Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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4.3.1. Gemeinsame Anknüpfungspunkte
Für die Berechnung eines Verrechnungspreises sind im Bereich des Abgabenrechtes mehrere Berechnungsmethoden zulässig. Die Verrechnungspreisrichtlinie 2010 gibt den Finanzbehörden einen Leitfaden zur Berechnung und Handhabung der Verrechnungspreisthematik. Rechtlich gesehen bindet dieser Erlass jedoch nur die Finanzbehörden. Kommt man daher im Gesellschaftsrecht zum Schluss, dass eine unzulässige Vermögensverschiebung stattgefunden hat, ist diese erstens nicht nach den Verrechnungspreismethoden der VPR 2010 zu berechnen und kann zweitens trotz abgabenrechtlicher Zulässigkeit des Rechtsgeschäftes zu anderen Rechtsfolgen führen. Insbesondere bei den Rechtsfolgen (Punkt 4.2.6.) wird aufgezeigt, dass diese zT von Amts wegen gerichtlich wahrzunehmen sind. Im Gesellschaftsrecht wird nicht auf die gängigen Verrechnungspreismethoden des Abgabenrechtes Rücksicht genommen, es wird lediglich darauf abgestellt, ob das Geschäft auch mit einem Außenstehenden abgeschlossen worden wäre. Es zählt ausschließlich die Fremdvergleichsmethode (siehe Punkt 4.2.2.). Die Rechtsfolgen der vGA im Gesellschaftsrecht sind unabhängig vom Abgabenrecht zu sehen und treten auch da...