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Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Dokumentvorschau
Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

2.3.2.1. Scheingeschäft

„Werden im Verhältnis zu einer ,amtsbekannten Steueroase‘ () überhöhte Zahlungen oder unglaubwürdige Vorgänge festgestellt, kann vom Vorliegen eines Scheingeschäftes auszugehen sein. Denn durch das Scheingeschäft soll bloß über das wirklich Gewollte hinweggetäuscht werden. Wirklich gewollt war kein Abfluss von Betriebsausgaben in der vorgegebenen Höhe; die hiezu verwendeten Mittel sollten vielmehr stets in der eigenen Verfügungsmacht verbleiben. Steuerlich kann aber nur das wirklich Gewollte beachtlich sein (also nicht der vorgegebene steuermindernde Abfluss von Betriebsausgaben).“

Scheingeschäfte sind abgabenrechtlich ohne Bedeutung, da die Parteien bloß Erklärungen zum Schein abgeben, die einverständlich keine als gewollt erscheinenden Rechtsfolgen auslösen sollen. Die abgabenrechtlichen Konsequenzen S. 496knüpfen an den tatsächlich gewollten und verwirklichten Sachverhalt an. Demnach vorzunehmende abgabenrechtliche Korrekturen werden regelmäßig auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen auslösen.

Wird eine Verrechnungspreisgestaltung von der Abgabenbehörde als Scheingeschäft entlarvt, tritt seit Inkrafttreten der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 eine besondere fi...

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