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Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

S. 5454.2.6.1. Nichtigkeit

Keine der Normen der §§ 52, 56 AktG und der §§ 82, 83 GmbHG setzt ausdrücklich fest, dass die verbotswidrigen Rechtsgeschäfte nichtig sind. Jedoch sind gemäß § 879 Abs 1 ABGB Verträge, welche gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen, nichtig. Die Nichtigkeit wird daher für Rechtsgeschäfte, welche gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen, aus der generellen Sittenwidrigkeitsklausel abgeleitet.

In der Literatur hat sich in den letzten Jahren eine Diskussion darüber entwickelt, ob es sich dabei um ein absolut nichtiges Geschäft oder lediglich eine Teilnichtigkeit, welche einen Anspruch auf Wertersatz in der Höhe der unzulässigen Differenz bewirkt, handelt. Zu beleuchten ist auch, ob die Nichtigkeit von Amts wegen wahrzunehmen oder durch Klage oder Einrede der Gesellschaft oder eines benachteiligten Gesellschafters oder Aktionärs geltend zu machen ist.

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