Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
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Der angemessene Verrechnungspreis wird bei Anwendung dieser Methode auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen den Verkaufserlösen und den Herstellungskosten.
K 58
Die stark betriebswirtschaftlich beeinflusste Kostenaufschlagsmethode fußt auf dem ökonomischen Grundgedanken, dass langfristig jeder Unternehmer mittels der für seine Produkte oder Dienstleistungen am Markt erzielten Preise sowohl seine Vollkosten abdecken als auch einen angemessenen Gewinn erzielen will. Vor diesem Hintergrund sind der Kostenaufschlagsmethode somit folgende Problemstellungen immanent: (i) die Festlegung der Kostenbasis und (ii) die Ermittlung eines angemessenen Gewinnaufschlages.
Da die Höhe des Verrechnungspreises insbesondere vom Umfang der einzubeziehenden Kosten abhängt, ist der Festlegung der Kostenbasis besonderes Augenmerk zu widmen. Umso mehr noch insbesondere dann, wenn die erbrachten (Dienst-)Leistungen lediglich einen geringen Wertschöpfungsbeitrag aufweisen und somit idR mit einem geringen Gewinnaufschla...