Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.4.2.4. Monitoring bzw Berichterstattung
Zur Überwachung der im APA getroffenen Vereinbarung kommen grundsätzlich zwei Methoden infrage. Zunächst könnte die Übermittlung eines jährlichen Compliance Reports vorgesehen werden, in dem der Abgabepflichtige nachzuweisen hat, dass die Bedingungen des APA und die zugrunde gelegten kritischen Annahmen weiterhin Gültigkeit besitzen. Eine Alternative besteht darin, dass sich die Finanzverwaltung im Rahmen des üblichen Prüfungsturnus bei der Verrechnungspreisprüfung darauf beschränkt, die dem APA zugrunde liegenden Daten zu untersuchen und festzustellen, inwieweit sich der Abgabepflichtige an die Bedingungen des APA gehalten hat.