Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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3.4. Vorteilsgewährungen des Gesellschafters durch Verrechnungspreisgestaltung
Im Folgenden werden die Situation der verdeckten Einlage und die entsprechende unternehmensrechtliche Handhabe dargestellt. Die verdeckte Einlage ist ein steuerliches Konstrukt, welches weder im Steuergesetz definiert noch vom Schrifttum vollkommen einheitlich gesehen wird. Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter der Kapitalgesellschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Der Gesellschafter wendet der Kapitalgesellschaft dabei Vorteile zu, welche ein Dritter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Kapitalgesellschaft so nicht eingeräumt hätte. Sehr häufig erfolgt die Vorteilsgewährung durch den Gesellschafter über entsprechende Verrechnungspreisgestaltungen. Aufgrund dessen, dass die durch die verdeckte Einlage bewirkte Vermögensmehrung ihre Wurzel im Gesellschaftsverhältnis hat, ist diese bei der Einkunftsermittlung nicht anzusetzen. Die Bezeichnung „verdeckt“ deutet nicht auf ein gesondertes Merkmal verdeckter Einlagen hin, sondern dient primär der begrifflichen Abgrenzung von den offen...