Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
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Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleiches besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar anzusehen, bedürfen 5 Vergleichbarkeitsfaktoren einer Analyse:
Vergleichbarkeit der Produkteigenschaften (Z 1.19 bzw. 1.39rev OECD- VPG)
Vergleichbarkeit der Funktionen (Z 1.20 ff bzw. 1.42rev ff OECD-VPG)
Vergleichbarkeit der Vertragsbedingungen (Z 1.28 f bzw. 1.52rev ff OECD- VPG)
Vergleichbarkeit der Marktgegebenheiten (Z 1.30 ff bzw. 1.55rev ff OECD- VPG)
Vergleichbarkeit der Geschäftsstrategien (Z 1.31ff bzw. 1.59rev ff OECD- VPG).
K 94
S. 80Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren entsprechen den Vorgaben der OECD-VPG. Anhand dieser fünf Vergleichbarkeitsfaktoren ist zu untersuchen, ob die Fremdgeschäfte mit den zu beurteilenden konzerninternen Transaktionen ausreichend vergleichbar sind und der Verrechnungspreis demnach als fremdüblich angesehen werden kann, wobei den einzelnen Vergleichbarkeitsfaktoren abhängig von der Art der konzerninternen Transaktion u...