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Damböck/Galla/Nowotny

Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

Print-ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

3.3.1.2. Einlagenrückgewähranspruch

Im Gegensatz zur zulässigen offenen Ausschüttung ergeben sich freilich weiterführende Überlegungen: Gem § 52 AktG bzw § 82 GmbHG können den Aktionären bzw den Gesellschaftern ihre Einlagen nicht zurückgewährt werden (Verbot der Einlagenrückgewähr). Die Gesellschafter haben nur Anspruch auf die Verteilung des Bilanzgewinns, was ua einen Haupt- bzw Gesellschafterversammlungsbeschluss S. 512voraussetzt. Sofern dem Gesellschafter zulasten der Gesellschaft ein Vermögensvorteil außerhalb eines solchen Gewinnverteilungsbeschlusses zukommt, haben die Organe der Gesellschaft eine gesellschaftsrechtliche Verpflichtung, den unzulässig gewährten Vermögensvorteil wieder zurückzufordern. Der Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr führt ua zur Außenhaftung der Gesellschafter, der Schadensersatzhaftung der Organmitglieder der Gesellschaft und nach hM zur Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts.

Hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Bilanzierung des gesellschaftsrechtlichen Rückforderungsanspruches gibt es in der Literatur unterschiedliche Ansichten. So wird herrschend vertreten, dass für den Fall, dass – unter Inkaufnahme der Haftung – die Bereitschaft bzw die Absic...

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