Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.2.2.3. Margenermittlung durch Datenbanken
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Datenbankrecherchen führen nur dann zu verlässlichen Margenermittlungen, wenn einwandfrei feststeht, dass hierdurch vergleichbare Sachverhalte untersucht worden sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn von Seiten des Steuerpflichtigen nachvollziehbar dokumentiert werden kann, dass die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren berücksichtigt worden sind. Im Zuge des „Qualitativen Screenings“ ist daher jedenfalls auch eine Internet-Recherche durchzuführen, in der die hierbei zugänglichen Informationsquellen zur Dokumentation der Vergleichbarkeit herangezogen werden.
K 107
Obgleich auch die OECD-VPG die Bedeutung von Datenbanken zur Identifikation von Fremdvergleichsdaten nunmehr hervorheben, ist die explizite Zulässigkeit S. 87des Einsatzes von Datenbankstudien zu begrüßen, da in vielen Fällen in der Praxis eine solche Datenbankanalyse häufig die einzige Quelle darstellt, Fremdvergleichsdaten zu erheben. Eine Verpflichtung zur Verwendung von Datenbankstudien besteht indes freilich nicht.
Die Forderung einer vollständigen Berücksichtigung der fünf Vergleichbarkeitsfaktoren ist indes abzulehnen, da dies in der Praxis kaum erreichbar sein wird, mit der Konsequenz, dass ...