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Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Dokumentvorschau
Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

4.2.6. Rechtsfolgen gegen Verstöße der vGA im Gesellschaftsrecht

Ziel der §§ 82 GmbhG und § 52 AktG ist der Schutz der Gläubiger durch die Erhaltung des Gesellschaftskapitals. Wird daher durch ein Geschäft das Vermögen der Gesellschaft verringert, verlangt das Gesetz die Wiederherstellung des Gesellschaftskapitals, die Form des Kapitals ist für den Schutz der Gläubiger unrelevant. § 83 GmbHG normiert lediglich eine Verpflichtung des Gesellschafters zum Rückersatz, auch die Regeln des AktG werden dahingehend ausgelegt. Für die Wiederherstellung des Gesellschaftskapitals stehen die Möglichkeiten (a) der Rückstellung des Gutes, sofern dieses noch vorhanden und die Rückstellung ohne Wertverlust möglich ist, und (b) der Ausgleich durch eine weitere Leistung des Gesellschafters zur Verfügung. Für die Wahl entscheidend ist, mit welcher rechtlichen Begründung der Rückanspruch durchgeführt wird. Dazu werden in der Lehre drei Meinungen vertreten, entweder wird ein gesellschaftsrechtlicher Anspruch auf Grundlage der §§ 83 GmbHG und § 56 AktG als leges speciales oder ein sachenrechtlicher, dinglicher Anspruch oder ein bereicherungsrechtlicher Anspruch unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen Normen angenommen. Aus der Ansicht...

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