Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.2.1.5. Gewinnteilungsmethode
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Diese Methode beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad der beiden Gesellschaften zur Gewinnerzielung bestimmt.
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Die Methode ist zulässig, wenn Transaktionen so eng miteinander zusammenhängen, dass sie entweder auch im Rahmen einer Personengesellschaft stattfinden könnten oder in Fällen, in denen keine Daten aus vergleichbaren Transaktionen mit oder zwischen Fremden als Vergleichsmaßstab zur Verfügung stehen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn von beiden Partnern einer konzerninternen Geschäftsbeziehung einzigartige und hochwertige Wirtschaftsgüter (zB immaterieller Art) eingesetzt werden. Die Methode ist ungeeignet, wenn ein Partner der Geschäftsbeziehung lediglich Routineleistungen (zB Lohnfertigung oder Auftragsdienstleistungen) erbringt, da die Verrechnungspreise von Konzerngesellschaften mit Routinefunktionen im Allgemeinen zumindest durch die Wiederverkaufspreismethode, die Kostenaufschlagsmethode oder durch die Nettomargenmet...