Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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3.3. Verrechnungspreisgestaltung zu Ungunsten der Gesellschaft
Im folgenden Kapitel soll die unternehmensrechtliche Bilanzierung für den Fall dargestellt werden, dass eine Kapitalgesellschaft einer unmittelbar oder mittelbar beteiligten Person (Gesellschafter bzw Nahestehender) im Rahmen einer Leistungsbeziehung einen Vorteil zukommen lässt, der insbesondere aufgrund der Gesellschafterstellung gewährt wurde und zwischen fremden Dritten so nicht gewährt worden wäre. Gemeinhin wird diese Fallkonstellation auch mit dem originär steuerrechtlichen Begriff der „verdeckten Gewinnausschüttung“ bezeichnet. Hierunter sind alle nicht ohne Weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) einer Körperschaft an die unmittelbar oder mittelbar beteiligte Person, die zu einer Gewinnminderung bei der Körperschaft führen und die fremden Dritten nicht gewährt worden wären, zu subsumieren. Gem § 8 Abs 2 KStG sind bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei der den Vorteil gewährenden Kapitalgesellschaft die Gewinnminderungen im Rahmen von verdeckten Ausschüttungen wieder hinzuzurechnen.
Zu beachten ist, dass es in der Praxis oftmals unklar ist, ob ein Verrechnungspreis noch als angemessen einzust...