Andrea Damböck/Harald Galla/Clemens Nowotny

Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

1.3.4.2. Lizenzverrechnung der Höhe nach

106

Bei Prüfung der Lizenzgebührenverrechnung ist darauf Bedacht zu nehmen, ob der Nutzungsberechtigte seinerseits dem Überlasser des immateriellen Wirtschaftsgutes eine die Technik bereichernde oder ähnliche Leistung zukommen lässt, die bei dem Nutzungsberechtigten im Zuge der Nutzung anfällt (Know-how-Rückfluss) und ob dies bei der Entgeltverrechnung angemessen berücksichtigt worden ist.

K 260

Die VPR 2010 zeigen einige nicht abschließende Grundsätze auf, die bei der Ermittlung der Lizenzverrechnung der Höhe nach, zu berücksichtigen sind. Bei Bestimmung einer angemessenen Entgeltverrechnung ist, wie unter Rz 106 der VPR 2010 angeführt, auf Know-how-Rückflüsse an den Lizenzgeber, die im Rahmen der Nutzung der lizenzierten immateriellen Werte durch den Lizenznehmers entstehen, zu achten.

K 261

S. 163Zu einer Verringerung der Lizenzgebühr oder gegebenenfalls Rücklizenzierung kann es insbesondere dann kommen, wenn durch Produkt- oder Verfahrensverbesserungen des Lizenznehmers der Lizenzgeber einen Vorteil erhält, der (gleichwertig) neben die ursprüngliche Lizenz tritt. Weiters ist bei Einsatz eigener Mitarbeiter des Lizenznehmers in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, ...

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