Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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3.7.3.1. Prüfungsumfang
Bei der Durchführung von Abschlussprüfungen stehen auch die Beziehungen der zu prüfenden Gesellschaft zu nahestehenden Unternehmen und Personen und damit auch der Themenkomplex Verrechnungspreise besonders im Fokus. Aus mehreren Gründen ist die vollständige Kenntnis der Geschäfte zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen nach Meinung des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer für die Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung:
Es bestehen diverse Rechnungslegungsvorschriften zur Offenlegung im Bereich der Nahestehenden, die eine vollumfängliche Kenntnis des Kreises der Nahestehenden und der mit diesen getätigten Geschäfte erforderlich machen.
Prüfungsnachweise von Nahestehenden wird eine geringere Zuverlässigkeit zugerechnet als Prüfungsnachweisen von anderen Dritten.
Die Motivationslage von Geschäften zwischen Nahestehenden kann durchaus verschieden sein zur Motivationslage von gewöhnlichen Geschäften zwischen fremden Dritten.
Dementsprechend ist der Abschlussprüfer im Hinblick auf nahestehende Unternehmen und Personen und der Geschäfte mit diesen explizit angehalten, die damit im Zusammenhang stehenden Information kritisch zu würdigen und im Hinblick auf die ...