Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3.5. Anhang
Im Unterschied zur steuerrechtlichen Bilanzierung ist bei Kapitalgesellschaften gem § 222 Abs 1 UGB der Anhang als weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses, neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, von Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Thematik der Verrechnungspreise sind unternehmensrechtlich daher die folgenden Anhangsangaben mit zu beachten:
§ 237 Z 8b UGB: Erläuterung von Geschäften zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen, die wesentlich und marktunüblich sind.
§ 238 Z 1 UGB: Angabe der in der Bilanz ausgewiesenen immateriellen Vermögensgegenstände, die von einem verbundenen Unternehmen oder einem zu mindestens 10% beteiligten Gesellschafter erworben wurden.
§ 238 Z 3 UGB: Angabe der Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.