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Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Dokumentvorschau
Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

2.3.5. Exkurs: Empfängerbenennungsverlangen gem § 162 BAO

„Hat eine als Empfänger von Zahlungen für Leistungen namhaft gemachte Person (I-Ltd, Jersey) eine Leistung nicht erbracht, sei es, dass es sich dabei um eine „Briefkastenfirma“, dh. um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistungen erbringen kann, sei es aus anderen Gründen, so kann diese Person auch nicht als Empfänger iSd § 162 BAO angesehen werden. Die „formelle Existenz“ einer Domizilgesellschaft ist ebensowenig ausreichend wie deren formelle Funktion als Empfängerin von strittigen Zahlungen oder bloße Rechnungslegerin ().“

Die in diesem Beispiel der VPR 2010 angesprochene Fallgestaltung zeigt eine weitere – in der Betriebsprüfungspraxis durchaus weitverbreitete – Möglichkeit auf, um aus Sicht der österreichischen Abgabenbehörde ein Mehrergebnis zu erzielen. Stellt die Abgabenbehörde das Verlangen auf Empfängerbenennung und kommt der Steuerpflichtige dieser Obliegenheit nicht nach, so sind die geltend gemachten Betriebsausgaben trotz feststehender sachlicher Berechtigung der Abzugsfähigkeit zu versagen (§ 162 BAO). § 162 BAO führt so zu einer Art Gefährdungshaftung als Ausgleich für d...

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