Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.3.5.1. Allgemeines
112
Kostenverteilungsverträge (KVVs; Cost Contribution Arrangements) sind Verträge, die international verbundene Unternehmen untereinander abschließen, um im gemeinsamen Interesse in einem längeren Zeitraum, durch Zusammenwirken in einem Pool Leistungen zu erlangen bzw. zu erbringen. Kostenverteilungsverträge beruhen daher auf dem Gedanken des Aufwandspools, wobei die Aufwendungen alle Leistungskategorien betreffen können, zB Forschung und Entwicklung, den Erwerb von Wirtschaftsgütern, verwaltungsbezogene und andere Leistungen.
K 285
Kostenverteilungsverträge werden steuerlich als kooperative Zusammenarbeit zwischen – unverbundenen oder verbundenen – Unternehmen verstanden (Poolkonzept). Im Rahmen des Poolkonzepts werden Unternehmen im gemeinsamen Interesse tätig und teilen sowohl die Kosten als auch das Risiko.
Die hA in der Literatur geht davon aus, dass durch einen Kostenverteilungsvertrag eine GesBR als reine Innengesellschaft entsteht. Die gemeinsame Aktivität S. 173stellt aus Sicht der beteiligten Unternehmen eine eigene (ausgelagerte) Tätigkeit dar.
Durch einen Kostenverteilungsvertrag soll steuerlich weder eine Mitunternehmerschaft entstehen noch eine Betriebstätte begründ...