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Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

4.5. Haftungstatbestände von Gesellschaftsorganen bei Missachtung der VPR

Unter Punkt 4.2.6.4. wurde bereits ausführlich auf die allgemeinen Voraussetzungen einer Haftung der Leitungsorgane einer Gesellschaft eingegangen. In diesem Kapitel wird ergänzend ein kurzer Überblick über die einzelnen Haftungstatbestände gegeben.

Die Geschäftsführerhaftung wird in § 25 GmbHG geregelt. Der Geschäftsführer ist gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Bereits eine Sorgfaltsverletzung stellt daher eine Pflichtwidrigkeit dar. Der Geschäftsführer ist zur Einhaltung sämtlicher relevanter Rechtsnormen verpflichtet, Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr sind daher ausnahmslos als pflichtwidrige Handlung anzusehen (§ 25 Abs 3 Z 1 GmbHG). Die Beweislastverteilung wurde folglich derart geregelt, dass der Geschäftsführer zu belegen hat, dass keine Pflichtverletzung und keine Sorgfaltswidrigkeit seinerseits vorgelegen haben. Es gilt die Vermutung, der Schaden sei durch Verschulden des Leitungsorgans entstanden.

Der Vorstand hat gemäß § 84 Abs 1 AktG die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Im AktG wird eine Einlagenrückgewähr ausdrücklich als Pflich...

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