist festzuhalten, dass Grundlage für eine Prüfung der steuerlichen Implikationen iZm einer Konzernstrukturänderung aus Sicht des Fremdvergleichsgrundsatzes – wie auch bei jeder anderen Verrechnungspreisberichtigung – jedenfalls die nationale Rechtsgrundlage bildet. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen in Österreich, kommt insbesondere die nach Auffassung in den VPR 2010 primär anzuwendende Bestimmung des § 6 Z 6 EStG daher auch in Fällen von Konzernstrukturänderungen zur Anwendung. Zusätzlich kann sich die Verpflichtung einer Korrektur auch aus § 8 KStG (verdeckte Einlage oder verdeckte Ausschüttung) ergeben.
K 342
Zu beachten ist idZ allerdings, dass die Möglichkeit der Anwendung des Steueraufschubkonzepts des § 6 Z 6 lit b EStG, wonach die Abgabenfestsetzung auf Antrag bis zur tatsächlichen Veräußerung oder dem sonstigen Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen unterbleibt, nur bei Überführung von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Betriebs desselben Steuerpflichtigen oder bei Verlegung von Betrieben oder Betriebsstätten des Steuerpflichtigen zur Verfügung steht, sofern in beiden Fällen die Überführung oder Verlegung in einen EU- oder EWR-Staat mit umfassender Amts- un...