Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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2.3.3. Verrechnungspreisberichtigungen/Bewertungskorrekturen
Wird die Verrechnungspreisgestaltung dem Grunde nach zwar anerkannt, allerdings die Höhe des jeweiligen Verrechnungspreises abweichend ermittelt, sind in der Praxis folgende Eckpunkte bei Prüfung der finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen: