Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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3.2. Verrechnungspreise aus Sicht des unternehmensrechtlichen Einzelabschlusses
Die zentrale Fragestellung aus Sicht der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung iZm dem Thema Verrechnungspreise bzw im Falle der steuerlich veranlassten Verrechnungspreiskorrektur ist: Was ist wann (in welcher Rechnungslegungsperiode) in welcher Höhe in der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung zu tun?
Grundsätzlich unterscheidet die unternehmensrechtliche Rechnungslegung nicht, ob Geschäftsvorfälle mit Dritten oder mit Nahestehenden getätigt werden. Wobei jedoch in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und im Anhang im Falle von Geschäftsvorfällen mit verbundenen Unternehmen bzw Nahestehenden besondere Bilanzierungs- und Angabepflichten einzuhalten sind.
S. 507Aufgrund dessen, dass die unternehmensrechtliche Rechnungslegung grundsätzlich nicht zwischen Geschäftsvorfällen mit Dritten und mit Nahestehenden unterscheidet, sind auf Geschäftsvorfälle mit Nahestehenden die allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze der §§ 195-200 UGB bzw die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 201-211 UGB anzuwenden. Da die Thematik der Verrechnungspreise insbesondere zwischen Kapitalgesellschaften von Relevanz ist, sind auch die für Kapi...