Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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4.2.4. Die vGA im Gemeinschaftsrecht
Mit dem Beitritt Österreichs am zum EWR verpflichtete sich die Republik Österreich die gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Bedeutung ist im Bereich der Aktiengesellschaften ungleich höher als im Bereich der GmbH, da es eine höhere Dichte an Vorgaben gibt. Für das Aktienrecht sind die Erste (PublizitätsRL), Zweite (KapitalRL), Dritte (VerschmelzungsRL), Vierte (BilanzRL), Sechste (SpaltungsRL), Siebte (KonzernabschlussRL), Achte (BilanzprüferRL) und Elfte (ZweigniederlassungsRL) Richtlinie von Bedeutung.
Die Europäische Union hat schon aus dem Interesse eines geordneten Wirtschaftslebens für einen Mindeststandard im Bereich der Kapitalgesellschaften durch den Erlass von entsprechenden Richtlinien gesorgt.
Für die AG besteht aufgrund der Zweiten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, der RL 77/91/EWG des Rates vom (KapitalRL, zuletzt geändert durch die RL 2006/68/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom ), ein Ausschüttungsverbot. Der nicht geänderte Artikel 15 der RL 77/91 verbietet mit Ausnahme einer Kapitalherabsetzung j...